Ladendiebstahl - findet man Dieb nur durch Videoüberwachung?

6 Antworten

naja, bei 28.000 Einwohnern - also nicht direkt einer Gross-Stadt - wird sicherlich Person X mal jemandem auffallen, wenn er/sie/es den Schal trägt, und vielleicht die Verkäuferin kennen. Dann ist Person X ganz schön im Eimer. Auch ohne "Namensgebung" im Geschäft.

Sicherlich wird man sich um den Schal kümmern, denn schliesslich fehlt er ja...

ein 60 Euro Schal? Na, da hat "Person x" aber gleich ziemlich abgestaubt!

Bei Ersttat wird es auf eine Geldstrafe oder "Sozialstunden" rauslaufen.

Normal kommt der Dieb gar nicht raus weil die Waren ÜBERALL gesichert sind - Du verstehst? - Alarmanlage ??? und klar muss der Laden einen Namen haben - die müssen beim Amtsgericht eingetragen werden ^^

@cyberadvisor und was ist wenn das Video zur Polizei kommt ? Und könnte Person x alles abstreiten da ja keiner weis was in der umkleide geschah (ist ja nicht auf Video dann)

cyberadvisor2  05.02.2014, 20:15

@ SerenaJ

Zunächst ist keinesfalls sicher, daß von Dir ein scharfes Video existiert. Und die Polizisten werden definitiv nicht 2 Wochen die Straßen absuchen, ob sie Dich sehen. Es reicht schon, wenn Du Dir eine andere Frisur bindest, z.B. Pferdeschwanz und andere Kleider anziehst, dann erkennt man Dich nicht mehr.

Eine 28 000 Einwohner-Stadt ist beträchtlich groß. Da findet man Dich nicht leicht. Kannst Dich ja bißchen fernhalten von dieser Geschäftszone in den nächsten 4 Wochen. Bei 59 Euro gibts eine saftige Strafe, laß das lieber sein mit dem Selbstanzeigen.

SerenaJ 
Beitragsersteller
 05.02.2014, 20:26
@cyberadvisor2

Haben die nicht irgendwelche Vorgehensweisen um mich dank des Videos zu erkennen ? Und wieso bist du so positiv wingestellt, ich möchte nicht unverschämt Wirken oder so aber hast du eigene Erfahrungen ?

cyberadvisor2  05.02.2014, 20:40
@SerenaJ

Ich habe durchaus etlichen Einblick in diese Materie. Bilder von einer (meist rel. simplen) Videokamera sind keineswegs vergleichbar mit einem scharfen Blitzlichtfoto. Ein Computer, der hunderttausende Fotos mit einem unscharfen Videobild vergleichen soll, täte sich saumäßig schwer. Vor allem aber bist Du noch nicht "erkennungsdienstlich behandelt". D.h. es existiert kein scharfes Polizeifoto, das mit Deinem Namen und Personalien gespeichert ist.

Wenn Du dagegen Dich meldest, wirst Du wahrscheinlich "erkennungsdienstlich behandelt". D.h. wenn künftig was vorfällt, wirst Du mit durchgescannt.

Ich habe gewissen Einblick in den Polizeibeamten-Apparat. Glaube ja nicht, daß da einer die Zeit hat, zwei Tage für Deinen Fall aufzuwenden. Die haben tausende Fälle und werden eh nicht fertig. Da wird Fälle energisch nach Schadenshöhe aussortiert.

SerenaJ 
Beitragsersteller
 05.02.2014, 22:03
@cyberadvisor2

Lieber cyberadvisor, das klingt äußerst logisch. Person x hat sowieso ein Allerweltsgesicht und normale Größe und keine besonderen Merkmale. Allerdings hast du dich mit dieser Antwort an erste Stelle des Herzens von Person x katapultiert grade :)))

Es wäre sehr wichtig, den Warenwert des Schals zu nennen! Wenn es Ware für 7 € ist, wird man kaum was unternehmen.

Panik ist hier keinesfalls angesagt, ich würde empfehlen, sich nicht zu stellen. Wenn man nicht auf frischer Tat ertappt wird, kann der Beweis der Tat kaum mehr geführt werden. Verdacht reicht nicht.

@beast nicht der Laden hat keinen namen. Der Laden hat keinerlei Daten wie Namen von Person x. @tenebre den Schal zieht Person y sicher niemals an...