Wie lange muss ich das Gerüst des Nachbarn dulden?

3 Antworten

Du kannst Schadensersatzansprüche geltend machen

Die Landesgesetze regeln auch, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzungsentschädigung für die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks zu erbringen ist. Wird anlässlich der Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts Nachbareigentum beeinträchtigt, so besteht unter Umständen eine  Schadensersatzpflicht.
Woher ich das weiß:Recherche

Du hättest einfach von Anfang an ein weniger unangenehmer Zeitgenosse und Paragraphenreiter sein sollen, dann wäre das Verhältnis eventuell auch nicht angespannt.

Dein Text spricht Bände, von welcher Sorte du bist. Da braucht man keine Feinde mehr....

Kuliwa 
Beitragsersteller
 15.11.2021, 00:15

Dem wage ich zu widersprechen. Bin eigentlich ein umgänglicher Zeitgenosse und habe wenig Lust auf Streit.

Zur Vorgeschichte, korrekt die gibt es. Fing an mit einer geplanten Dachterrasse die direkt bis zur Grundstücksgrenze ging. Man hätte uns von oben also wie im Zoo begaffen können.

Ging weiter mit der Frage ob wir es zulassen würden dass für den Kelleraushub in unsere Einfahrt abgegraben werden kann ("Ihr wollt den alten Hof bestimmt eh mal neu machen, dann würden wir schonmal das Pflaster entsorgen" - nicht die Rede von Wiederherstellung etc). Das ist letzten Endes daran gescheitert dass uns keiner je schriftlich geben konnte/wollte wie tief gegraben wird, dass vom ermittelten Böschungswinkel aus dem Baugrundgutachten abgewichen werden kann, geschweige das Vorhaben gutachtlich gestützt wurde.

Darüber hinaus macht der Ton die Musik. Man kauft ein Haus in einer solchen Baulage und bespricht die Pläne nicht gar vor, sondern nach dem Kauf mit den Nachbarn. Jegliche Einwände und Bedenken werden mit Augenrollen oder pampigen Antworten erwidert.

Man hätte schon viel Spannung aus der Sache nehmen können wenn man zwischendrin mal einen kurzen Lagebericht des Baustatus bekäme, persönlich an der Tür. Alle Informationen müssen mühsamdem Bauleiter aus der Nase gezogen werden.

Und dafür hat man dann seit über einem Jahr Dreck, Lärm und Einschränkung in der Nutzung seines Eigentums. Bauzäune auf dem Grundstück mit herausragenden Drähten (hab 2 kleine Kinder), Bauzäune fallen in die Baugrube, Dachdämmplatten fliegen bei Wind im Hof rum.

Mir jedenfalls reicht es...

Orothred23  15.11.2021, 00:17
@Kuliwa

Du bist dem Irrtum erlegen, dein Nachbar müsse dir Rechenschaft über SEINEN Baufortschritt oder SEINE Vorhaben auf SEINEM Grundstück vorlegen. Da liegt der Hase im Pfeffer....

Vampire321  15.11.2021, 01:55
@Kuliwa

Du bist ja ein lustiger Geselle!
Du willst das der Kaufinteressent eines Nachbargrundstücks im Vorfeld mit dir -dem Nachbarn- über seine pläne Redet????

sorry, aber die gehen dich -solange er eine Baugenehmigung dafür hat- mit Verlaub gesagt N-I-X an!

Der darf sich mit seiner Baustelle solange Zeit lassen wie es dauert.., das aktuell Baumaterialien, Handwerker und Termine schwer zu bekommen sind wirst du mitbekommen haben?

und in Anbetracht der Tatsache das ihr da noch 10/30/30/40 Jahre nebeneinander leben werdet, würde ich mal nen Gang zurück schalten.,, ;)

catweasel66  14.11.2021, 23:37

ich hätte gar kein gerüst zugelassen...ich muss sowas nicht dulden auf meinem grundstück

Orothred23  14.11.2021, 23:38
@catweasel66

.....oooooder, man ist mal ein bisschen weniger "Deutsch", setzt sich bei nem Bierchen zusammen und quatscht ne Lösung aus, die für alle Beteiligten funktioniert. Aber nein....DAS wäre zu einfach......

catweasel66  14.11.2021, 23:40
@Orothred23

das was beim fs abgeht ist willkür. dagegen würde ich vorgehen.

Orothred23  14.11.2021, 23:41
@catweasel66

Alles hat Vorgeschichten.....

peterobm  14.11.2021, 23:41
@catweasel66

Irrtum kennst du das Hammerschlags u. Leiterrecht nicht

Vampire321  15.11.2021, 00:06
@catweasel66

@ catweasel

Da irrst du dich

sowas seht im Hammerschlag-u. Leiterrecht; in dem Falle Hessen

die Bauarbeiten müssen zügig abgeschlossen werden. man darf nicht übermäßig behindert werden.