Wohnwertvorteil Anrechnung Unterhaltsvorschuss?
Bewohne mit meinen Freund ein Haus das uns beiden je zur Hälfte gehört. Es hat nur eine Küche und ein Bad. Es ist nicht schuldenfrei. Mein Freund verdient zuwenig und seine Ex bekommt für das gemeinsame Kind Unterhaltsvorschuss. Jetzt wurde sein Selbstbehalt um 10% vom Jugendamt gekürzt und zuätzlich 300 Euro Wohnwertvorteil auf sein netto angerechnet, so das er jetzt rechnerisch voll leistungsfähig ist und den vollen Unterhalt zahlen soll. Der Wohnwert ist doch der Anteil den er bekommen könnte wenn er das Haus vermietet (Also 600 Euro Miete geteilt durch 2). Da wir aber keine abgeschlossene Wohnung im Haus haben kann er nicht einfach ausziehen und seine Hälfte vermieten. Ich musste also der Vermietung zustimmen, was ich natürlich nicht kann. Ich nehme doch keine andere Person ins Haus. Außerdem hat das Jugendamt schon seinen Selbstbehalt gekürzt. Jeder von uns beiden zahlt im Monat 350 Euro für Hypothek und Wärme. Für den Preis findet man bei uns keine Wohnung mehr. Deshalb haben wir damals beschlossen das Haus zusammen zu kaufen.
Das Haus ist alt und auch Instandhaltungskosten wurden anscheinend nicht berücksichtigt. Wenn man eine Wohnung vermietet kann der Vermieter auch nicht alle Kosten als Nebenkosten umlegen und muss zum Beispiel die kaputte Heizung selbst bezahlen.
Für ihn bleibt wirklich nichts übrig. Er arbeitet Vollzeit in einer Zeitarbeitsfirma für Mindestlohn. Er ist schon älter und hat einen kaputten Rücken. Er hat schon viele Bewerbungen geschrieben aber er findet nichts besser bezahltes.
Ist das rechtens? Darf das Jugendamt den hälftigen Wohnwert aufschlagen und seinen Selbstbehalt senken?
1 Antwort
Sicher ist das rechtens, weil sich auch die Jugendämter bei allen Berechnungen an das geltende Recht halten müssen und nichts willkürlich berechnet und entschieden werden kann!
Vielleicht hilft es Dir zum besseren Verständnis ja, wenn Du Dir mal die Situation vom Kind und der Mutter ins Gedächtnis rufst. Auch diese Beiden müssen mit wenig leben und haben hohe Miet- und Lebenshaltungskosten. Das Kind kann seinen Unterhalt wohl noch nicht selber verdienen und ist somit ausschließlich auf seine BEIDEN Elternteile angewiesen!
Das wir hier in Deutschland ein Sozialsystem haben, welches im absoluten Notfall unterstützend eingreift, sollte Eltern aber bitte nicht derartig in Sicherheit wiegen, dass sie damit aus jeglicher Verantwortung raus sind und sich nur noch und ausschließlich um ihr eigenes Wohlergehen kümmern brauchen!
Würde der unterhaltspflichtige Vater, nun nicht in seinem renovierungsbedürftigen Eigenheim leben, sondern in einer günstigeren, vielleicht sogar 1-Zimmer-Mietwohnung, so bräuchte er sich um Kosten zur Instandhaltung keine Gedanken machen. Es ist somit also ganz allein seine Sache, was er mit dem von JA berechneten Selbstbehalt macht. Unterhalt geht immer vor!
Fazit, indirekt wird immer der neue Lebenspartner in derartige Berechnungen mit einbezogen, weil wenn man gemeinsam lebt, sich eben auch die Kosten für den Einzelnen verringern. Es hat somit alles seine Vor- und Nachteile, wenn bereits Familie da ist, so bleibt auch die Verantwortung dafür und neue Partner müssen die nun mal ein Stück weit mittragen.
Alles Gute für Euch alle
Seine Tochter erbt auch einmal 50% des Hauses.
Wenn sie bis dahin auf alles Mögliche verzichten muss, dann ist doch das zumindest eine super tolle Aussicht! Darüber wird sie sich ganz sicher jetzt schon riesig freuen!?
Weißt Du was ich in diesem Land oft richtig traurig finde, dass viele Menschen nach, für sie selbstverständlicher Unterstützung rufen und sich nur über die Gesetze und das Nichthandeln der Regierung ereifern.
