Arbeitsgericht Termin verlegt, was nun tun bei neuem Job?

2 Antworten

Wenn ich es richtig verstehe, ist hier kein Anwalt eingeschaltet worden und das Verfahren führst du selbst.

Ohne Kenntnis der gewechselten Schriftsätze und des genauen Verfahrenshintergrundes ist es natürlich schwer hier eine Aussage zu treffen. Grundsätzlich kann es natürlich Sinn machen den Kammertermin mitzunehmen. Tendenziell, soweit Prozess rechtlich möglich sollte es vermieden werden, zu offenbaren, dass eine neue Tätigkeit gefunden wurde. Es sollte dann eher offensiv versucht werden in Richtung einer gütlichen Einigung zu gehen. Dies kann im übrigen auch vor dem Prozess durch Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Rechtsanwälten geschehen.

Das ganze sollte natürlich taktisch geschickt passieren, ohne dem Arbeitgeber zwischen den Zeilen zu vermitteln, dass hier eine neue Tätigkeit gefunden wurde. Also entweder dein Anwalt entsprechend instruieren oder selbst an einer entsprechenden Taktik arbeiten, was natürlich immer mit erheblichen Risiken verbunden ist.

Anbei ein Link mit der Übersicht über das arbeitsgerichtliche Verfahren. Solltest du dich alleine vertreten ist es natürlich schwierig hier eine allgemeinverbindliche Empfehlung zu geben.

http://www.kanzlei-mudter.de/grundzuege-des-verfahrens-vor-dem-arbeitsgericht.html

Mirooo7654 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 09:55

Dort steht aber leider nicht wie es läuft wenn der AN bereits einen neuen Job hat und vor Gericht gewinnt bzw. dadurch dann wieder eingestellt werden kann..

osion  15.12.2017, 12:50
@Mirooo7654

Wenn du Gewinnen würdest so wärst du rechtlich gesehen noch Angestellt bei der Firma...resp. hättest du noch eine Kündigungsfrist (de = 3 Monate?)

verreisterNutzer  15.12.2017, 00:29

im Übrigen zielen die gestellten Fragen auf eine Rechtsberatung ab, die wir m.E. hier nicht leisten können bzw. sollten.

osion  15.12.2017, 00:30
@verreisterNutzer

Also duuuu...Ich habe nur die google suche gemacht ^^

verreisterNutzer  15.12.2017, 00:22

Auf jeden Fall würde es auch beim neuen AG keinen guten Eindruck machen, wenn man wegen anstehender Gerichtstermine bereits in der ersten Zeit (innerhalb der Probezeit) ggf. mehrfach fehlen müsste.

Mirooo7654 
Beitragsersteller
 15.12.2017, 09:19
@verreisterNutzer

Der neue arbeitgeber weiss bereits davon.. warum sollte das einen schlechten eindruck machen? Kennst du die hintergründe? Lässt du dir im leben gerne alles gefallen?