Zum 2. Mal beim Ladendiebstahl erwischt, Strafe?

6 Antworten

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Kommt drauf an, was du geklaut hast.

Ich gehe davon aus, dass der Wert des geklauten Gegenstanden bei über 50 € liegt. Denn alles darunter gilt als zu geringfügig, und Anklage wird eigentlich erst bei Wiederholungstätern oder bei über 50 € erhoben.

Ich gehe davon aus, dass du eine geringe Geldstrafe oder Sozialstunden zu erwarten hast.

Jojo403152 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 00:44

Der Wert lag diesmal bei ca 1,50€. Ich bin jedoch Wiederholungstäter, also wird ganz sicher Anklage erhoben oder?

MiXXXery  08.09.2021, 00:59
@Jojo403152

Der Frage konnte ich entnehmen, dass bereits Anklage erhoben wurde. Oder ich habe es falsch verstanden? Hast du denn eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl bekommen?

Wenn der Wert bei nur 1,50 € lag, finde ich es sogar schon übertrieben, dass du 100 € Bearbeitungsgebühr zahlen musst.

Sollte bisher keine Anklage erhoben worden sein, gehe ich mal davon aus, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, oder es bei den 100 € Strafe bleiben wird.

Jojo403152 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 01:07
@MiXXXery

Das war mein Fehler in der Fragestellung, in dem Brief den ich vom Geschäft bekommen habe steht, dass gegen mich Anzeige erstattet wurde. Sonst habe ich noch nichts bekommen, lediglich den Brief für die Bearbeitungsgebühr.

MiXXXery  08.09.2021, 01:11
@Jojo403152

Ok. Du musst ehrlich gesagt nicht mal die Bearbeitungsgebühr zahlen.

Der Laden kann diese Gebühr zwar von dir verlangen. Er kann damit sogar zum Inkasso oder dir einen Mahnbescheid zukommen lassen. Aber spätestens beim Mahnbescheid könntest du Widerspruch einlegen. Das Gericht wird dann entscheiden, ob diese Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt ist.

Ich gehe davon aus, dass du in den nächsten Tagen einen Brief von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei bekommen wirst. Entweder eine Vorladung (zu der man übrigens nicht mal hingehen muss) oder du wirst informiert, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.

Jojo403152 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 01:17
@MiXXXery

Denkst du wirklich dass das Verfahren eingestellt wird? Wie gesagt bin ich Wiederholungstäter. Und wäre es nicht dumm, die Bearbeitungsgebühr nicht zu bezahlen? Dann muss ich ja die Bearbeitungsgebühr und das Mahngeld bezahlen. Und wenn ich dann Widerspruch einlege und dieser angelehnt wird, was passiert dann? Entschuldige bitte ich weiß ich habe sehr viele Fragen, aber ich bin dir sehr dankbar!

MiXXXery  08.09.2021, 01:22
@Jojo403152

Ich kann nicht beurteilen, ob eine so hohe Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt ist. Wenn du eh Schulden hast wäre es eigentlich egal und du könntest die Zahlungsaufforderung einfach ignorieren. Ansonsten könnte der Laden ein Inkassobüro beauftragen, und das würde eine Meldung an die SCHUFA machen. Das heißt, dass deine Kreditwürdigkeit schlechter werden würde.

Hast du keine Lust auf ein gerichtliches Mahnverfahren mit der Gefahr, dass du die Gebühr zzgl. 300-400 € Gerichtskosten zahlen musst, dann solltest du die Gebühr lieber zahlen. Notfalls mit Dispo oder Geld leihen.

Ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Vielleicht könntest du auch einen Strafbefehl bekommen, aber mehr wahrscheinlich nicht.

Jojo403152 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 01:26
@MiXXXery

Okay vielen Dank, ich hoffe du hast Recht.

Vermutlich wird der Laden eine Anzeige gem. §242 StGB erstatten.

Weiter vermute ich, dass du mit deinen 18 Jahren noch nach Jugenstrafrecht veruteilt wirst. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, musst du wohl mit Sozialstunden rechnen. Es kann auch sein, dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird.

superseegers  08.09.2021, 13:53

Wohl eher nach 248a StGB schätze ich, bei 1,50 Eu Warentest.

communicator9  08.09.2021, 18:58
@superseegers

Ja das stimmt, aber als ich geantwortet habe war noch nicht bekannt, dass es sich nur um eine so geringe Summe handelt.

Jojo403152 
Beitragsersteller
 08.09.2021, 00:46

Vielen Dank, eine Frage noch: Wie kann das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden?

communicator9  08.09.2021, 00:48
@Jojo403152

das entscheidet der Staatsanwalt bzw. das Gericht

Wie kann man sich freiwillig so viel Ärger einfangen ... Klauen wird einfach zu lasch bestraft. Muss man alles haben wenn man es sich nicht leisten kann, denn mit 18 kann man sich zusätzlich einen Nebenjob suchen wenn man sich viel gönnen will

Pseudonym333  08.09.2021, 00:44

Was hat dies nun mit seiner Frage zu tun?

Rumänien?

'voraus' ein r

Du kannst nun nach Erwachsenenstrafrecht (zweite Tat mit 18) verurteilt werden, es liegt am Richter und auch am Bundesland, beispielsweise wird in Berlin und Bremen recht milde bei solchen Nichtigkeiten geurteilt. Also du kannst mit einigen Wochen Jugendarrest oder aber mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Auf alle Fälle ist es zu deinem Nachteil, dass du erneut straffällig wurdest :-)

mach dir keine Sorgen um die Strafe

mach dir besser Sorgen darüber, dass du es wiederholt nicht schaffst dich an gesellschaftliche Grundregeln zu halten - was da bei dir nicht stimmt

wie oft hast du schon geklaut ohne dass man dich dabei erwischt hat?