Darf mir eine Security ein Messer abnehmen und meine Personalien aufnehmen?
Hallo, ich wollte gestern auf einen Abiball gehen und war schon 5 Minuten auf der Party, als die Security kam und sagte, dass ich meine Taschen entleeren solle. Dies tat ich dann (obwohl ich weis, dass ich das nicht machen muss.) Unter meinen sachen war auch ein Messer , dass sich der Security dann genommen hat und gesagt hat, dass ich es bei der Polizei abholen soll.Meine Frage ist, ob der Security mir überhaupt das Messer abnehmen darf.
11 Antworten
Um die Frage zu beantworten hast du zu wenig Informationen gegeben!
Und wie du siehst, führt das zu vielen verschiedenen Antworten.
Ich konstruiere mal zwei Fälle:
1. Das Messer gilt als Werkzeug, die Eigenschaften sind im Waffengesetz formuliert.
Hier hätte der Securitymitarbeiter das Messer einsammeln dürfen, da er das Hausrecht durchsetzt. Und der Veranstalter kann als Auflage verlangen, das keine Taschenmesser auf die Veranstaltung kommen.
Das mit der Polizei ist Blödsinn, denn du hättest hier gegen kein Gesetz verstoßen. Also warum das Messer zur Polizei bringen? Du hättest es dir nach der Veranstaltung direkt von der Securtiy abhohlen können.
Oder du hättest mit deinem Messer die Veranstaltung verlassen. Diese Wahl hätte dir gegeben werden müssen. Sonst ist das Nötigung und Unterschlagung.
2. Das Messer gilt als Waffe. Führverbot nach §42a WaffG. Die Sequrity hätte hier die Polizei holen können um eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige gegen dich aufnehmen zu lassen und die Polizei hätte es beschlagnahmt.
Ähnliches gilt wie im ersten Fall. Ein Einzug des Messers durch die Security wäre komplizierter, da streng genommen auch die Securitymitarbeiter nicht über dem Gesetz stehen und ebenfalls keine Messer führen dürfen, die Waffen i.S.d. Waffengesetzes sind.
Also die Frage:
Was war das für ein Messer?
Sonst kann man dir nicht antworten.
Prinzipiell kann man dich aber nur rausschmeißen. Irgendwas durch eine Sicherheitsfirma beschlagnahmen geht nicht. Das ist gesetzeswidrig. Die Polizei müsste bei einem Gesetzesverstoß (also alles was über das Hausrecht hinausgeht) sofort die Polizei hinzugezogen werden. Die haben das Recht von dir etwas zu beschlagnahmen. Sonst niemand.
Und du bist leider selbst auch Mitschuld, wenn du dir deine Taschen durchsuchen lässt. Du hast immer das Recht nein zu sagen und zu gehen, oder die Tasche woanders unterzubringen und ohne wieder zu kommen.
Ergänzend zu deinem Punkt 2
2. Das Messer gilt als Waffe. Führverbot nach §42a WaffG.
Auch Messer, die keine Waffen sind, können gegen den 42a verstossen und werden durch den blosen Verstoss auch keine Waffe (bestes Beispiel "Machete" - bleibt ein zu langes "Werkzeug" in Messerform und wird durch überschreiten der 12cm Grenze nicht automatisch eine Waffe)
Wie er bei meiner Antwort gepostet hat, handelte es sich wohl um ein einhändig zu verriegelndes Messer, das man da bei Ihm gefunden hat...
Ja. Die Alternative wäre gewesen, dass sie Dich an die frische Luft gesetzt hätten. wäre das besser gewesen?
Ja
Und wenn es sich herausstellt, das das Messer unter das WaffG fällt, dann bekommst du es auch nicht von der Polizei zurück, sondern das wird einbehalten.
Die Strafe für ein Messer, das "nur" dem Führverbot unterliegt wird dir schon 50-300 Euro einbringen, das wäre das günstigste, was dir passieren kann..
Warum du da einen Aussetzer hattest und das nicht abgelehnt hast und dann die Veranstaltung hättest verlassen müssen, weist nur Du...
Aber vielleicht teilst du ja endlich noch mal mit, was das für ein Messer war!
Na dann Verstoß gegen den §42a - Führen eines einhändig verriegelnden Messers!
Wie geschrieben - 50-300 Euro Strafe + Vernichtungskosten, wenn du pampig wirst und dagegen vorgehst, dann auch noch die Verhandlungskosten.
Ach ja - theoretisch ist die Obergrenze für diese Verstöße 10000 Euro..
Nun klar warum ich schrieb "Warum du da einen Aussetzer hattest und das nicht abgelehnt hast und dann die Veranstaltung hättest verlassen müssen, weist nur Du..."?
Dann hättest du dir das erspart..
Bist du nun wenigstens so schlau und machst dass nicht immer noch? - Oder nichts gelernt und gleich wieder ein Messer angeschafft und immer dabei, was dir den selben Ärger einbringt?
Nein, das darf die Security nicht. Sie kann dich aber darum bitten. Das Messer darf sie dir nicht abnehmen.
Was sie dürfen: wenn Gründe dafür vorliegen, dich der Veranstaltung verweisen. Messerbesitz wäre ein Grund.
Die einzige rechtliche Möglichkeit für die Security, dich zu durchsuchen und das Messer abzunehmen, wäre im Rahmen einer Notstandshandlung. Um die aber zu konstruieren, müsste man sehr weit ausholen.
Nein, das darf die Security nicht. Sie kann dich aber darum bitten. Das Messer darf sie dir nicht abnehmen.
Das könnte als Amoklauf gewertet werden und daher hatten sie das Recht dazu. Welche halb intelligente Mensch nimmt ein Messer mit zu einer Party, wahrscheinlich nur dann wenn er was böses vorhat.
Als Amoklauf werten? Die Bewertung einer Security schafft immer noch nicht die rechtliche Möglichkeit, in das Eigentum oder den Besitz einer anderen Person einzugreifen. Selbst wenn es eine berechtigte Gefahrenprognose in Richtung Amoklauf gäbe, wären die Verweisung aus dem Haus UND die Benachrichtigung der Polizei adäquate Möglichkeiten.
Eine Notstandshandlung aufgrund einer derartigen "Bewertung" sehe ich noch nicht.
Um was es sich bei dem Messer handelt, weiß bisher niemand außer dem Fragesteller.
Wenn du jedem Unterstellst, dass er etwas böses vorhat, nur weil er ein Messer bei sich trägt, leidest du vielleicht unter einer Angststörung.
Welchr halb intelligente Mensch denkt denn, dass leute, die ein messer dabei haben, etwas böses vorhaben.
Nein, darf sie nicht. Sie darf dich bitten das Messer beim Einlaß abzugeben und muß es dir beim Verlassen der Örtlichkeit wieder aushändigen. Solltest du dem nicht zustimmen, darf sie dir den Eingang verwehren.
Sollte es sich um ein Messer handeln, welches unter das Führungsverbot fällt oder gar um einen verbotenen Gegenstand, kann sie die Polizei hinzuzuziehen.
Du kannst also dein Messer bei der Polizei abholen und alle Aufwendungen (Fahrtkosten, etc.) der Sicherheitsfirma in Rechnung stellen.
Also es handelte sich um ein Einhandmesser (da war ein Punkt an der Klinge).