Skonto auf Rechnung -> Gutschrift. Wie richtig?
Hallo!
Eine Frage die mich schon länger interessiert und für die ich keine Antwort finden kann.
Wir sind ein Grosshandelsunternehmen und versenden Ware auf Rechnung. Als Zahlungsanreiz gewähren wir auch Rechnungsskonto von im Schnitt 3%.
Natürlich können unsere Kunden die Waren auch wieder retour senden wenn sie nicht zufrieden damit sind oder wenn sie es sich anders überlegt haben. Da erstelle ich dann eine Gutschrift, welche sich unsere Kunden entweder abziehen können oder auf Wunsch wird der Betrag auch wieder zurück überwiesen.
Nun zur eigentlichen Frage: Wie verhindere ich, dass wir den Skontobetrag verlieren?
zB: Kunde bestellt Waren im Wert von 1000Euro. Wir liefern die Ware und senden die Rechnung. Diese Rechnung wird mit Skontoabzug von 3% bezahlt (also 970Euro), der Kunde überlegt es sich aber anders und sendet die Ware wieder zurück. Ich schreibe daraufhin eine Gutschrift, die aber normalerweise auf 1000 Euro lautet. Wir würden also 30Euro verlieren (neben Verpackungs- und Versandkosten).
Hier habe ich es bisher so gemacht, dass ich den Gutschriftbetrag einfach verringert habe indem ich "Kontoabzug -3%" als Position mit reinnehme. Gab bisher noch keine Probleme damit. Ob es so richtig ist weiß ich allerdings nicht.
Aber das kann ich auch nur machen, wenn der Kunde in Zwischenzeit schon bezahlt hat und ich sehen kann ob er sich Skonto abgezogen hat.
Wenn der Kunde aber noch nicht bezahlt hat wenn ich die Gutschrift schreibe, dann kann ich ihm da auch kein Skonto abziehen. Sonst würde unser Kunde auf den 3% sitzenbleiben.... Wenn der Kunde aber genau zu dieser Zeit mit Skonto bezahlt und dann die Gutschrift bekommt hat er 3% des Warenwertes gewonnen.
Also wie ist das gesetzlich geregelt? Es kann ja nicht sein, dass man 3% verdienen kann indem man vorsätzlich teure Sachen auf Rechnung mit Skonto kauft und es dann wieder zurückgesendet wird. 3% innerhalb weniger Wochen ist ein ganz schönes Einkommen wenn mans drauf anlegt...
5 Antworten
Die Zahlungsbedingung „innerhalb von acht Tagen abzüglich zwei Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto“ bedeutet: bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von acht Tagen dürfen zwei Prozent vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Der Umsatzsteuerbetrag reduziert sich entsprechend. Erfolgt die Bezahlung nach Ablauf der Skontofrist, dann ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Lässt sich der Schuldner mehr als 30 Tage Zeit, sind Verzugszinsen und eventuell Mahnkosten zu zahlen. Wenn der Kunde nach Ablauf der Skontofrist skontiert, liegt ein erzwungener Rabatt vor, den der Lieferant vom Kunden zurückfordern kann.
Im Falle einer unvorhersehbaren Materialpreisänderung, zum Beispiel bei den börsenabhängigen Preisen für bestimmte Rohstoffe, bietet das Gutschriftverfahren eine Möglichkeit der wertmäßigen Umbewertung der bereits erfassten und ggf. zu einem falschen Preis bewerteten Wareneingangsbuchungen, um somit eine Grundlage für die daraus resultierenden Abrechnungskorrekturen zu schaffen.
Diese Abrechnungskorrekturbuchungen werden mittels eines speziellen Korrekturprogramms in einem ERP-System in der Regel automatisch ausgeführt, in dem das Programm laut den im Vorfeld definierten Vorgaben alle betroffenen Einkaufsbelege nach Preisänderungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durchsucht und für die, sich daraus ergebenen, Preisdifferenzen die entsprechenden Korrekturbuchungen (nachträglichen Be- oder Entlastungen) erfasst. Dabei werden auch die dazugehörigen Korrekturbelege analog Gutschriftanzeige erzeugt. Diese Korrekturbelege, deren Name abhängig vom eingesetzten ERP-System unterschiedlich sein kann (Belastungsanzeige, Buchungsanzeige etc.), werden wie auch die Gutschriftsanzeigen ebenfalls an den Kreditor versendet und intern archiviert.
Das Problem entsteht ja nur, weil ihr zu früh abrechnet, wo eine Skontoabzug noch möglich ist. Die Differenz müsste mit der Abrechnungskorrekturbuchungen dann beglichen werden.
evtl nutzt ihr ja eines dieser Modelle, dann würde der Restbetrag mit "5. Weiterberechnung" oder "4. Zahlung des Restbetrags" beglichen werden.
Wenn ich bei einer Firma mal etwas bestellt habe mit Skontoabzug und es dann doch wieder zurück geschickt habe, hat mir die Firma nur den Betrag erstattet, den ich auch bezahlt habe (also den mit Skontoabzug). So ist es auch richtig. Also wenn ich für 1000 € kaufe und 970 € bezahle, den Artikel aber doch nicht nehme, bekomme ich auch nur 970 € zurück. So ist es auch korrekt. Wenn ich 1000 € zurück bekommen würde, hätte ich ja 30 € Gewinn gemacht. Dann würde ich nur noch bestellen und zurück schicken.
hehe ja eben. Das war auch mein Gedanke :-)
Aber wie macht man das dann wenn es sich zeitlich überschneidet?
