Ist Fussballspielen durch Kinder auf der Strasse erlaubt?
Wir wohnen in einem kleinen Dorf mit 700 Einwohnern in einem reinen Wohngebiet. Die Strasse die das Neubaugebiet (ca. 25 Häuser) erschliesst ist extrem wenig frequentiert - max. 5-10 Autos pro Stunde. Die Strasse ist extrem schmal und besitzt keinen Bürgersteig. Am Ende der Sackgasse ist ein kleiner Wendehammer. Meine Kinder und die Kinder der Nachbarschaft (alle Kinder sind zwischen 4 und 10 Jahre alt - in Summe ca. 7 Kinder) spielen des öfteren auf der Strasse und dem Wendehammer Fussball. Ein Anwohner der Wendeplatte beschwert sich massiv gegen das Spielen der Kinder und den damit verbundenen "Lärm". Er arbeitet des öfteren im Home-Office und fühlt sich durch die Kinder gestört. Er schickt die Kinder aggressiv von der Wendeplatte weg.
Meine Frage dazu: ist Fussballspielen auf dem Wendehammer erlaubt/toleriert ?
Ich habe dazu schon im Netz recherchiert und folgendes gefunden. Seit 2011 ist Kinderlärm laut Bundesemissionsschutzgesetz nicht mehr als Lärm einzustufen. Kinder unter 14 Jahren können laut sein, dies muss akzeptiert werden. Spielen ist auf Strassen laut STVO §31 eigentlich verboten, aber es soll nach VWV zu §31 STVO nicht dagegen vorgegangen werden, wenn es sich um Spielstrassen oder Strassen mit geringer Verkehrsbedeutung (weniger als 50 Autos pro Stunde) handelt.
9 Antworten
Ja, die Kinder dürfen dort spielen. Solange sie dabei nichts kaputt machen oder den Nachbarn absichtlich ärgern.
Ich würde in deinem Fall zur Gemeinde gehen und fragen, ob man nicht offiziell eine Spielstraße daraus machen kann. Dann kommt da ein Schild hin und der Nachbar kann sich Ohropax kaufen.
Eigentlich nicht, die Kinder sollten sich eher ein ausgedehntes freies Feld dafür suchen. Denn gerade innerhalb einer bebauten Umgebung kann leicht mal der Ball in den Nachbar-Garten fliegen oder gar gegen eine Fensterscheibe, die dann zu Bruch geht. Auch bei Berührung eines in der Nähe parkenden Autos können daran Schäden entstehen.
Also auf Sicherheit gehen und grossen Abstand halten ! Der Spiellärm kann so auch von den Nachbarn noch ertragen werden, ist ja nicht permanent über den ganzen Tag .
Handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich? (Spielstraße mit Verkehrszeichen 325)
Dort haben Fußgänger und Radfahrer sowieso absoluten Vorrang.
Kinderlärm muss ohnehin akzeptiert werden.
OK, das ist schon richtig, vor allem, wenn man es typisch-deutsch-überkorrekt-juristisch-belegt betrachtet.
Für die Initialfrage, ob man das Spielen dulden muss macht dies keinen großen Unterschied.
Somit, Danke für den Hinweis, du hast Recht und meine Aussage und die Bezeichnung "absoluter Vorrang" war nicht ganz korrekt. Für die gestellte Frage hat es einer untergeordnete Bedeutung.
Das magst Du so sehen. Allerdings landen solche "Streitigkeiten" nicht selten irgendwann doch vor Gericht, dann zählt nur noch das "typisch-deutsch-überkorrekte".
Die Frage war:
ist Fussballspielen auf dem Wendehammer erlaubt/toleriert ?
Meine erste Aussage war:
Dort haben Fußgänger und Radfahrer sowieso absoluten Vorrang.
Korrekt hätte es lauten müssen:
Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
Nichtsdestotrotz haben weder meine anfangs falsche Aussage noch die korrekte Version einen Einfluss darauf, dass der Nachbar das spielen dulden muss. Auch wenn ich es anfangs unsauber formuliert habe.
Mein Gott, dass man jemanden auf eine fehlerhafte Aussage hinweist ist in Ordnung.
Dass man jemanden auf eine nicht sehr gut formulierte Aussage hinweist die aber im Prinzip die ursprüngliche Frage nicht falsch beantwortet, kann man machen - muss man nicht machen.
Aber nachdem jemand zugibt sich falsch ausgedrückt zu haben, dann noch einen weiteren besserwissenden Kommentar zu schreiben muss nicht sein.
Ja, meine Aussage war falsch und dein kopierter Text aus dem Internet ist 100000000000% richtig und würde nur so vor Gericht gelten. Zufrieden?
Es geht hier nicht um Zufriedenheit und im Grunde muß der Nachbar auch den Kinderlärm dulden. Momentan ist er aber noch am längeren Hebel, denn er kann durchaus die Polizei oder mindestens das Ordnungsamt wegen der spielenden Kinder verständigen denn dann zählt, noch, das Gesetz.
Wie vorzugehen ist habe nicht nur ich hier geschrieben. Es muß sich nur mal jemand die Mühe machen und sich an die Stadt oder den Kreis wenden um die Straße in eine verkehrsberuhigte Zone umwandeln zu lassen, so einfach wird sich die Behörde dem nicht verschließen. Nur so kann das funktionieren. Das ganze rumdebattieren über Dulden etc., bringt niemanden weiter.
Nein, Kindersielen ist auf der Straße nicht erlaubt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__31.html
Insofern hat der nette Nachbar Recht.
Ihr könnt aber versuchen die Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich umwandeln zu lassen, dann wären die Kinderspiele erlaubt.
Laut VWV wird es aber toleriert...
Tolerieren ist keine Erlaubnis. Wer ist überhaupt VWV?
Das klingt doch ziemlich so als wäre das Recht auf deiner Seite. Vielleicht kannst du ja den Kindern sagen, dass sie sich bemühen sollen etwas leiser zu spielen. Ist aber wahrscheinlich, dass das nicht viel helfen wird.
Das ist falsch!
Zeichen 325.1:
Sie haben damit aber keinen Vorrang.