Mit neuem Partner zusammenziehen, Kindesunterhalt?
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage, die ich versuche, so kurz wie möglich zu stellen:
Ich habe einen Sohn (10 Jahre) und bin seit 3 Monaten mit meinem Freund zusammen, der eine Tochter hat (9), für die er jeden Monat knapp 300,- Euro Unterhalt an seine Ex-Frau zahlt. Jetzt überlegen wir, ob wir drei in naher Zukunft zusammenziehen wollen.
Mein Freund wohnt in einer eigenen Wohnung im Haus seiner Eltern und zahlt keine Miete, nur Nebenkosten.
Wie würde sich unser Zusammenziehen auf den Unterhalt für seine Tochter auswirken? Würde mein Gehalt da mit einbezogen werden? Eigentlich doch nicht oder? Achso mein Kind ist nicht seins.
Wie ist es da mit dem Selbstbehalt? Der müsste ja eigentlich dann reduziert werden oder? Aber wie ist es, wenn er dann auf einmal Miete zahlt, was er ja vorher nicht getan hat?
Kennt sich damit vllt. jemand aus und kann mir evtl. sogar aus eigener Erfahrung berichten?
Gruß biene
4 Antworten
Für das Kind bleibt der Freund unterhaltspflichtig - für die Höhe des Unterhaltes ist auch weiterhin allein sein eigenes Einkommen entscheidend.
Du bist seinem Kind nicht unterhaltspflichtig - dein Einkommen wird also nicht herangezogen.
Ebenso ist der Freund aber auch nicht für dich oder dein Kind unterhaltspflichtig - ihr spielt bei der Unterhaltshöhe für sein leibliches Kind also ebenso keine Rolle - egal, ob ihr zusammenzieht oder gar heiraten würdet.....
Um seine eigene Verpflegung, Miete, Strom usw.... zahlen zu können, muss ihm von seinem Einkommen zumindest ein "Selbstbehalt" verbleiben (derzeit 1080 Euro).
Dieser Selbstbehalt wurde/ wird bei der Festlegung der Unterhaltshöhe für seine Tochter berücksichtigt, er muss also nur Unterhalt vom darüber liegenden Betrag an die Mutter seines Kindes zahlen.....
Dein Einkommen hat mit seinem zu zahlenden Unterhalt nichts zu tun !
Sein Selbstbehalt bleibt gleich,der liegt bei derzeit 1080 € Netto wenn er berufstätig ist,bei Arbeitslosigkeit würden es 880 € sein.
Was er dann mit seinem Selbstbehalt macht ist seine Sache,darin ist zwar ein Anteil ( um die 400 € ) für die Warmmiete enthalten,aber die kann er auch anderweitig verwenden,solange er an sein Kind dann den Mindestunterhalt je Altersstufe zahlen kann.
Nur wenn das nicht der Fall wäre,könnte dann ggf.der Vorteil ( keine Miete ) bei den Eltern berücksichtigt werden und der Selbstbehalt gerichtlich abgesenkt werden.
Der Selbstbehalt bleibt der Gleiche - was er davon bezahlt ist seine Sache!
Du hast mit seinem Kind finanziell nichts zu tun.
Dein Gehalt wird nicht zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen.
Wenn Dein Partner nicht den Mindestunterhalt zahlen würde, dann könnte sein Selbstbehalt um die Haushaltsersparnis gesenkt werden, die ein Zusammenleben bringt.
Er zahlt aber den Mindestunterhalt, von daher gesehen wird da auch nichts gesenkt.
Nein. Würde er nicht den Mindestunterhalt zahlen, dann könnte sein Selbsbehalt durch die Haushaltsersparnis gesenkt werden.
Den zahlt er aber, von daher wird da auch nichts gesenkt.