selbstständig mit nachhilfe - freiberuf oder gewerbe?

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Lehrtätigkeiten gelten nur als Freier Beruf, wenn sie dem staatlichen Schulsystem unterstehen. Daher wäre deine deine Tätigkeit im gewerberechtlichen Sinne als Gewerbe anzumelden. Das Finanzamt kann das aus steuerlicher Sicht anders sehen. Das hilft dir aber nicht, wenn du Ärger mit dem Gewerbeamt bekommst...

Gewerbe unterscheidet man in stehendes Gewerbe, Reisegewerbe und Marktgewerbe (incl. Ausstellungen). Marktgewerbe kommt für dich nicht in Frage. Reisegewerbe bedeutet "ohne vorherige Ankündigung oder Terminabsprache" ! Das ist bei Nachhilfe eher unwahrscheinlich. Deshalb ist das, was du vorhast eindeutig stehendes Gewerbe und nach § 14 GewO anzumelden. Dass du die Nachhilfe auch bei den Schülern zuhause gibst, ist unerheblich. Dein Betriebssitz ist bei dir zuhause, weil du von dort aus die Termine vereinbarst, die Buchhaltung und alle anderen geschäftlichen Dinge machst. Ein Glaser und ein Schlüsseldienst sind schließlich auch kein Reisegewerbe !

Und "rollende Gewerbe" gíbt es nicht.

Weder als Freiberufler, noch als Selbstständiger benötigst Du einen "festen" Raum oder Gewerberaum. Du benötigst nur eine ladungsfähige Anschrift.

Liebe Noriko,

eine Lehrerin sollte in gewisser Weise Vorbild für Schüler sein. Wenn Schüler Deinen Text lesen, werden sie bald dazu übergehen, alles klein zu schreiben (ich kenne den Einwand, der jetzt kommt!), denn die Lehrerin macht es ja auch so! Ich kann nur hoffen, dass Du keine Deutsch Sprache, Rechtschreibung und Grammatik lehrst! Das wäre furchtbar für das Bildungsniveau!

Freundliche Grüße

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