100% Kurzarbeit wenn ich zustimme, benötige alternativen und Meinungen?

3 Antworten

Da es keinen Betriebsrat gibt, muss ein AG mit jedem einzelnen AN eine Vereinbarung über Kurzarbeit schließen.

Wenn Du das nicht möchtest, kann Dein AG Dir u.U. betriebsbedingt (zu wenig Arbeit) kündigen.

Falls keine andere Kündigungsfrist (längere) vereinbart ist, muss Dein AG nach § 622 Abs. 2 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einhalten. Während der Kündigungsfrist darf er Dich nicht auf Kurzarbeit setzen, er muss Dich vertragsgemäß voll bezahlen.

Bei Erhalt der Kündigung solltest Du auf alle Fälle innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wie das dann ausgeht kann ich Dir allerdings nicht sagen.

Wenn der AG das Kurzarbeitergeld nicht aufstockt (was ja der Fall ist), ist das ALG 1 nicht weniger, bei beiden Varianten bekommst Du 60, bzw. 67 % des Nettolohns.

Wofür Du Dich entscheiden sollst, kann ich Dir nicht sagen, das musst Du selbst entscheiden.

Bei Kurzarbeit hast Du die ersten drei Monate ab Beginn der Kurzarbeit 60, bzw. 67 % ab dem 4. Monat wird auf 70, bzw. 77 % des Nettoentgelts aufgestockt.

Bei Ablehnung und evtl. Kündigung hast Du bis Ende der Kündigungsfrist 100 % und, sollte die Kündigung wirksam sein, anschließend 60, bzw. 67 % des Nettolohns der dann aber nach drei Monaten nicht aufgestockt wird.

Was die Abfindung betrifft, kann ich Dir auch nichts Sicheres sagen. Abfindungen gibt es i.d.R. wenn der AG Kündigungsschutzprozesse vermeiden will, wenn der AN nur sehr schwer kündbar ist (z.B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft) oder um lange Kündigungsfristen zu verkürzen.

Außerdem gibt es Abfindungen oft im Rahmen eines Sozialplans (fällt bei Dir weg) oder beim Kündigungsschutzverfahren beim Arbeitsgericht.

Urlaub ist voll bezahlt, das muss der Betrieb tragen können / wollen. Verhandlungssache.

Gibt es Möglichkeiten, woanders unterzukommen? Beruflich, nicht wohnend.

Kurzarbeit betrifft gerade halb Deutschland, es ist ein Instrument, um Mitarbeiter zu halten. Wenn es finanziell nicht aufgeht, ist die Alternative Kündigung der Zweitwohnung (Frist 3 Monate), heim an den Erstwohnsitz und Arbeitslosengeld beantragen, sofern man dir kündigt.

alskqpwo 
Beitragsersteller
 03.06.2020, 22:41

Die Möglichkeit gibt es, aber meine Chancen auszurechnen ist eher schwer. Mich würde auch interessieren was sonst so die Resonanz von manchen anderen Arbeitnehmern mit Kurzarbeit ist.

michi57319  03.06.2020, 22:44
@alskqpwo

Schreib doch einfach Bewerbungen. Wie lang ist deine Kündigungsfrist? Wobei ein AG, der Kurzarbeit anordnet, sich vielleicht auf eine Aufhebung einlässt, falls du woanders einen Job findest.

alskqpwo 
Beitragsersteller
 03.06.2020, 22:57
@michi57319

Bewerbungen schreiben kann ich klar machen, hab ich auch schon, aber dies ist ja meist auch kein Prozess in den Unternehmen von zwei Wochen. Ob man dann einen vergleichbaren Arbeitgeber hat der auch die Berufserfahrung/Betriebszugehörigkeit im anderen Unternehmen honoriert ist die nächste Frage.

Der Arbeitgeber stimmt aufjedenfall der Aufhebung zu.

michi57319  04.06.2020, 00:07
@alskqpwo

Dann rechne dir durch, ob du mit KuG, oder AlG1 besser zurecht kommst.

Knackpunkt ist auf jeden Fall die zweite Miete.

Evtl. einen Anwalt für Arbeitsrecht befragen? Das ist ein Laienforum hier und alle stochern nur im Nebel.

alskqpwo 
Beitragsersteller
 03.06.2020, 22:42

Mir ist klar, das ich hier nicht 100% Aussagen erhalten werde, aber vielleicht die eine oder andere Meinung und eventuell auch Wissen.