Die grösseren Firmen haben ja alle eigene Buchhaltungen, oft sogar im Ausland. Da weiß man nicht wann und wie genau die bezahlen. Ob sie sich den Skontobetrag abziehen oder nicht oder ob sie überhaupt gleich auf die Gutschrift warten und erstmal garnichts bezahlen.
Es kam schon vor, dass wir Ware zurückbekamen und ich eine Gutschrift ohne Skontoabzug gesendet hatte, weil die Rechnung noch nicht bezahlt war. Aber wie es der Zufall so wollte, wurde die Rechnung genau zu dieser Zeit mit Skontoabzug bezahlt und die Gutschrift ohne Skonto war dann schon raus.
Ist nicht so, dass wir bankrott gehen würden. Das stecken wir schon weg.
Aber mich würde interessieren wie das offiziell richtig funktioniert.
Sicher würdet ihr nicht bankrott gehen, aber immerhin ist es ein Verlust. Ich habe aber immer bei Firmen gekauft, die erst nach Eingang des Geldes verschickt haben und daraufhin habe ich die Gutschrift bekommen. Wäre vielleicht angebracht, auch erst den Geldeingang abzuwarten und dann zu verschicken. Ansonsten könntest du nicht mal einen Steuerberater fragen, wie du das offiziell regeln kannst? Er müßte dich doch eingehend beraten können, damit es in Zukunft richtig läuft. Evtl. bekommst du auch mal mit dem Finanzamt Probleme wegen der Skontobeträge oder ?
Danke :-)
Das mit dem Steuerberater ist eine gute Idee. Der müsste es genau wissen.
Das mit der Vorabzahlung funktioniert bei uns nicht; ist auch im Großhandel eher unüblich. Unsere Kunden sind Stammkunden und brauchen die Waren in der Regel sofort, meist schon am nächsten Tag. Wenn wir da erst auf einen Zahlungseingang warten würden würden die Baustellen stillstehen und das verursacht dann ne Menge kosten (Wir liefern Zubehör für den Bau).
Hmm... Finanzamt. Da kenne ich mich zuwenig aus. Ich bin auch nicht der Chef, ich schreibe aber die Rechnungen, Gutschriften etc. Versuche da natürlich alles richtig zu machen, aber bei Sachen wie dieser hier, stehe ich ein wenig an.
Danke nochmals. Steuerberater ist ne Spitzenidee :-)
"Hier habe ich es bisher so gemacht, dass ich den Gutschriftbetrag einfach verringert habe indem ich "Kontoabzug -3%" als Position mit reinnehme. Gab bisher noch keine Probleme damit. Ob es so richtig ist weiß ich allerdings nicht."
Genau da liegt das Problem. Hier nicht als Position in die Gutschrift aufnehmen, sondern wie in der ursprünglichen Rechnung als Zahlungsbedingung.
Bei Verrechnung kann der Kunde Bruttobetrag mit Gutschriftbrutto verrechnen. Der so entstandene Restbetrag kann vom Kunden skontiert werden.
Bei Rücküberweisung muss ja zuvor der Kunde gezahlt haben ! Entsprechend kann eure Buchhaltung ( mit der Gutschrift mit Zahlungsbedingung 3 % Skonto ) je nach vom Kunden gezahlten Betrag entweder mit Skontoabzug oder ohne Abzug zurücküberweisen.
DER BETRAG DER BEZAHLT WURDE - IST SELBSTVERSTÄNDLICH DER GUTSCHRIFTSBETRAG !!!
Ja klar logisch...
Aber was wenn er eben noch nicht bezahlt wurde? Hast du meinen Text überhaupt gelesen und verstanden?
Wenn ich wo etwas kaufe und eine Rechnung erhalte aber mich entscheide die Ware zurückzusenden, dann werde ich die Rechnung auch nichtmehr bezahlen sondern auf die Gutschrift warten.
Aber der Verkäufer weiß das ja nicht, ob die Rechnung bezahlt wird oder nicht und ob diese mit oder ohne Skonto bezahlt wird..... eine Gutschrift muss er aber trotzdem ausstellen.
PS: SCHREI DOCH NICHT SO !!!!!!! DAS IST UNHÖFLICH !!!!!!!!
Ich denk mal ganz so einfach ist es nicht. Hört sich zwar logisch an: zB 970 EUR bezahlt also auch nur 970 EUR zurück.
Aber: Skonto bekomme ich ja in der Regel für schnelles zahlen. Also nicht als reduzierung des Warenwertes sondern für die "Dienstleistung" zahlen. Also eigentlich losgelöst von der Ware an sich.
Von daher ist die Frage nach einer gesetzlichen Regelung sehr interessant. Weiß da jemand was? Ich habe bis jetzt noch nichts gefunden.
Na das ist mal Informativ! Du hast damit "Ambassador11" glatt die hilfreichste Antwort geklaut. Die bekommst nun du ;-)
Also.. am einfachsten wäre einfach solange zu warten bis kein Skontoabzug mehr möglich ist und dann die Gutschrift zu schreiben.
Irgendwie sowas von logisch, wieso bin ich nicht früher darauf gekommen?
Auch jeden Fall vielen Dank :-)