Um wie viel € kann der Selbstbehalt bei einer neuen Partnerschaft und gemeinsamer Wohnung gekürzt werden?
Hallo liebe Mütter und Väter,
derzeit lebe ich alleine und führe mit meiner Partnerin eine Wochenendbeziehung. Ich habe 3 Kinder im Alter von 18,14,14 Jahren und Zahle 725€ Unterhalt bei einem Nettoverdienst i.H.v. 2040€, der durch das Jugendamt am Wohnsitz meiner Ex Gattin errechnet wurde. Dieser setzt sich zusammen aus Selbstbehalt und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Unterhalt für meine Ex zahle ich nicht da sie bereits seit einigen Jahren wieder verheiratet ist. Sie selber hat einen Nettoverdienst von 1000€, der Gatte ist Selbständig und verdient natürlich nichts.
Nun möchten ich und meine Partnerin (Nettoverdienst 1725€) zusammen ziehen. Die Wohnung ist näher an der Arbeitsstelle so dass die Fahrtkosten wegfallen. Jetzt habe ich im Netz recherchiert und dort sind die Aussagen doch sehr unterschiedlich, bis hin zum Worst Case bei dem mir nur noch 782€ verbleiben und das dann bei Vollbeschäftigung mit 173 Std. im Monat /Stundenlohn Netto 4,50€ ( http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/reduzierung-des-selbstbehalts/index.php)
Es ist nicht so dass ich nicht Zahlen will, jedoch muss auch was zum Leben über bleiben. Unterhalt habe ich immer gezahlt, ebenso Taschengeld für alle 3, auch an allen Klassenfahrten etc. habe ich mich hälftig beteiligt. Guten Kontakt habe ich auch zu meinen Kindern, dass steht außer Frage.
Nun noch einmal die Wiederholung meiner Frage: Um wie viel € kann der Selbstbehalt bei einer neuen Partnerschaft und gemeinsamer Wohnung gekürzt werden, bzw. wieviel € mir tatsächlich überbleiben?
Gibt es jemanden von Euch der/die mir bei der Fragestellung vlt. weiter helfen kann?
LG Darloree
5 Antworten
Zunächstmal ist 18 ein ganz entscheidendes Alter bei der Unterhaltsberechnung, da das Kind nun volljährig ist.
Bei volljährigen Kindern gibt es keine Unterhaltserfüllung mehr durch Pflege und Betreuung, so das beide Eltern barunterhaltspflichtig werden. Außerdem ist der Unterhalt zwingend auf ein vom Kind zu bestimmendes Konto zu überweisen, da das Kind nicht mehr von der Mutter vertreten wird.
Ferner kommt es ganz entscheidend darauf an, was das volljährige Kind macht. Geht es noch zur Schule, ist es priviligert und wird den minderjährigen Kindern im Rang gleichgestellt. Macht es hingegen eine Ausbildung, Studium oder ähnliches, fällt die Priviligierung weg, d.h. das Kind ist nur noch nachrangig und mit den deutliche höheren angemessen Selbstbehalt von 1300€ zu berücksichtigen.
Die Rechnung im Falle eines nicht priviligierten Volljährigen Kindes ist recht einfacht. Zunächstmal ist der Mindestunterhalt von 364 und 361 für die Kinder 2 und 3 zu leisten. Beim volljährigen Kind sind vom bereinigten Einkommen 2025€ abzuziehen, so das das Kind leer ausgeht. Eventuell sind dann die beiden minderjährigen Kinder höher einzugruppieren, wobei der Bedarfskontrollbetrag zu berücksichtigen ist.
Ist das volljährige Kind priviligiert, wird es komplizierter. Dann und nur dann spielt die Haushaltsersparnis eine Rolle. Allerdings sehr wahrscheinlich auch bei der Mutter. Der Mindestunterhalt beträgt für das volljährige Kind 335€ und ist im Verhältnis der Leistungsfähigkeit zu verteilen.
Jetzt habe ich im Netz recherchiert und dort sind die Aussagen doch sehr
unterschiedlich, bis hin zum Worst Case bei dem mir nur noch 782€
verbleiben
Nein. Es sind ja höchsten 1060€ an Unterhalt. Bei den Höheren Gruppen gibt es keine Berücksichtigung der Haushaltsersparnis.
Deine Freundin ist nicht unterhaltspflichtig für deine Kinder, deshalb wird ihr Einkommen auch in keiner Weise angerechnet - auch dann nicht, wenn ihr heiraten würdet.
