Wie viel Geld muß einer 4-köpfigen Familie bleiben monatlich zum leben...?
Hallo,......mein Mann und ich haben 2 eigene Kinder ( 3 und 5 Jahre alt). Allerdings hat mein Mann auch noch eine Tochter ( 11 Jahre ) aus erster Beziehung. Wir zahlen seit der Trennung von seiner Ex jeden Monat 160 Euro Unterhalt für das Mädel. Holen die Kleine jedes 2 Wochenende und manchmal auch jedes Wochenende. Die Ferien verbringt sie meistens komplett bei uns.Auch in den Urlaub nehmen wir sie mit...sie ist also ein fester Bestandteil unserer Familie.Nun ist die Kindsmutter arbeitslos und wir habe einen Antrag auf Feststellung der Höhe des Unterhaltes vom Arbeitsamt bekommen. Nun sollen wir mal fix 322 euro bezahlen im Monat,laut diesen Schreibens.Haben aber doch nur mit Kindergeld im Monat 1900 Euro. Wie kann das rechtens sein???Unsere Ausgaben wie der Kredit für unser Haus, Kindergartenkosten und Strom, Versicherungen ect. wird dabei nicht mit eingerechnet! Kann doch aber nicht sein das wir zum Schluß unseren Zahlungen nicht mehr nachkommen, kein Geld für Essen bleibt nur damit das Mädel 322 Euro Unterhalt bekommt. Ist so meistens ja schon knapp...kennen ja bestimmt genug Familien.Wieviel ist der Selbstbehalt bei einer 4 köpfigen Familie ????Und ist das rechtens das die monatlichen Ausgaben nicht mit gerechnet werden?
7 Antworten
160 Euro im Monat sind für ein 11jähriges Kind viel zu wenig. Das ist noch nicht einmal der Mindestunterhalt. Das Amt versucht natürlich für das Kind weniger zu zahlen und dafür wird geprüft, ob der Vater seiner vollen Unterhaltsverpflichtung nachkommen kann. Das ein Kind mit seinem Vater in den Urlaub fährt und auch Besuchswochenenden wahrnehmen kann, solltest Du hier nicht als Besonderheit anführen. Es ist ihr Vater und diese Dinge tun Väter im allgemeinen für ihre Kinder. Vielleicht suchst Du Dir einfach auch einen Job und entlastest Deinen Mann? Dann lohnt sich auch der Kindergartenbeitrag.
Kommentar ist an Sally2809 gerichtet.....
@ Waischkiki Die Hälfte des Kindergeldes bekommt der Vater. Dieser Betrag wird vom eigentlichen Kindesunterhalt abgezogen. Der wäre nämlich sonst noch höher. Der Elternteil, bei dem das Kind NICHT lebt, ist barunterhaltspflichtig und der andere leistet seinen Teil durch Betreuung und Versorgung. So wie ich das verstanden habe, arbeitest Du doch auch nicht?
@sally... eine mutter die nicht arbeitet leistet keinen barunterhalt, das tut in dem fall der statt und niemand anderes! in dem punkt sollte man sich als mutter wohl nicht so weit aus dem fenster lehnen und gegen väter schimpfen die ihren hintern abrackern um geld zu VERDIENEN!!!
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weißt du was seltsam ist? eine "arme" frau die vom ex ja sooo wenig unterhalt bekommt ist jahrelang nicht in der lage ihr eigenes geld zu !verdienen! weil die ja "kinder hat"... diese frau solls dann mit zwei kindern können ja? zum nächsten ist auch zu bemerken dass das kind regelmäßig beim vater ist (wie zu lesen fast jedes wochenende), demnach fallen auch in dieser zeit genügend kosten die ohne wenn und aber übernommen werden obwohl schon nicht das riesen bankkonto besteht! mann sollte mal den ball flach halten, dieser mann konnte bis dato nicht mehr zahlen und wird es auch jetzt nicht können! die fragestellerin ist nicht dafür zuständig für den unterhalt eines fremden kindes arbeiten zu gehen! wenn das geld ja stets und immer zu wenig ist was (meist) väter zahlen (es kann noch so viel sein, gejault wird trotzdem) dann sollen auch mal die "mütter" die das geld erhalten ihren hintern bewegen und nicht immer der meinung sein sie hüten ja das kind und halten die bude sauber! das gilt für die, die genau so denken (und davon gibt es leider leider viel zu viele - die dafür noch nicht mal bestraft werden), nicht das hier gleich wieder rumgesponnen wird!
Hallo, wir haben fast den gleichen Fall.
Ich zwei aus erster Ehe, er einen aus erster Ehe und eine gemeinsame in dieser Ehe.
Sie wollten ihn auch schröpfen.
Erstens muss erstmal das reine Nettoeinkommen geprüft werden.
Dann müssen noch evtl Schulden abgezogen werden und Fahrtkosten ect.
