Aldi Ladenverbot wegen 'Ladendiebstahl geringwertiger Sache'- Wie muss ich vorgehen?
Ich brauche Rat! Ich weiß nicht, wie ich vorgehen muss!!
Gestern war ich in Aldi Süd in Köln einkaufen und beim rausgehen, hat mich ein Ladendetektiv angesprochen und wollte sehen, was ich in der Tasche hatte. Der Tag war heiß, ich war in Eile und hatte füchtbaren Kopfschmerzen, wollte nur schnell weg. Ich habe ihn die Tasche gezeigt und da hat er 3 Sachen gefunden (eine Mozarella, ein Parmesankässe und ein t-shirt, alles im Wert von 9,33EUR), für die ich kein Beleg hatte. Es war nicht absichtig, ich habe die Mozarella genommen beim reingehen und dann vergessen, dass ich sie genommen habe. genau so für das T-Shirt. Er meinte, dass er mich gesehen hat wie ich die Mozarella + T-Shirt genommen habe, den Parmesan nicht, und auch als er ins Video reingeschaut hat, hat er nichts gefunden. Weil der Parmesan noch kalt war (ich hatte die neue Packung vor dem Einkauf aus meinem Kühlschrank genommen, da ich für's Kochen mit einer Freundin verabredet war), haben sie mir den auch aufgeschrieben. Für die anderen zwei Sachen hat er mir kein Video gezeigt.
In dem Moment wollte ich einfach weg, mir war so peinlich, da ich das nicht absichtig gemacht habe, und mir war's eeilig, deshalb habe ich mich nicht verteidigt - nur eine Strumphose, die auch in der Tasche waren, aber die ich am Tag davor gekauft habe und auch kein Beleg mehr hatte, habe ich abgestritten. Allerdings habe ich nicht versucht die Situation zu erklären, weil ich mir gedacht habe, dass alles als "Rechtfertigung" klingt, und dass sie die Ohren voll davon haben müssen - so habe's ich auch gesagt, dass sie mir eh nicht glauben würden, dass ich in dem Moment es eigentlich eeilig hatte, dass ich Kopfschmerzen hatte, dass ich gerade in einer Prüfungsphase bin, und den Kopf nur in den Bücher habe, und dass all deswegen ich es einfach vergessen habe, dass ich die Mozarella und das T-Shirt in die Tasche eingesteckt habe. Was der Parmesan angeht, habe ich auch nicht versucht abzustreiten, weil die Wahrheit so unglaubwürdig klang.
Der Laden hat eine Tatbestandsaufnahme gemacht, Daten usw. wurden erfastt sowie eine Bearbeitungsgebühr o.ä. (das was der Detektiv bekommt) von 50 € gezahlt (per Überweisung) + lebenslangen Hausverbot.
Ich dachte, dass die Sachen dann erledigt wäre (auch wenn ich das mit dem lebenslangen Hausverbot übertrieben finde). Ich habe aber in Foren gelesen, dass man dann eine Beschuldigten- Anhörung bekommen kann/wird. - ist das so?
- und wenn das so ist, womit muss ich rechnen?
- eine Geldstrafe?
- Ich bin eine nicht-EU-Studentin und habe ein Einkommen von unter 800EUR im Monat, kann man in dem Fall die Strafe irgendwie entkommen?
- Wie schlimm ist so eine Vorstrafe ("Ladendiebstahl geringwertiger Sache, 242, 248a STGb", oder?) im eigenen 'Lebenslauf/Akte' zu haben?
- kann dies mein Recht zu einer Aufenthaltserlaubnis beschädigen?
- Könnte ein Gerichtsverfahren geben?
- Welche wären die Vor- und Nachteile davon?
Danke für die Hilfe!!
6 Antworten
Hi M1chelA, stimmen denn überhaupt Deine Angaben? Zwei Möglichkeiten:
a) Du nimmst nen Einkaufswagen, packste die Sachen dort hinein, gehst zur Kasse, legst alle Waren aufs Band und zahlst.
b) Du willst nur wenige Teile (Zitat: eine Mozarella, ein Parmesankässe und ein t-shirt, alles im Wert von 9,33EUR), hälst sie in der Hand und gehst dann zur Kasse.
