Zum 2. Mal beim Ladendiebstahl erwischt, Strafe?
Vor ca. einem Jahr wurden ein Freund und ich beim Ladendiebstahl erwischt (wir waren 17). Das war eine krasse Sache, denn der Wert der gestohlenen Sachen lag bei ca. 300€. Wir gingen vor Gericht und der Richter hat uns zu einem 4-Seitigen Aufsatz verurteilt.
Den haben wir geschrieben und damit war die Sache erledigt. Ich habe nun einen großen Fehler begangen. Mir geht’s es mental momentan sehr schlecht und ich hatte einen „Rückfall“ und wurde direkt erwischt (ich bin jetzt 18).
Nun habe ich den Brief bekommen, dass ich eine Bearbeitungsgebühr von 100€ zahlen muss und dass Anklage erhoben wird. Ich kann die Bearbeitungsgebühr gerade noch bezahlen (bin finanziell auch am Ende) und habe jetzt sehr viel Angst.
Was für ein Strafmaß kann ich erwarten? Danke im Vorraus.
6 Antworten
Kommt drauf an, was du geklaut hast.
Ich gehe davon aus, dass der Wert des geklauten Gegenstanden bei über 50 € liegt. Denn alles darunter gilt als zu geringfügig, und Anklage wird eigentlich erst bei Wiederholungstätern oder bei über 50 € erhoben.
Ich gehe davon aus, dass du eine geringe Geldstrafe oder Sozialstunden zu erwarten hast.
Der Frage konnte ich entnehmen, dass bereits Anklage erhoben wurde. Oder ich habe es falsch verstanden? Hast du denn eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl bekommen?
Wenn der Wert bei nur 1,50 € lag, finde ich es sogar schon übertrieben, dass du 100 € Bearbeitungsgebühr zahlen musst.
Sollte bisher keine Anklage erhoben worden sein, gehe ich mal davon aus, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, oder es bei den 100 € Strafe bleiben wird.
Das war mein Fehler in der Fragestellung, in dem Brief den ich vom Geschäft bekommen habe steht, dass gegen mich Anzeige erstattet wurde. Sonst habe ich noch nichts bekommen, lediglich den Brief für die Bearbeitungsgebühr.
Ok. Du musst ehrlich gesagt nicht mal die Bearbeitungsgebühr zahlen.
Der Laden kann diese Gebühr zwar von dir verlangen. Er kann damit sogar zum Inkasso oder dir einen Mahnbescheid zukommen lassen. Aber spätestens beim Mahnbescheid könntest du Widerspruch einlegen. Das Gericht wird dann entscheiden, ob diese Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt ist.
Ich gehe davon aus, dass du in den nächsten Tagen einen Brief von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei bekommen wirst. Entweder eine Vorladung (zu der man übrigens nicht mal hingehen muss) oder du wirst informiert, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde.
Denkst du wirklich dass das Verfahren eingestellt wird? Wie gesagt bin ich Wiederholungstäter. Und wäre es nicht dumm, die Bearbeitungsgebühr nicht zu bezahlen? Dann muss ich ja die Bearbeitungsgebühr und das Mahngeld bezahlen. Und wenn ich dann Widerspruch einlege und dieser angelehnt wird, was passiert dann? Entschuldige bitte ich weiß ich habe sehr viele Fragen, aber ich bin dir sehr dankbar!
Ich kann nicht beurteilen, ob eine so hohe Bearbeitungsgebühr gerechtfertigt ist. Wenn du eh Schulden hast wäre es eigentlich egal und du könntest die Zahlungsaufforderung einfach ignorieren. Ansonsten könnte der Laden ein Inkassobüro beauftragen, und das würde eine Meldung an die SCHUFA machen. Das heißt, dass deine Kreditwürdigkeit schlechter werden würde.
Hast du keine Lust auf ein gerichtliches Mahnverfahren mit der Gefahr, dass du die Gebühr zzgl. 300-400 € Gerichtskosten zahlen musst, dann solltest du die Gebühr lieber zahlen. Notfalls mit Dispo oder Geld leihen.
Ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Vielleicht könntest du auch einen Strafbefehl bekommen, aber mehr wahrscheinlich nicht.
Okay vielen Dank, ich hoffe du hast Recht.
Vermutlich wird der Laden eine Anzeige gem. §242 StGB erstatten.
Weiter vermute ich, dass du mit deinen 18 Jahren noch nach Jugenstrafrecht veruteilt wirst. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, musst du wohl mit Sozialstunden rechnen. Es kann auch sein, dass das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird.
Wohl eher nach 248a StGB schätze ich, bei 1,50 Eu Warentest.
Ja das stimmt, aber als ich geantwortet habe war noch nicht bekannt, dass es sich nur um eine so geringe Summe handelt.
Vielen Dank, eine Frage noch: Wie kann das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden?
das entscheidet der Staatsanwalt bzw. das Gericht
Wie kann man sich freiwillig so viel Ärger einfangen ... Klauen wird einfach zu lasch bestraft. Muss man alles haben wenn man es sich nicht leisten kann, denn mit 18 kann man sich zusätzlich einen Nebenjob suchen wenn man sich viel gönnen will
Was hat dies nun mit seiner Frage zu tun?
Rumänien?
'voraus' ein r
Du kannst nun nach Erwachsenenstrafrecht (zweite Tat mit 18) verurteilt werden, es liegt am Richter und auch am Bundesland, beispielsweise wird in Berlin und Bremen recht milde bei solchen Nichtigkeiten geurteilt. Also du kannst mit einigen Wochen Jugendarrest oder aber mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Auf alle Fälle ist es zu deinem Nachteil, dass du erneut straffällig wurdest :-)
mach dir keine Sorgen um die Strafe
mach dir besser Sorgen darüber, dass du es wiederholt nicht schaffst dich an gesellschaftliche Grundregeln zu halten - was da bei dir nicht stimmt
wie oft hast du schon geklaut ohne dass man dich dabei erwischt hat?
Der Wert lag diesmal bei ca 1,50€. Ich bin jedoch Wiederholungstäter, also wird ganz sicher Anklage erhoben oder?