Wie lange muss ich das Gerüst des Nachbarn dulden?
Guten Abend,
direkt an der Grundstücksgrenze, also neben meiner Einfahrt/meinem Hof wird aktuell ein Haus gebaut.
Das zuvor abgerissene Haus stand an der gleichen Stelle. Kein Fenster zu unserer Seite.
Als der Rohbau endlich mal 2-geschossig wurde, wurde ein Gerüst in unseren Hof gestellt, auf die volle Länge, ca. 20m, 1m breit.
Die Hofeinfahrt ist ca. 3.30 m breit, mit dem Auto komme ich also nicht mehr hinein.
Das Verhältnis zu den Bauherren ist nicht das beste, gab schon einigen Ärger im Vorhinein.
Seit Monaten rede ich bei Fragen eigentlich nur noch direkt mit dem Ingenieurbüro welches die Bauleitung innehat. Dies auf Wunsch des Bauherren weil er meistens nicht in der Lage war mir meine Fragen direkt zu beantworten.
Über die Gerüststellung wurden wir vom Rohbauer erst nur mündlich informiert. Man brauche jetzt das Gerüst als Absturzsicherung. 2 Tage später stand der Gerüstbauer bei mir vor der Tür, samstags um 7.30 Uhr. Hab ihn wieder weggeschickt und mir vom Bauleiter per Mail ein Aufstelldatum und die voraussichtliche Standzeit nennen lassen. Damals hieß es "2-3 Monate". 3 Monate wären Ende Oktober um gewesen.
Habe mich Mitte Oktober erneut erkundigt, "wir wollen noch vor dem Winter damit fertig sein".
Stand heute ist dass die Arbeiten an der Fassade (mit Wärmedämmung) nicht mal begonnen haben.
Ich bin das Gerüst leid und den knappen halben Meter vom Bagger zerpflücktes Hofpflaster darunter ebenfalls.
Wenn ich jetzt wieder nachfrage oder anfange Stress zu machen wird es heißen dass sicher ganz zeitnah damit begonnen wird und das dann auch ganz schnell fertig wird...
Nun ist der Winter nicht die beste Zeit für Fassadenarbeiten und unter 5 °C darf man meines Wissens die allermeisten Materialien auch eigentlich nicht mehr verarbeiten. Das birgt für mich die Gefahr bis nächstes Frühjahr massive Einschränkungen in der Nutzung meines Grundstücks zu haben.
Was kann ich also tun?
Abbau verlangen und Aufbau einen Tag bevor die Arbeiten losgehen? Das wird mit einigen Kosten verbunden sein, ich schätze das werde ich mir einklagen müssen. Bis das durch ist sind die Arbeiten wahrscheinlich angefangen oder erledigt.
Miete verlangen? Was wäre ein üblicher qm-Preis für sowas? (Hessen, PLZ 652xx). Wie wird sowas geregelt?
Eine Möglichkeit mich noch einmal geduldiger zu zeigen gäbe es noch. Falls ich mal einen Umbau meines Nebengebäudes (steht an der Grundstücksgrenze) oder einen Überbau meiner Einfahrt planen will, bin ich auf die Zustimmung eben jenes Nachbarn angewiesen. Dass diese aus Prinzip verweigert wird ist abzusehen.
Ich stelle mir also vor, dass er mir eine Art Freibrief gibt, also dass er von seinem Recht auf Zustimmung bei Bauvorhaben auf meinem Grundstück absieht, auf Lebenszeit.
Reicht es so etwas in einer Art Vertrag zu regeln und wer könnte so etwas gescheit aufsetzen?
Oder muss/kann ich eine Baulast auf mein Grundstück aufsetzen lassen die so etwas enthält?
Vielen Dank fürs Lesen bis hierhin, noch mehr Dank fürs Antworten.
Gruß
Kuliwa
3 Antworten
Du kannst Schadensersatzansprüche geltend machen
Die Landesgesetze regeln auch, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzungsentschädigung für die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks zu erbringen ist. Wird anlässlich der Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts Nachbareigentum beeinträchtigt, so besteht unter Umständen eine Schadensersatzpflicht.
