Job Wechsel. Darf ich schon beim neuen AG anfangen?
Hallo, ich habe einen unbefristeten Arneitsvertrag mit 2 Monaten Kündigungsfrist bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Jetzt habe ich einen neuen Job. Mit meinem alten AG wurde nun (gestern) vereinbart, dass ich zum 31.12 vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis entlassen bin, für November und Dezember weiterhin Gehalt und Weihnachtsgeld erhalte und bis zum Ende des Vertrages von der Arbeit freigestellt bin. Darf ich jetzt schon vorzeitig beim neuen AG beginnen zu arbeiten? Vielen Dank
7 Antworten
Du bist ja noch bis Jahresende bei Deinem aktuellen AG angestellt.
Falls Du also bereits vorher zusätzlich beim neuen AG anfangen möchtest müsstest Du hierfür die schriftliche Einwilligung des aktuellen AG haben. Es ist unwahrscheinlich dass er das tut. Er würde Dir dann eher einen Aufhebungsvertrag für ab sofort anbieten und dann auch die Zahlungen einstellen.
Sollte der AG zustimmen dass Du neben der Anstellung bei ihm bei der neuen Firma arbeitest, würdest Du dann solange Du 2 AG gleichzeitig hast beim neuen AG auf Lohnsteuerklasse 6 versteuert.
Warum geniesst Du nicht einfach die paar freien Wochen bei voller Bezahlung und tankst nochmal richtig Energie auf und startest im neuen Jahr beim neuen AG durch?
Eine schriftliche Einwilligung des AG der ihn freigestellt hat, dass der Mitarbeiter bereits während der Freistellung bei voller Bezahlung seine neue Tätigkeit beim neuen AG aufnehmen darf.
Theoretisch geht das. Eben dann auf Lohnsteuerklasse 6.
Aber der erste AG müsste dem zustimmen.
Die Wahrscheinlichkeit dass dieser das tut ist natürlich gering. Aber theoretisch wäre das eine Möglichkeit.
Wenn du unwiderruflich freigestellt bist kann auch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden. Wenn nicht unwiderruflich dann ist doch jederzeit mit Rücknahme der Freistellung zu rechnen.
Beim neuen AG müsste dann vorübergehend in Steuerklasse 6 gearbeitet werden.
Eine Zustimmung des alten AG ist mE nur notwendig wenn es ein Konkurrenzbetrieb ist.
Vielleicht hat der neue AG einen Anwalt der es definitiver beantworten kann.
Der Arbeitgeber kann die Arbeit bei einem Konkurrenzunternehmen aber von seiner Zustimmung abhängig machen.
http://www.finanztip.de/freistellung-arbeitnehmer/
Ich denke das unterstützt meinen Kommentar.
Nein, du kannst erst mit 01.01.2017 beim neuen AG anfangen.
Auch wenn du frei gestellt bist ist das Dienstverhältnis noch aufrecht. Und so lange kannst du keinen neuen Job beginnen.
keine so gute Idee.
Allein schon: dann würde beides versteuert, das wird Dich insgesamt nicht glücklich machen.
Okay, Danke für die Antworten.
Hört sich jetzt vllt. blöd an, aber ich möchte nicht 6 Wochen nichts machen.
Eine geringfügige Tätigkeit wäre aber kein Problem, oder?
Beim alten AG möchte ich nicht mehr arbeiten.
engagiere dich EHRENAMTLICH..macht sich auch im lebenslauf sehr gut
Für was die schriftliche Einwilligung? Worauf bezieht sich das?