Das Restliche Geld muss dann eigendlich durch 5 geteilt werden.
3 Kinder und ihr zwei Frauen (nach neuem Gesetz/Beschluss, hat sie auch wieder anrecht auf Unterhalt)
Nachdem aber die Kinder vorgehen, und meisten für die Frauen nicht genug übrig bleibt,
wird alles das, was über 950,- Euro liegt, auf die Kinder aufgeteilt.
Bei 1600,- Euro fallt ihr unter Garantie in einen MANGELFALL:
Lasst euch das mal beim Jugendgericht berechnen.
Vorsicht, Arbeitsargenturen und Jugendämter springen mal ganz schnell auf die Kinderseite und versuchen so viel Geld wie möglich raus zu schlagen, auch wenn es mehr als nötig ist.
Erklärt ihnen, was ihr alles für die Maus ausgebt, wie oft sie wie lange bei euch ist.
Dann müsste sich das auch ratz fatz ändern.
Dem lieben Arbeitsamt gebt ihr nur kurz bescheid, dass das ganze beim Jugendgericht geklärt wird.
Sonst werden die echt stinkig und schicken euch noch den Kuckuck vorbei
Ich hoffe doch mal das die Exfreudin von meinem Mann keine Ansprüche merh auf Unterhalt für sich selber hat....immerhin bin ich jetzt schon 9 Jahre mit ihm zusammen und 4 Jahre verheiratet.....wenn das der Fall wäre das sie auch noch Anspruch hätte....würde ich echt anfangen zu zweifeln!!!!!!!!!! In diesem Staat ist der Mann sowieso meistens der Doofe.............
Normalerweise kann man erwarten, dass eine Mutter einer 11-Jährigen wieder arbeiten gehen kann.
Weiter waren sie ja nicht verheiratet, oder?
Dann wird sie höchstwahrscheinlich leer ausgehen.
Man sagt im allg. dass wenn das Kind unter drei Jahren ist, sie wegen Kinderbetreuung zuhause bleiben muss/kann und er deshalb Unterhalt leisten muss.
Wenn sie verheiratet wären, würde es nicht mehr so laufen, dann müsste er, je nach Verdienst, ihr auch noch Unterhalt gewähren müssen, bis die Kleine 12 Jahre alt ist.
Allerdings sag ich Dir ganz ehrlich, so den ganz aktuellen Stand, was die Arbeitspflicht der Mutter betrifft, hab ich nicht im Kopf.
Ich kenn nur das Urteil, dass die Exfrau wieder mehr Rechte hat und wieder Unterhaltsberechtigt ist.
Unsere "Mutter" ging nie arbeiten, bzw. hat dann durch eigenes Verschulden sämtliche Jobs verloren.
Sie hätte alle Zeit der Welt gehabt, da sie ihren Sohn dann bei seinen Eltern
abgestellt hat und weggezogen ist.
Aber das ist ne andere und lange Geschichte.
Das Unterhaltsgesetz/ der neue Beschluss ist erst seid Juni 2008 der Fall.
Jetzt gehts natürlich bei den Gerichten rund.
Aber wie gesagt, erst kommen die Kinder und dann ihr, bzw. wenn sie nicht verheiratet waren, dann kommst erst Du und dann sie.
Wenn nach den Kids nix mehr übrig ist, dann geht ihr beide einfach leer aus.
Er kann für euren Unterhalt (Du und sie) nicht zu 48 Stunden gezwungen werden, nur für den Kindesunterhalt.
Die Mutter hätte nach der neuesten Rechtssprechung höchstens 3 Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Hier geht es ausschließlich um den Unterhalt für das Kind. Ist übrigens das halbe Kindergeld berücksichtigt worden? Das bekommt die Mutter ja in voller Höhe.
Also mein Mann und seine Ex waren nicht verheiratet....allerdings war sie nach der Trennung von ihm schon 2 mal verheiratet. wie sich das mit der Höhe des KIndergeldes verhält weiß ich leider nicht.......möchte nur mal dazu schreiben das die Maus eigentlich im Februar zu uns zeihen sollte....da die Mutter sich überfordert gefühlt hatte....neue Partner und so da hat die Kleine nicht mehr mit ins Bild gepasst und kurz bevor wir sie hier hatten...hat sie einen Rückzieher gemacht. Hatten sie schon in der Schule umgemeldet und so....ja so ist es mit den Rechten des Vaters....keinerlei Mitsprachrecht aber zahlen bis nichts mehr geht.....nicht mal die Hälfte vom Sorgerecht gibt sie uns....und alles wird auf den Schultern des Kindes ausgetragen.....das ist das schlimmste...die Kleine bekommt alles mit
Dann bekommt sie definitiv nix mehr.
Das Kindergeld bekommt sie voll und wird von dem Unterhalt abgezogen (sollte abgezogen werden)
Aber die Kleine kann ja nicht zu euch ziehen, wenn ihr/er kein Sorgerecht hat.
