Kurzarbeit-Regelung der Arbeit?
Hallo!
Ich bin schwerbehindert mit GdB 100. Darf der AG von seinen MA diejenigen zur Arbeit auswählen, die (während der Kurzarbeit) mehr leisten als ich und mich dann zu Hause belassen (auf Abruf) oder muss die Kurzarbeit gerecht verteilt werden. (Ich bleibe 14 Tage zu Hause, der nächste bleibt 14 Tage zu Hause usw, bis ich wieder an der Reihe bin).
Ich kann arbeiten, will arbeiten, bin aber in der Geschwindigkeit eingeschränkt.
Danke für Antworten, gerne mit Link.
2 Antworten
Der Arbeitgeber kann selbständig darüber entscheiden, wen er arbeiten lässt, und wen er in die Kurzarbeit schickt. Das muss er auch nicht begründen.
Und du gehörst dann auch zu den Armen, die nichts für die Wirtschaft leisten, wie du an anderer Stelle bemerktest.
Ich besitze einen festen Arbeitsvertrag in Vollzeit, was viele Arme nicht von sich behaupten können. Gründe hierfür sind aber auch hier vielfältig. Eine alleinerziehende 3 fache Mutter kann keinen 8 Stunden Job machen, wenn die Kids zu klein sind. Aber auch da gibt es wieder die Kehrseite, wie so oft.
Und BTW unterlasse bitte OT ;)
Ich würde ja eher anders herum denken - dass du aufgrund deiner Situation zu den besonders zu schützenden Mitarbeitern gehörst und somit primär "rausgenommen" werden solltest! Ja, Kurzarbeit ist auch eine finanzielle Frage, ich weiß. Aber bei einem GdB von 100, hast du da nicht schon die eine oder andere Vor- bzw. Begleiterkrankung, die dein Risiko auf einen schweren Verlauf erhöhen könnte? Und ist es da nicht besser, dieses Risiko zu minimieren und sich finanziell ein bisschen einzuschränken als zu erkranken?
Ich bin gerade erst seit 1,5 Monaten aus dem Krankengeld raus, dass etwa 4 Monate angedauert hat.
Ja, ich bin ein Risikopatient, aber das was die Menschen lernen müssen (oft Hände waschen, desinfizieren, Mundschutz) ist für mich seit 2o16 normale Tagesordnung. Nach Absprache mit dem Facharzt darf ich arbeiten.
Na super. Dann habe ich die Arschkarte. Aber danke für Deine Antwort