Kürzung des Selbsbehalts, wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehe in ihr Haus?
Hallöchen. Es gibt da was, was ich nicht googlen konnte. Zum Sachverhalt... Ich war selbstständig und musste Insolvenz anmelden. Meine Frau reichte daraufhin die Scheidung ein. War seit 21 Jahren verheiratet und habe zwei Kinder von 15 und 18 Jahren. Bin nun in einem Angestellten Job und verdiene 1400 € netto. Bei einem Selbstbehalt von 1080 € bleiben 320 € Unterhalt übrig. Freiwillig zahle ich 400 €. Beide Kinder leben bei meiner Ex und gehen noch zur Schule bzw fangen an zu studieren. Wenn ich jetzt mit meiner Freundin zusammen ziehe, in ihr eigenes Haus ( nicht schuldenfrei), kann und wird mir mein Selbstbehalt gekürzt werden und um wieviel ? Beteilige mich an den Kosten für Haus und Lebenshaltung in Höhe meiner jetzigen Miete.
1 Antwort
Dein Selbstbehalt ändert sich nicht, der bleibt immer gleich (solange Du den Mindestunterhalt zahlen kannst).
Du musst bei der Unterhaltsberechnung nicht nachweisen, wie hoch Deine Miete/ Kostenbeteiligung ist.
Im Selbstbehalt sind für die Wohnkosten deshalb pauschal 380 Euro veranschlagt.
Nur, wenn Du selbst im eigenen Eigentum leben würdest, hätte das Einfluss auf Dein "unterhaltsrelevantes Einkommen" (nicht auf den Selbstbehalt)
Freiwillig zahle ich 400 €
Sollte der Unterhalt tituliert sein, kommt der neue Selbstbehalt dabei ggf. noch nicht zum Tragen, erst nach einer möglichen "Abänderung" des Titels.
zwei Kinder von 15 und 18 Jahren
Ab dem 18. Geburtstag des älteren Sohnes bist Du für ihn nicht mehr allein barunterhaltspflichtig, sondern dann auch seine Mutter.
Sein Unterhalt müsste also neu berechnet werden.
gehen noch zur Schule bzw fangen an zu studieren
Sobald er die Schule abgeschlossen hat, gilt er nicht mehr als "privilegiert", sondern rückt in der Unterhaltsrangfolge nach hinten (auf den vierten Platz) und ihm gegenüber erhöht sich der "Selbstbehalt der Eltern (1300 Euro).
Du bräuchtest ihm selbst also nur noch Unterhalt leisten, wenn Dir nach Abzug des Unterhaltes für den jüngeren Sohn noch mehr als 1300 Euro zur Verfügung stünden. Sollte seine Mutter ihm ebenfalls nicht "ausreichend" Unterhalt leisten können, hat er als Student Anspruch auf BAföG.
Du wirst vermutlich zukünftig nur noch Unterhalt für den jüngerenSohn zahlen müssen, sein Mindestunterhalt liegt derzeit bei 334 (Bedarf 426 Euro - halbes Kindergeld 92 Euro).
Danke erstmal... Waren auch so ungefähr meine Infos.
Aber auch ein paar andere Antworten von anderen wären gut...