Überwachungskamera - Videoklingelanlage - privat Grund - gestattet wenn Nachbarn Gehwegrecht haben und an den Kameras vorbeilaufen - welche Strafe droht ggf.?

4 Antworten

Zuerst einmal: SCHILD anbringen! - Sowas:

http://abload.de/img/111y6jlc.jpg

Damit weis jeder schon vorab, dass es hier zur Überwachung kommen kann und das ist auch so im Datenschutz vorgeschrieben, dass du darauf hinweisen musst!

Zum Nachbarn:

Erklären (am besten auch per Brief), dass er nicht gefilmt wird, weil dieser Bereich nicht aufgenommen wird! (also nicht im Aufnahmebereich liegt, nichts von Attrappe schreiben)

Wenn du dann noch dazu schreibst, dass er dich gar nicht "anzeigen" kann, sondern nur bei Landesdatenschutz "melden", damit die dich dann anschreiben und du denen genau das selbe schreiben wirst und das auch überprüft werden kann, (Strafe sowieso nicht bei solchen Begatellen), dann sollte das erst mal reichen. solte er wirklich zur Polizei gehen, dann sagen ihm die das selbe - richtige Adresse ist Landesdatenschutz.

Falls sich der Landesdatenschutz bei Dir meldet, dann erklärst du es denen genau so. Das wars auch schon.

Aber unbedingt das Schild!! anbringen (ausdrucken, einlaminieren, oder in Folie) - Das ist nämlich das Einzige, was du bisher falsch machst!

 - (Recht, Mietrecht, Strafrecht)

Sag Deinem Nachbarn, dass es eine Attrappe ist, wenn die Beziehung einigermaßen gut ist. Ist sie eher schlecht, bitte ihn darum, Dich anzuzeigen und erzähle ihm nicht, dass es nur eine Attrappe ist

Er wird vermutlich von der Polizei sowieso an das Landesamt für Datenschutzaufsicht verwiesen. Von diesem Amt erhältst Du einen Brief mit ein paar Fragen, die Du beantworten musst.

Du wirst also erzählen, dass nicht gefilmt wird und dass die Kamera so ausgerichtet ist, dass der öffentliche Bereich oder die benachbarten Grundstücke nicht gefilmt werden. Man könnte das noch mit Bildern untermauern.

Das Landesamt wird dann den Beschwerdeführer anschreiben und ihm mitteilen, dass die Kamera in Ordnung ist und weiter bestehen bleiben darf. Der Nachbar wird nicht informiert, dass es sich nur um eine Attrappe handelt. (Diese positive Erfahrung habe ich gemacht.)

Außer ein wenig Porto keine Kosten nur ein Brief ans Amt zurück.

Hi,

da es nur eine Attrappe ist und wirklich keine Aufnahmen macht, hast du nichts zu befürchten, da du gegen keinerlei Recht verstößt. Also lass deinen Nachbarn mal machen. Soll er unnötigt Geld in einen Prozess stecken.

Kannst ihm natürlich auch von Anfang an sagen, dass es eine Attrappe ist.

Generell kannst du auch hochwertige Systeme kaufen, bei denen du zwar den kompletten Kamerabereich filmst, aber nur einen bestimmten Bereich wirklich aufzeichnest und speicherst. Du kannst ja im Backend für eine Kameraeinstellung mit kleinen Felder genau bestimmen was aufgenommen werden soll und was nicht.

rentalight  05.03.2017, 12:18
@Lestigter

Leider nicht richtig. Hast du deinen Link aufmerksam gelesen?
Da steht für den "öffentlichen Raum" - leider ist das auf seinem Privatgrundstück.

Lestigter  05.03.2017, 13:26
@rentalight

Richtig - Mea Culpa!

Aber wie schrieb man dort? - "..Daher ist von der Installation einer Kamera-Attrappe abzuraten, da diese dann unzulässig sind, wenn ein Dritter den Eindruck hat, dass er auf öffentlichen Wegen überwacht würde.

Zulässig ist sie nur, wenn eindeutig zu erkennen ist, dass nur das private Grundstück erfasst ist. Hier ist stark auf den Einzelfall abzustellen und im Zweifel vor der Installation ein Anwalt zur Prüfung zu konsultieren..."

Und genau das Problem -der Fragesteller, sein Nachbar "meint" er würde erfasst werden. (Zitat aus der Frage:".er ist der Meinung, dass ich damit die Einfahrt zur Garage und den Gehweg filme...")

Also Schild ran und dem Nachbarn klar sagen, dass er nicht erfasst wird!

Eine Videoklingelanlage ist statthaft; sie erfaßt lediglich eine angemessenen Bereich und zeichnet nicht auf!

Die Installation einer Überwachungskameraattrappe ist ebenso unzulässig wie die einer funktionstüchtigen Anlage, sofern Bereiche außerhalb des ausschließlich eigengenutzten Grundstückes erfaßt werden können.

Weshalb installieren keine Einrichtung, die für den Gefilmten unsichtbar ist und ersparen sich damit den Grund für eine Anzeige?


Lestigter  05.03.2017, 16:26

Wahrscheinlich wegen der Abschreckung hat er eine sichtbare installiert, warum sollte man auch sonst eine Attrappe installieren?

Eine gut versteckte, Attrappe, von der keiner was weis, macht nicht so wirklich Sinn...

schelm1  06.03.2017, 11:03
@Lestigter

Was ist denn dann mit einer Videoklingelanlage, auch hier könnte ich ja theoretisch Menschen, die vorbeigehen filmen.

Sie verkennen den eigentlichen Sinn der Fragestellung, der sich aus dem vorstehenden Satz ergibt!