wie sieht es dieses Jahr mit Urlaubsgeld aus, wenn der AN Kurzarbeitergeld bezieht?
schließlich kann er ja nichts für die Situation, in die er gekommen ist, und als AN hat man auch Anspruch auf Urlaub (sgeld) und sichert damit Arbeitsplätze, oder wie sieht das rechtlich aus?
7 Antworten
Zuerst greifen die AN und AG Steuergelder ab und machen somit (was Sinn macht) die Jobs/Arbeitsplätze sicher. Alle sind zufrieden. Kaum ist der Job safe, gieren alle nach dem Urlaubsgeld. Ich fände es korrekt, wenn man es verrechnen würde. Faktisch wird es aber gezahlt.
Urlaubsgeld ist sehr unterschiedlich geregelt, viele bekommen gar kein Urlaubsgeld, ansonsten ist es entweder freiwillig oder es ist im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt, wie sich das Urlaubsgeld genau berechnet und wann es ausgezahlt wird.
Bei mir z.B. wird das Urlaubsgeld aus dem Bruttogehalt der letzten 12 Monate berechnet und im Mai ausgezahlt und Krankengeld wie auch Kurzarbeitergeld verringert mein Urlaubsgeld, aber nichts gibt es nur bei 12 Monate ohne Einkommen.
Ist halt sehr individuell, einfach mal in den Vertrag schauen.
Deinem Anspruch kannst du in deinem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag o.ä. nachlesen.
Ich bekomme beispielsweise kein Urlaubsgeld im Frühling/Sommer, aber eine tarifliche Sonderzahlung im November. Die Bedingungen dafür finde ich im von meinem Arbeitgeber genutzten Tarifvertrag.
Wenn du einen Anspruch auf Urlaubsgeld hast, zum Beispiel durch deinen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder ähnliches, dann hast du auch weiterhin Anspruch darauf. Hat dir dein Arbeitgeber das ganze freiwillig gezahlt dann ann er es unter Umständen weg fallen lassen.
Nicht alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaubsgeld, denn das ist in der Regel eine tarifliche oder arbeitsvertragliche Leistung. Bitte nicht verwechseln mit Urlaubslohn, also die normale Bezahlung,l wenn man Urlaub macht.