Dein Selbstbehalt könnte ggf. nur herabgesetzt werden, wenn du nicht wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen würdest, solange sie noch minderjährig oder "privilegiert" volljährig sind....
- ... und auch dann könnte dir ggf. nur durch gerichtlichen Beschluss eine "Haushaltsersparnis" angerechnet und dein Selbstbehalt evt. herabgesetzt werden.....,
- das Jugendamt selbst wäre dazu aber nicht berechtigt...
- und deine Freundin wäre auch Niemandem auskunftspflichtig über ihr Einkommen (außer dem Gericht nach entsprechender Aufforderung....)
Solange du aber wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder zahlst, ist deine Freundin bei der Unterhaltsberechnung völlig außen vor (selbst , wenn sie Millionen scheffeln würde...)
Ich habe 3 Kinder im Alter von 18,14,14 Jahren
An die Ex-Frau bräuchtest du nur noch Unterhalt für die jüngeren Kinder zahlen.
Ab dem 18. Geburtstag ist ein Kind in erster Linie selbst für sich und seinen Unterhalt verantwortlich.
Wenn es dann noch einen Unterhaltsanspruch hätte (als Schüler oder Student und ggf. als Auszubildender), müsste es diesen selbst nachweisen und geltend machen (einfordern).
- Da ab Volljährigkeit beide Eltern barunterhaltspflichtig - also auch die Mutter selbst - könnte dein Anteil am Unterhalt des volljährigen Kindes nur berechnet werden, wenn auch das Einkommen der Mutter bekannt ist.
- Denn beide Eltern wären anteilig unterhaltspflichtig - im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander. (Die Mutter könnte ihren Anteil dann als Verpflegung und Unterkunft statt als Bargeld gewähren...)
- Sollte sie selbst nicht "leistungsfähig" sein, bräuchtest du ihren Anteil nicht ausgleichen......
gut du zahlst ja eh schon viel zu wenig, als der km zusteht. eigentlich läge dein mindestbetrag bei 859 euro. der könnte ja dann erreicht werden endlich, wenn du mit deiner freundin zusammenziehst. dadurch sparst du mietkosten, fahrtkosten, stromkosten etc. das könnte man neu berechnen lassen seitens der km. dein selbstbehalt liegt bei 1080 euro. alles darüber kann bequem berechnet werden für unterhalt. sollte das nicht genügen, könnte man deinen selbstbehalt auch senken, gerade weil du ja jetzt kosten einsparst.
Das Gehalt von Deiner Ex und ihrem Gatten ist für die Unterhaltsberechnung völlig irrelevant.
Es ist durchaus üblich für den Wohnvorteil von einem Selbstbehalt von 880€ auszugehen.
Wenn denn tatsächlich gekürzt wird.
Nein, wenn er mit jemandem zusammenzieht kann ihm bei einer Mangelfallberechnung eine Haushaltsersparnis angerechnet werden.
Und die liegt dann meist so bei 100-200€.
nein, die haushaltsersparnis wird nicht soweit runtergerechnet, dass der mensch auf alg2 niveau lebt. es wird ein paar euronen runtergerechnet. aber er zahlt ja jetzt schon zu wenig für einen mangelfall. er könnte also gut und gerne noch 100 euro drauf zahlen, damit er überhaupt mal in seiner zahlkategorie ankommt. dann ist sein selbstbehalt noch immer nicht gesenkt.
Solange Ihr nur so zusammen lebt, kann das Geld von Deiner neuen Partnerin nicht angerechnet werden. Dir bleiben also im minimal Fall 1000 Euro, wenn Du arbeitest.
Aber anderes Thema für Deinen 18 jährigen ist die leibliche Mutter auch Barunterhaltpflichtig, hast Du das mal neu berechnen lassen????
Das ist falsch. Eine Haushaltsersparnis ergibt sich auch beim Zusammenleben ohne Trauschein.
Solange Sie zwei Wohnungen haben, leben Sie nicht zusammen. Mein Ex hat es auch versucht, und elendig gescheitert, da mein Freund an einer Adresse gemeldet war als ich
Ja, nur wird nicht danach gefragt, was ist, wenn sie nicht zusammenleben. Das ist bereits klar.
Sie wollen zusammenziehen. Darum geht es.
nein, der selbstbehalt von 880 euro ist nur dann relevant, wenn der ts arbeitslos ist. ansonsten liegt sein selbstbehalt bei 1080 euro.