Wieso die Teile erst in Deine Tasche mussten, verstehe wer will. Bei 3 Teilen ist keiner beim Tragen in der Hand überfordert, auch nicht bei starken Kopfschmerzen. Und den Mozarella haste sofort nach dem Betreten der Filiale eingesteckt? Ist die Frischetheke nicht am entferntesten Ende einer jeden Filiale - am Eingang stehen meistens die Getränke-Packs. Aber egal.
Auch das mit der Strumpfhose bleibt unklar. Wenn ich einkaufe, dann werden alle Teile zu Hause auch ausgepackt und weggeräumt - aber Du lässt sie in der Tasche und gehst ohne Quittung wieder in den gleichen Laden? Und gerade diese Quittung haste weggeworfen?
Klingt für mich alles sonderbar - sozusagen "an den Haaren herbeigezogen". Sollte es jedoch anders sein, so fehlt mir trotzdem jedes Verständnis. So durcheinander kann niemand sein, dass er vergisst, mehrere Teile nicht zu bezahlen. Haste überhaupt für irgendetwas an der Kasse bezahlt oder wollteste nur schnell wieder raus? Aber auch egal.
Was Du erwarten kannst? Ne Strafanzeige mit allen Konsequenzen. Aber Du suchst noch nach Vorteilen aus Deiner Tat? Klar, die gibt es: Nie wieder dieben! Und das ausgesprochene Hausverbot wird nicht nur für diese Filiale gelten, sondern für alle Märkte dieses Unternehmens.
Machs gut.
He, du hast 3 Sachen geklaut und nun sollen wir dir Tipps geben? Wo wir ehrlichen Kistenhochheber und Beutelinhaltvorzeiger uns an der Kasse wegen solchen Leuten wie dir wie potentielle Diebe fühlen? Gib es doch einfach zu, daß du einen Fehler gemacht hast und versuche daraus zu lernen. Selbstreflektion- wie ist es richtig?
Nicht fragen was man dann noch für Schlupflöcher hätte und wie man sich rauswinden könnte!! Steh doch dazu, was ist dabei?
Du hast bestimmT Ladenverbot bekommen. Geh wo anders einkaufen inzwischen und klau nicht wieder. Das ist in Deutschland strafbar.
Es gibt dafür keine Vorstrafe im rechtlichen Sinne und es wird auch nicht in der Schufa angelegt. Hab gerade eine Statistik gesehen. Wenn die Strafen nicht so hart ausfallen, dann zeigen die Täter länger anhaltende Reue. Hoffentlich ist es bei dir auch so.
Also ich kann das Ganze nicht so recht nachvollziehen. Wie meine Vorredner schon geschrieben hatten kann man doch bei drei Trümmern nicht vergessen zu bezahlen... Im Aldi hält man sich ja auch nicht stundenlange auf...
Zu 1.: Wie dem auch sei, du bekommst eine Strafanzeige wegen Diebstahls geringwertiger Sachen. Normalerweise wird sich die Polizei oder Staatsanwaltschaft noch bei dir melden weil du als Beschuldigte das Recht hast dich dazu zu äußern.
Zu 2. Da du einen Verdienst hast ist dqas sehr wahrscheinlich.
Zu 3. Warum sollte die Tatsache dir helfen? Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Zu 4. Das weiß ich nicht. Kann dich aber bei deiner späteren Berufswahl sehr einschränken.
Zu 5. Ja. Die Anzeige geht als Abdruck auch ans Ausländeramt und die treffen ihre eigenen Maßnahmen und Entscheidungen.
Zu 6. Als Ersttäterin eher unwahrscheinlich. Möglicherweise bekommst du nur den Strafbefehl mit der Geldstrafe.
Zu 7. Was meinst du damit?
Also wegen des Ladendiebstahls bekommst Du keine Anzeige das macht der ALDi nicht. Aber das Hausverbot bleibt bestehen. Nun weißt Du das man so etwas nicht macht.
Ich find es super das du erwischt wurdest! Und hör endich auf hier noch rum zu lügen. Als ob du ein T Shirt und die Mozarella vergessen hast. Das glaubt dir keiner! Und ich denke das du so abgebrüht bist, das du das nicht zum ersten mal gemacht hast!