Verdächtigung Beweise mangelhaft?
Guten Tag, ich habe bei der Polizei einen Verdacht auf Steuerhinterziehung gemeldet. Ich weiß, dass es wahr ist, jedoch weiß ich nicht, ob die Beweise genügen. Kann ich bestraft werden, wenn die Beweise unzureichend sind ?
5 Antworten
Der, den du Angekackt hast, hat mit Sicherheit großes Interesse daran zu wissen, wer du bist - Im Falle eines Verfahrens und spätestens bei Akteneinsicht wird zwangsläufig dein Name fallen.
Sollte sich der Verdacht nicht erhärten, dann kann wiederum gegen dich ein Verfahren eingeleitet werden, vom ursprünglich Beschuldigten.
Es ist generell möglich, anonyme Hinweise ans Finanzamt zu vermitteln, die Polizei und persönliche Daten braucht es dazu gar nicht.
Nein, eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung kannst du nur dann bekommen, wenn Du wusstest, dass der Angezeigte die Tat nicht begangen hat und Du ihn trotzdem angezeigt hast.
Wenn du jemanden beschuldigst, und das dann nicht beweisen kannst, kann der dich umgekehrt wegen falscher Anschuldigung anzeigen.
Sonst könnte ja jeder irgendwelche Leute, einfach so mal anzeigen.
Hier wird niemand vom FS beschuldigt. Dieser aeussert lediglich einen Verdacht und muss da ueberhaupt nichts beweisen. Das ist dann Sache der Staatsanwaltschaft.
Eine falsche Verdaechtigung liegt nur dann vor, wenn er weiss, dass der Verdaechtige die Tat gar nicht begangen hat und ihn dennoch anzeigt.
Ja, wegen falscher Verdächtigung....
Nur wenn er wusste, dass der von ihm Genannte die Tat gar nicht begangen hat und er diesen gegenueber der zustaendigen Behoerde dennoch verdaechtigt.
Nein, Du wirdst nicht bestraft.
Es ist Sache der Behörden, die Beweise einzuschätzen und ggf ein verfahren zu eröffnen.