Muss ich als Vater mich an den Kosten einer wöchentlichen Kinderbetreuung beteiligen?

4 Antworten

http://www.die-alleinerziehenden.de/node/163

Achte aber auf das Alter des Beitrages. Der Selbstbehalt liegt beispielsweise nicht mehr bei nur 1.000 EUR.

Firza 
Beitragsersteller
 28.09.2015, 21:17

Danke für die Antwort. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ich monatlich dann nur einen so kleinen Betrag zahlen muss?
Wie gesagt, ich verdiene 1400€ manchmal weniger. Davon gehen schon 225€ weg für den Kindesunterhalt. Bleiben 1175€
Und wenn der Typ in dem Beispiel 45€ zahlen muss, dann würde ich ja fast nichts zahlen müssen bzw. gar nichts.
Kann mir das so gar nicht vorstellen.

Du bist vorrangig dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Von diesem Unterhalt müssen alle Kosten des täglichen Bedarfs des Kindes bestritten werden.

Weitere "notwendige" Kosten, die als Sonder- oder Mehrbedarf entstehen, müssen von beiden Elternteilen getragen werden - anteilig je nach Einkommen ("Leistungsfähigkeit").

Bei deinem "unterhaltsrelevanten Einkommen"(UE) = durchschnittliches Netto abzüglich anrechenbarer Freibeträge) bist du aber gerade mal in der Lage, den Mindestunterhalt für dein Kind zu zahlen (ab August 2015 sind das 236 Euro), für weitere Kosten/ Beteiligungen...  ist da nichts mehr zu holen... 

Denn dir muss von deinem UE ja der "Selbstbehalt" (derzeit 1080 Euro) verbleiben. Du bist also über den Kindesunterhalt hinaus nicht mehr "leistungsfähig" - und somit zu weiteren Zahlungen nicht mehr verpflichtet.

Das Jugendamt drohte damit, sollte dem ganzen nicht zugestimmt werden, würde das alleinige Sorgerecht beantragt werden. 

Solltest du bereits das gemeinsame Sorgerecht haben, könnte dir dieses nur entzogen werden, wenn das Wohl des Kindes gefährdet wäre - und dann auch nicht vom Jugendamt sondern nur durch das Familiengericht. 

Wenn ein JA-Mitarbeiter dir gegenüber tatsächlich eine solche Drohung geäußert hat, könntest/ solltest du eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie/ihn in Erwägung ziehen....

Die alleinige Sorge würde die Mutter nicht deswegen erhalten, weil Du dich nicht an der Betreuung beteiligst.

Allerdings bist Du dazu verpflichtet, die Betreuung mitzuzahlen.

Du hast aber einen Freibetrag von 1080€. Und Du kannst die Betreuungskosten teilweise von der Steuer absetzen.

Die Mutter hat ein Recht auf Ausbildung und Beruf. Und dazu müssen die Betreuungskosten geteilt werden.

Firza 
Beitragsersteller
 29.09.2015, 19:30

Betreuungskosten teilen? Dir ist bewusst, was so eine Tagesmutter kostet? Für die ganze Woche? 24 Std. am Tag?
Das Jugendamt versicherte mir heute, dass für mich keine weiteren Kosten entstehen. Ob man diesen Aussagen trauen kann, weiss ich jedoch nicht.

Menuett  30.09.2015, 10:58
@Firza

Da wird das Jugendamt den Großteil übernehmen.

Es ist übrigens schnuppe, ob Du da unterschreibst oder nicht. Die Mutter hat ein Recht auf Ausbildung, ein Richter würde Deine Unterschrift sofort ersetzten.

Wenn das Jugendamt sagt, da kommen keine Kosten, dann kommen auch keine.

Und wenn Du mitzahlen mußt, dann mußt Du das auch, wenn Du nicht unterschreibst.

Habe ich das richtig gelesen das Kind bleibt auch über Nacht bei der Tagesmutter? Wie alt ist denn das Kind? Und wegen dem finanziellen ich denke nicht das du was dazusteuern musst

Firza 
Beitragsersteller
 28.09.2015, 22:47

ich fahre LKW. deswegen muss mein Job dann weichen.

lorena281993  28.09.2015, 21:54

Wieso? Möbel gibt es doch günstig gebraucht und das du bei deinen Eltern wohnst ist doch ein Pluspunkt. Ich kenne deine familiäre Lage nicht aber deine Eltern würden sich sicherlich freuen ihr Enkelchen bei sich zuhaben und wieso müsstest du deinen Job aufgeben? Tagsüber könnte das Kind doch fremd betreut werden aber dann ist sie wenigstens abends und nachts beim Papa als wie bei einer Tagesmutter.

lorena281993  28.09.2015, 21:30

Darf ich fragen wie alt das Kind ist? Das finde ich absolut nicht gut. Du bist der Vater richtig? Kannst du das kleine nicht nehmen?

Firza 
Beitragsersteller
 28.09.2015, 21:36
@lorena281993

Sie ist 3.
Das ist richtig.
Theoretisch ist es möglich. Ich wohne jedoch in einem Haus bei meinen Eltern. Habe keinerlei Möbel für das Kind.
Und bekomme auch nichts.
Und ich muss aufhören zu arbeiten und etwas anderes suchen. Ich denke nicht, dass dem zugestimmt wird.

Firza 
Beitragsersteller
 28.09.2015, 21:26

Ja, richtig gelesen. Von Sonntag 18 Uhr bis Freitag 15 Uhr.
Anscheinend kann die Mutter sich nicht um das Kind kümmern, wegen der Ausbildung unter der Woche. Sie kommt anscheinend so spät nach Hause, bzw. kommt sie gar nicht nach Hause, da sie in einer 50 KM entfernten Ortschaft diese Ausbildung macht und keinen Führerschein hat.
Also müsste sie mit dem Bus fahren und dieser kommt nicht rechtzetig zurück. Somit bleibt sie in dem 50 KM entfernten Ort bei ihrem Freund.
Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass das dem Wohle des Kindes dient.