Ich konnte mich bisher weder über das Eine noch das Andere beklagen. Allerdings habe ich auch extrem früh gelernt, dass man nur dann weiter kommt, wenn man sich auf sich selbst verlässt. Also erst einmal Eigenverantwortung übernehmen und wenn man dann für andere Verantwortung trägt, dieser auch ohne zu maulen und nach besten Kräften nachkommen.
Mir sind in meinem Leben aber auch schon Menschen begegnet, für die nur die eigenen Kids immer an erster Stelle standen und die Kids mit Unterhaltsansprüchen hinten anstehen mussten. Sowas finde ich persönlich nicht fair, sehr traurig und doch schon ungerecht! Wir alle haben nur eine einzige Kindheit.... und auf irgendein Erbe pfeifen die Meisten später, weil sie dann bereits ihr eigenes Geld verdienen können, was sie ja als Kind noch nicht konnten.
Schlimmstenfalls werden dann auch noch genau diese Kinder, dem Elternteil gegenüber unterhaltspflichtig, welches sie in der eigenen Kindheit hängen gelassen hat! Aber klar, die Aussicht, auf ein evtl. Erbe, haut das natürlich alles wieder raus!?
Übrigens sind auch OLG-Urteile, grad in Sachen Unterhalt, immer als Einzelfallentscheidungen zu werten. Meine Erfahrung......
Alles Gute
ja, aber wenn die Berechnung vom Jugendamt rechtens ist, wird es doch für die Kleine nicht besser, eher anders herum. Sie ist oft bei uns und unternimmt mit ihrem Papa auch viel (Kino, Schwimmbad, Eis essen...). Wenn jetzt der Wohnwert angerechnet wird hat er weniger Geld. Ich meine er hat immer um die 1000 bis 1100 Euro netto. Wenn er jetzt leistungsfähig gerechnet wird und den Unterhaltsvorschuss zahlen muss fehlen ihm 200 Euro. Er muss noch jeden Monat sein Ticket für den Nahverkehr zahlen. Was bleibt dann noch für ihn und sein Kind? Die Mutter bekommt doch deshalb keinen höheren Unterhalt. Er kauft seiner Tochter auch oft was zum anziehen. Das kann er dann nicht mehr. Ist es dann für seine Tochter besser? Oder für die Mutter, die dann alles für das Kind alleine kaufen muss? Geht es ihr dann besser? Ich selbst kann auch nicht helfen. Ich arbeite nur Teilzeit im Verkauf und habe auch 2 Kinder. Das Haus haben wir gekauft weil es günstiger war als 2 einzelne Wohnungen. Und welcher Vermieter vermietet an eine Familie mit insgesamt 3 Kindern? Ich möchte jetzt noch sagen, das wir eigentlich eine große glückliche Patchworkfamilie sind.
Wir rufen auch nicht nach staatlicher Unterstützung.... wir stehen jeden Morgen früh auf und arbeiten für einen Minilohn. Da wollen wir unseren Kindern ein Vorbild sein
Vielleicht hast Du ja einfach nur einen Denkfehler!?
Statt das Ihr Euch aufs Jugendamt fokussiert, sagt Dir der Begriff "Lastenzuschuss" etwas? Wenn nicht, dann google doch mal danach.
Was die Verantwortung für das Kind angeht liegst Du richtig. Was die Wohnwertanrechnung angeht nicht. Es gibt ein Urteil eines OLG das ganz klar sagt, das die Wohnwertanrechnung nur möglich ist, wenn es zumutbar ist, die Wohnung oder das Haus zu vermieten. Das haben wir mittlerweile erfahren. Das was das JA machen kann ist die ersparte Miete vom Selbstbehalt abzuziehen. Wenn der Unterhaltsschuldner zum Beispiel kostenlos ein Haus eines dritten überlassen bekommt, wird ihm auch kein Wohnwert auf sein netto angerechnet. Es reduziert sich eventuell der Anteil des Wohnkostenanteils im Selbstbehalt. Was ich wirklich traurig finde in unserem Land ist, das obwohl Vollzeit berufstätig, der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann weil der Mindestlohn immer noch viel zu wenig ist. Da muss man nicht die Väter anprangern von wegen Verantwortung. Mein Freund wäre froh wenn er 2 oder 3 Euro in der Stunde mehr bekommen würde. Dann könnte er den Unterhalt zahlen. Ich habe selbst Kinder für die ich sorgen muss. Seine Tochter erbt auch einmal 50% des Hauses. Wäre schön wenn wir es halten könnten