Selbstbehalt bei Lebensgemeinschaft

7 Antworten

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Für die Berechnung des Unterhaltes für das Kind ist das Einkommen Deiner neuen Lebensgefährtin uninteressant. Allerdings werden die gemeinsamen Kosten der neuen Lebensgemeinschaft, wie z.B. die Miete natürlich  geteilt, so dass ein niedrigerer Selbstbehalt dabei herauskommen KANN. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber es vor, dass ein Unterhaltspflichtiger sein Einkommen nicht reduzieren darf, was real natürlich nicht immer machbar ist. Wer unterhaltspflichtig ist, muss stets dafür Sorge tragen, dass der Unterhalt des Unterhaltsberechtigten gesichert ist. Das Jugenamt kann bei Kindern bis zum Alter von 12 Jahren Unterhaltsvorschuss gewähren, der dann allerdings vom Unterhaltspflichtigen wieder zurückgefordert wird, sobald dieser dazu in der Lage ist. Mein Rat: Du solltest Dich bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Bei entsprechend niedrigem Einkommen gewährt der Staat Beratungskostenhilfe. Hierzu kannst Du Dir beim Amtsgericht ein Beratungskostenhilfe-Antrag holen, i.d.R. macht das aber auch der Anwalt für Dich. Sollte das nicht in Frage kommen: Eine solche Beratung kostet kein Vermögen.

Leonidas74 
Beitragsersteller
 21.03.2011, 10:29

Na das ist mal ne Antwort.Also ich werden dem Jugendamt meine neue Lohnabrechnung vorlegen.Ich denke dann sollte ich erstmal abwarten was die sagen,oder?Anwalt bezahlen geht überhaupt nicht auch wenn es 10€ kosten würde,aber super Tipp mit der Beratungskostenhilfe.Danke dir.

TanteBertha  21.03.2011, 20:44
@Leonidas74

Kein Problem, ich hoffe, es hilft Dir weiter. So, wie Du Deine derzeitige finanzielle Situation schilderst, bin ich sicher, daß es mit der Beratungskostenhilfe klappt.  Dem Jugendamt traue ich in solchen Fällen nur bedingt. Die wollen in der Hauptsache, dass der Unterhilftspflichtige zahlt. In Vorkasse geht man dort nur ungern und wenn es sich garnicht anders machen lässt. Alles Gute in jedem Fall.

Das Haus ist Dein Problem und kann nicht dem Kind zu Lasten fallen. Das JA kann Deinen SB nicht einfach kürzen, das kann nur ein Gericht. Manche Gerichte kürzen den SB sogar um bis zu 30 %. Nennt sich Haushaltsersparnis, da Du in einer Partnerschaft lebst. Weiter wird Dir das wohnen in der selbstgenutzten Immobilie als Wohnvorteil angerechnet, wobei die Zinsen aber wieder gegen gerechnet werden. Alles in allem wirst Du wohl zusehen müssen, wie Du den Unterhalt aufbringst. Notfalls musst Du einen Nebenjob annehmen (gesteigerte Erwerbsobliegenheit).

Leonidas74 
Beitragsersteller
 21.03.2011, 10:31

Ja das mit dem Nebenjob ist nicht so einfach da ich trotz weniger Stunden flexibel sein muß.Das ist das Problem sonst würd ich es sofort machen.Dann lieber komplet neuen Job.

seatleon2010  21.03.2011, 10:17

solange die partner nicht verheiratet sind darf hier gar nichts berücksichtigt werden! das haus fällt komplett unter den selbstbehalt, dürfte aber sogar für 6 monate mit erhöhtem selbstbehalt berücksichtigt werden

jamaga1  21.03.2011, 10:20
@seatleon2010

"darf hier gar nichts berücksichtigt werden!"... das sieht die Rechtsprechung allerdings anders.

seatleon2010  21.03.2011, 10:24
@jamaga1

*lol* na die zeig mir mal, unverheiratete partner dürfen nicht zusammen veranschlagt werden, das hat der gesetzgeber schon immer so gesehen!!!! die mietkosten können anteilig halbiert werden, KÖNNEN, passiert aber in der praxis so gut wie nie

Engelche3020  21.03.2011, 10:27
@seatleon2010

Wenn der Unterhaltspflichtige in einer Lebensgemeinschaft lebt, darf eine Haushaltsersparnis von 12% angerechnet werden. Heißt: 950 € - 12% (114 €) = 836 € Selbstbehalt.

jamaga1  21.03.2011, 10:29
@seatleon2010

Scheinbar kannst auch Du nicht lesen. Was hat das Einkommen der Lebenspartnerin mit einer Haushaltsersparnis zu tun??? ...Kopfschüttel...

seatleon2010  21.03.2011, 10:31
@Engelche3020

kann, muss aber wie gesagt nicht und selbst dann wären wir noch nicht bei den erwähnten 770€

Leonidas74 
Beitragsersteller
 21.03.2011, 10:33
@Engelche3020

Aha,weißt du das sicher?

jamaga1  21.03.2011, 10:45
@Leonidas74

Ja, leider. Du kannst auch nach weiteren Entscheidungen im Netz suchen und wirst einiges dazu finden.

du musst so rasch als möglich zum Ju-Amt und dort deine neue Situation bekannt geben...mit allem Drumherum...alle Spekulierungen hier sind nur wage und werden dich doch immer mehr verunsichern...ALLES GUTE!!

Leonidas74 
Beitragsersteller
 21.03.2011, 10:15

Danke dir,werde ich auch tun,ich dachte ich mach mich erstmal schlau.

Hallo, also der Selbstbehalt liegt nach meiner Info bei 989,-EURO monatlich. Wenn Du vorher angenommen 300,-EURO Unterhalt bezahlt hast und jetzt weniger verdienst, müsste sich Deine Unterhaltsleistung auch reduzieren. Dafür musst Du aber einen Antrag beim Jugendamt stellen. Wenn Du arbeitest und hast Ausgaben für Fahrtkosten, kannst Du ebenfalls einen Antrag stellen. Danach müsste der unpfändbare Betrag von 989,- EURO erhöht werden. Alles Gute Dir.

Gruß, Inge

FALSCH!!! der selbstbehalt von 770€ gilt NUR für die personen die Alg1 beziehen, sobald du arbeiten gehst liegt dein selbstbehalt bei 950€ und das geld deines lebensgefährten darf gar nicht mit reingerechnet werden solange ihr nicht verheiratet seit

jockl  21.03.2011, 10:11

Diese Antwort ist schlicht falsch.

jamaga1  21.03.2011, 10:16
@seatleon2010

Du arbeitest in dem Bereich und hast keine Ahnung, Respekt. Bei nicht erwerbstätigen liegt der SB bei 770 ,-€, bei erwerbstätigen bei 950 €!!!

seatleon2010  21.03.2011, 10:32
@jamaga1

was habe ich denn oben geschrieben? GENAU DAS!!! wer lesen kann ist klar im vorteil