Ruhendes Arbeitsverhältnis oder Auflösungsvertrag?
Ich bin angestellte Lehrerin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Da ich im Winter noch einmal studieren möchte, möchte ich den Arbeitsvertrag auflösen. Kann ich nach Auflösung später nochmal in einer anderen Schule arbeiten oder in einer anderen Bildungseinrichtung?
Eine Alternative wäre den Vertrag ruhen zu lassen (soweit ich weiß würde mein AG mich nicht weiter bezahlen). Falls ich dies tue, kehre ich dann nach dem Studium an die gleiche Schule wieder zurück oder kann ich theoretisch auch in 3 Jahren für eine halbe Stelle an einer andere Schule oder in einen KiGa etc.? Bekäme ich im Notfall, bis ich einen Job zur Finanzierung des Studium gefunden hab, Arbeitslosengeld, wenn mein Vertrag ruht (und ich von meinem jetzigen AG nicht weiter bezahlt werde)?
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Hallo CClaraMaria, Du kannst beides machen, einen Aufhebungsvertrag oder aber das Arbeitsverhältnis mit Deinem jetzigen Arbeitgeber ruhen lassen, also Dich sozusagen beurlauben lassen, das mußt Du nur mit Deinem Arbeitgeber ausmachen. Wenn Du nach dem Studium dann - im Falle der Ruhend-Stellung des Arbeitsvertrages - woanders arbeiten willst, solltest Du natürlich den Ruhend-Vertrag auslösen. Wenn Du Dich nun - nach der Kündigung oder Ruhendstellung des Arbeitsvertrages arbeitslos meldest, würdest Du wohl eine Sperrzeit bekommen, das prüft die Arbeitsagentur aber selber. Denn die Kündigung um weiter zu studieren, würde wohl (so meine Einschätzung) nicht als wichtiger Grund. Während der Sperrzeit kannst Du Arbeitslosengeld II beantragen, aber auch hier würde das Jobcenter eine 30%ige Sanktion prüfen.