Arbeitsgericht Termin verlegt, was nun tun bei neuem Job?
Hallo, ich hatte gegen meine Kündigung eine Kündigungsschutzklage eingereicht..
Nun wurde der Kammertermin von anfang Januar auf Ende Februar verlegt (aus gerichtlichen Gründen).
ich wollte eigentlich die Wiedereinstellung anstreben..
- was ist denn nun wenn ich zum 1. Januar einen neuen Job antrete, gehe ich doch trotzdem zu dem Kammertermin, allein der Abfindung wegen oder?
- würde ich im Falle eines Sieges die gehälter zurück bezahlt bekommen die ich verpasste?
- meint ihr ich habe dann vor dem Kammertermin große Nachteile falls bekannt wird das ich nen neuen Job habe?
- Kann ich selbst wenn ich bereits einen neuen Job habe, diesen neuen job kündigen und dann wieder in meiner alten Firma anfangen sofern das Gericht auf wiedereinstellung entscheidet?
danke im vorraus..
2 Antworten
Wenn ich es richtig verstehe, ist hier kein Anwalt eingeschaltet worden und das Verfahren führst du selbst.
Ohne Kenntnis der gewechselten Schriftsätze und des genauen Verfahrenshintergrundes ist es natürlich schwer hier eine Aussage zu treffen. Grundsätzlich kann es natürlich Sinn machen den Kammertermin mitzunehmen. Tendenziell, soweit Prozess rechtlich möglich sollte es vermieden werden, zu offenbaren, dass eine neue Tätigkeit gefunden wurde. Es sollte dann eher offensiv versucht werden in Richtung einer gütlichen Einigung zu gehen. Dies kann im übrigen auch vor dem Prozess durch Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Rechtsanwälten geschehen.
Das ganze sollte natürlich taktisch geschickt passieren, ohne dem Arbeitgeber zwischen den Zeilen zu vermitteln, dass hier eine neue Tätigkeit gefunden wurde. Also entweder dein Anwalt entsprechend instruieren oder selbst an einer entsprechenden Taktik arbeiten, was natürlich immer mit erheblichen Risiken verbunden ist.
Anbei ein Link mit der Übersicht über das arbeitsgerichtliche Verfahren. Solltest du dich alleine vertreten ist es natürlich schwierig hier eine allgemeinverbindliche Empfehlung zu geben.
http://www.kanzlei-mudter.de/grundzuege-des-verfahrens-vor-dem-arbeitsgericht.html
Wenn du Gewinnen würdest so wärst du rechtlich gesehen noch Angestellt bei der Firma...resp. hättest du noch eine Kündigungsfrist (de = 3 Monate?)
im Übrigen zielen die gestellten Fragen auf eine Rechtsberatung ab, die wir m.E. hier nicht leisten können bzw. sollten.
Also duuuu...Ich habe nur die google suche gemacht ^^
Auf jeden Fall würde es auch beim neuen AG keinen guten Eindruck machen, wenn man wegen anstehender Gerichtstermine bereits in der ersten Zeit (innerhalb der Probezeit) ggf. mehrfach fehlen müsste.
Der neue arbeitgeber weiss bereits davon.. warum sollte das einen schlechten eindruck machen? Kennst du die hintergründe? Lässt du dir im leben gerne alles gefallen?
Dort steht aber leider nicht wie es läuft wenn der AN bereits einen neuen Job hat und vor Gericht gewinnt bzw. dadurch dann wieder eingestellt werden kann..