selbstständig mit nachhilfe - freiberuf oder gewerbe?

3 Antworten

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Lehrtätigkeiten gelten nur als Freier Beruf, wenn sie dem staatlichen Schulsystem unterstehen. Daher wäre deine deine Tätigkeit im gewerberechtlichen Sinne als Gewerbe anzumelden. Das Finanzamt kann das aus steuerlicher Sicht anders sehen. Das hilft dir aber nicht, wenn du Ärger mit dem Gewerbeamt bekommst...

Gewerbe unterscheidet man in stehendes Gewerbe, Reisegewerbe und Marktgewerbe (incl. Ausstellungen). Marktgewerbe kommt für dich nicht in Frage. Reisegewerbe bedeutet "ohne vorherige Ankündigung oder Terminabsprache" ! Das ist bei Nachhilfe eher unwahrscheinlich. Deshalb ist das, was du vorhast eindeutig stehendes Gewerbe und nach § 14 GewO anzumelden. Dass du die Nachhilfe auch bei den Schülern zuhause gibst, ist unerheblich. Dein Betriebssitz ist bei dir zuhause, weil du von dort aus die Termine vereinbarst, die Buchhaltung und alle anderen geschäftlichen Dinge machst. Ein Glaser und ein Schlüsseldienst sind schließlich auch kein Reisegewerbe !

Und "rollende Gewerbe" gíbt es nicht.

Noriko7 
Beitragsersteller
 21.07.2013, 14:33

doch noch eine kleine folge-frage: am praktischsten wäre es eh, wenn ich die schüler bei mir betreue, aber meine ehemalige chefin meinte, das sei nicht erlaubt - unter anderem müsste ich dann zwei getrennte toiletten - für mädchen und jungen - haben. überprüft habe allerdings diese information nicht. und dass man den betriebssitz grundsätzlich zuhause "anlegen kann", war mir nicht wirklich klar; das klingt super.

also weißt du zufällig auch, ob das mit den schülern zuhause verboten sein könnte - vielleicht vom ordnungsamt aus? ist natürlich eine sehr spezielle frage...

Geochelone  21.07.2013, 19:01
@Noriko7

Nein, du bräuchtest keine Kundentoiletten. Genausowenig, wie andere Gewerbetriebe das nicht zwingend brauchen. M.E. gibt es solche Vorgaben nur für Gaststättenbetriebe. Da wird die Toilettenfrage im Erlaubnisverfahren geregelt. Für Nachhilfe brauchst du aber keine Erlaubnis.

Noriko7 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 18:52
@Geochelone

vielen vielen dank für die kompetente antwort!

Noriko7 
Beitragsersteller
 21.07.2013, 14:23

vielen lieben dank für diese hilfreiche antwort :-)

Weder als Freiberufler, noch als Selbstständiger benötigst Du einen "festen" Raum oder Gewerberaum. Du benötigst nur eine ladungsfähige Anschrift.

Noriko7 
Beitragsersteller
 21.07.2013, 14:24

und auch dir ganz lieben dank für die hilfe :-)

Liebe Noriko,

eine Lehrerin sollte in gewisser Weise Vorbild für Schüler sein. Wenn Schüler Deinen Text lesen, werden sie bald dazu übergehen, alles klein zu schreiben (ich kenne den Einwand, der jetzt kommt!), denn die Lehrerin macht es ja auch so! Ich kann nur hoffen, dass Du keine Deutsch Sprache, Rechtschreibung und Grammatik lehrst! Das wäre furchtbar für das Bildungsniveau!

Freundliche Grüße

Help4Help

Noriko7 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 18:51

ich bin hier nicht unter meinem richtigen namen angemeldet, daher würde keiner meiner schüler, falls er einen meiner texte liest, diesen mit mir in verbindung bringen. ich schreibe natürlich nur im internet klein, weil das logischerweise schneller geht. was genau meintest du mit "Deutsch Sprache?" deinen einwand kann ich jedoch im allgemeinen verstehen und werde darüber nachdenken, meine schreibgewohnheiten im internet zu ändern.

freundliche grüße zurück