Kündigungsschutzklage vor dem Kammertermin und AN hat neuen Job will aber in den alten zurück. Wie ist der Ablauf mit der Kündigungsfrist des neuen AG?
Wenn ein AN Kündigungsschutzklage einreicht und es zum Kammertermin kommt, der AN zu dem Zeitpunkt aber schon eine neue Stelle angetreten ist und er sich aber noch in der Probezeit befindet, wie sieht es dann rechtlich aus wenn der AN in seinen alten Job zurück möchte. Wird die Kündigungsfrist von 2 Wochen beim neuen AG berücksichtigt, wenn das Gericht feststellt dass die Kündigung unwirksam ist? Oder wie wird damit umgegangen?
Vielen herzlichen Dank für konstruktives Feedback im Voraus!
LG
2 Antworten
Der AN wäre ziemlich unvorsichtig, seinen neuen Job zu kündigen. Selbst wenn die Kündigung beim alten AG rechtswidrig da, wird der AG zum nächstmöglichen Termin wieder kündigen. Mit dem Ergebnis, dass der AN am Ende ohne irgendeinen Job da steht.
Das Arbeitsverhältnis bestand seit 4 Jahren, war also unbefristet wenn das eine Rolle spielt. Wie sollte der AN sich denn verhalten? Es ist nicht klar wie es nach der Probezeit beim neuen AG weitergeht.
Auch wenn die Kündigungsschutzklage Erfolg hat, der Job ist in den meisten Fällen trotzdem weg.
Der AG hat die Möglichkeit sich mit einer Abfindung frei zu kaufen. Der neue Vertrag muß natürlich richtig beendet werden.
Vermutlich hast du einen Anwalt. Was sagt der zu dieser Situation?
Ich kann es leider nicht definitiv beantworten.