Du hättest einfach von Anfang an ein weniger unangenehmer Zeitgenosse und Paragraphenreiter sein sollen, dann wäre das Verhältnis eventuell auch nicht angespannt.
Dein Text spricht Bände, von welcher Sorte du bist. Da braucht man keine Feinde mehr....
Du bist dem Irrtum erlegen, dein Nachbar müsse dir Rechenschaft über SEINEN Baufortschritt oder SEINE Vorhaben auf SEINEM Grundstück vorlegen. Da liegt der Hase im Pfeffer....
Du bist ja ein lustiger Geselle!
Du willst das der Kaufinteressent eines Nachbargrundstücks im Vorfeld mit dir -dem Nachbarn- über seine pläne Redet????
sorry, aber die gehen dich -solange er eine Baugenehmigung dafür hat- mit Verlaub gesagt N-I-X an!
Der darf sich mit seiner Baustelle solange Zeit lassen wie es dauert.., das aktuell Baumaterialien, Handwerker und Termine schwer zu bekommen sind wirst du mitbekommen haben?
und in Anbetracht der Tatsache das ihr da noch 10/30/30/40 Jahre nebeneinander leben werdet, würde ich mal nen Gang zurück schalten.,, ;)
ich hätte gar kein gerüst zugelassen...ich muss sowas nicht dulden auf meinem grundstück
.....oooooder, man ist mal ein bisschen weniger "Deutsch", setzt sich bei nem Bierchen zusammen und quatscht ne Lösung aus, die für alle Beteiligten funktioniert. Aber nein....DAS wäre zu einfach......
das was beim fs abgeht ist willkür. dagegen würde ich vorgehen.
Alles hat Vorgeschichten.....
Irrtum kennst du das Hammerschlags u. Leiterrecht nicht
sowas seht im Hammerschlag-u. Leiterrecht; in dem Falle Hessen
die Bauarbeiten müssen zügig abgeschlossen werden. man darf nicht übermäßig behindert werden.
Dem wage ich zu widersprechen. Bin eigentlich ein umgänglicher Zeitgenosse und habe wenig Lust auf Streit.
Zur Vorgeschichte, korrekt die gibt es. Fing an mit einer geplanten Dachterrasse die direkt bis zur Grundstücksgrenze ging. Man hätte uns von oben also wie im Zoo begaffen können.
Ging weiter mit der Frage ob wir es zulassen würden dass für den Kelleraushub in unsere Einfahrt abgegraben werden kann ("Ihr wollt den alten Hof bestimmt eh mal neu machen, dann würden wir schonmal das Pflaster entsorgen" - nicht die Rede von Wiederherstellung etc). Das ist letzten Endes daran gescheitert dass uns keiner je schriftlich geben konnte/wollte wie tief gegraben wird, dass vom ermittelten Böschungswinkel aus dem Baugrundgutachten abgewichen werden kann, geschweige das Vorhaben gutachtlich gestützt wurde.
Darüber hinaus macht der Ton die Musik. Man kauft ein Haus in einer solchen Baulage und bespricht die Pläne nicht gar vor, sondern nach dem Kauf mit den Nachbarn. Jegliche Einwände und Bedenken werden mit Augenrollen oder pampigen Antworten erwidert.
Man hätte schon viel Spannung aus der Sache nehmen können wenn man zwischendrin mal einen kurzen Lagebericht des Baustatus bekäme, persönlich an der Tür. Alle Informationen müssen mühsamdem Bauleiter aus der Nase gezogen werden.
Und dafür hat man dann seit über einem Jahr Dreck, Lärm und Einschränkung in der Nutzung seines Eigentums. Bauzäune auf dem Grundstück mit herausragenden Drähten (hab 2 kleine Kinder), Bauzäune fallen in die Baugrube, Dachdämmplatten fliegen bei Wind im Hof rum.
Mir jedenfalls reicht es...