Dann muss er erstmal das Sorgerecht bei Gericht beantragen.
Er soll sich jetzt erstmal einen Anwalt für Familienrecht suchen,
dann einen Prozesskostenhilfeantrag stellen und dann das Sorgerecht beantragen.
Sonst hat er ja keinerlei Rechte, nicht mal, dass er die Kleine sehen darf.
genau so ist es
Wenn ich recht informiert bin, muss Euer Kredit, die laufenden Kosten etc. berücksichtigt werden. Ich will dies aber nicht ganz sicher behaupten. Allerdings: Mein Mann verdient ca. 2800 Euro netto und wir kommen damit gerade so hin - wir haben auch 2 Kinder. Also davon noch über 300 Euro abzuzwacken wäre sicherlich nicht möglich. Da solltest Du Dich am besten bei einem Anwalt mit Familienrecht erkundigen.
Deinem Mann müssen 950 Euro an Selbstbehalt verbleiben plus berufsbedingte Aufwendungen. alles was dein Mann mehr hat, wird auf 3 Kinder verteilt. Alle 3 Kinder sind unterhaltstrechtlich gleich. Das Arbeitsamt und das Jugendamt können keinen Unterhalt festlegen, die machen das ,das weiß ich. Keine Urkunde beim Jugendamt unterschreiben für die 11 jährige Tochter, das Jugendamt berät oft nicht seriös. Das sie jedes 2. Wochenende bei euch ist und mit in Urlaub fährt ist unterhaltsrechtlich unrelevant- Auch Kredite und Versicherungen zählen nicht. Kindergartenkosten sind abzugfähig, wenn du auch arbeitest. Also zum Anwalt gehen PKH müsstest ihr bekommen, das Arbeitsamt vom Anwalt anschreiben lassen und sich wehren. Das Kindergeld für eure Kinder ist kein Einkommen beim Unterhalt für die grosse Tochter.Solltest du nicht arbeiten hast du zwar einen Unterhaltsanspruch gegen deinen Mann, stehst aber unterhaltsrechtlich hinter allen 3 Kindern. Dein Mann hat eine gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber allen 3 Kindern. Das heißt er muss sich bemühen Mindestunterhalt zahlen zu können.
Darf aber max. zu 48 Stunden/Woche zur Arbeit herangezogen werden.
Weiter muss geklärt werden, ob er die überhaupt arbeiten kann, da ich vermuten, so wie´s im Text steht, dass die Fragestellerin auch wieder berufstätig ist und ggf. er auch die Kinder betreuuen muss.
Ist z.B. bald bei uns der Fall.
Da mein Mann die Samstagsschicht und die Abendschicht mit den Kids übernehmen muss, kann er nicht zu 48 Stunden herangezogen werden.
Ich bin im allg. auch der Meinung, dass jedes Kind mind. den Mindestunterhalt bekommen sollte, wenn dieses aber nicht möglich ist, bzw. die "neue" Familie drunter leiden muss, dann sind Grenzen da.
Wobei ich von unserem Fall weiß, dass sehr wohl Kredite und Ferienaufenthalte berücksichtigt werden müssen.
Stell Dir mal allein die 6 Wochen Sommerferien vor....
Das ist mehr als ein ganzer Monat.
In den Ferien muss Unterhalt weiter gezahlt werden. kredite zählen nur wenn das 11 jährige Kind davon profitiert hätte- 48 h sind machbar und werden von den Famgerichten oft verlangt. Mein Mann arbeitet 48 h trotzdem bekam er einen Nebenjob aufgebrummt bei 17 u 18 Jährigen
Der Unterhalt für die Tochter wird nach der "Düsseldorfer Tabelle" bemessen. Die richtet sich ausschließlich nach dem Einkommen deines Mannes und dem Alter des Kindes. 322,00 € könnten da durchaus korrekt sein. Du sch reibst zwar 1.900 € aber der Kredit für euer Haus wäre höchstens mit einer vergleichbaren Miete für 4 Personen anzurechnen. Sich mit Schulden "arm rechnen" geht nicht. Deinem Mann wird u. U. zugemutet, den Kindesunterhalt, durch Verrichten einer Nebentätigkeit zu sichern. Selbst der sondt gültige Selbstbehalt bon ca 980,00 € gilt im Unterhaltsrecht nicht
Das ist richtig das 160 Euro nicht genug sind für ein KInd aber die Mutter sollte ja auch noch was zu Lebensunterhalt des Kindes beitragen und dann ist da auch noch das >Kindergeld was ja für das Kind ist...also wären wir ja da schon locker bei über 450 Euro und ich bin der Meinung für ein Kind ist das schon mehr wie man vom Amt bekäme, oder? Oder muß der Vater komplett allein für den Lebensunterhalt des Kindes sorgen?