Kündigung Mietvertrag. Vermieter schreibt mit Kugelschreiber einfach anderes Datum rein?
ich habe im Januar 2019 meine derzeitige Wohnung zum 30.04.2019 gekündigt. Der Vermieter schickte mir eine Kopie zurück wo er das Datum mit Kugelschreiber auf den 31.05.2019 umgeändert hat und beruft sich auf die Kündigungsfrist von 4 Monaten laut Mietvertrag.
Allerdings ist diese Klausel im Mietvertrag doch unwirksam laut § 573 c Abs. 4.
ich habe einen unbefristeten Mietvertrag.
Wie gehe ich jetzt dagegen vor, ohne mir direkt einen Anwalt zu holen?
9 Antworten
Du schreibst ihm einen freundlichen Brief zurück und bedankst Dich für die Bestätigung. Dann steht da so ein Satz wie
"meine Kündigungsfrist endet am 30.04.2019. Die Klausel von 4 Monaten, die im Mietvertrag steht, ist lt. Gesetz nicht gültig, da ich als Mieter in einem unbefristeten Mietverhältnis immer 3 Monate Kündigungsfrist habe."
Das reicht aus. Mehr musst Du nicht tun. Du bist erst wieder an der Reihe, wenn Dein Vermieter nach Deinem Auszug meint, er müsse eine Monatsmiete aus der Kaution einbehalten. Aber dann wirst Du wohl einen Anwalt brauchen.
Der Anwalt ist dann notwendig, wenn sich der Vermieter nicht einsichtig in seinen Irrtum zeigt und meint, sich nun an der Kaution bedienen zu können.
aber bitte erst nach der schriftlichen Anforderung und der abgelaufenen Rückzahlungsfrist einer Mahnung
Um zum 30.4. wirksam zu kündigen, hätte die Kündigung dem Vermieter am 3. Werktag des Februar VORLIEGEN müssen. Wenn das der Fall war, (nachweislich) kann er da ändern was er will. Es bleibt beim 30.4.
Es geht um ein Mietverhältnis unter 5 Jahren?
Dann hast du jetzt den Beweis, dass der Vermieter deine Kündigung zum 30.04.2019 erhalten hat.
Hätte ich jetzt genau anders herum gesehen.
Nach 5 Jahren wäre die Klausel zum Nachteil des Mieters und somit ungültig.
Unter 5 Jahren haben wir einen Klausel auf Gegenseitigkeit und sie ist nicht zum Nachteil des Mieters.
Das wäre egal. Die Frist verlängert sich NUR für den Vermieter.
Die Beurteilung des Vorgangs ist ohne die notwendigen Details nicht möglich.
Du ziehst aus und stellst Deine Mietzahlungen ein.
Kurz und freundlich weist Du den Vermieter auf die Rechtslage hin.
Erst wenn er im Nachgang juristische Schritte unternehmen sollte, was mir sehr unwahrscheinlich erscheint, hast Du weiteren Handlungsbedarf.
einen kleinen Pferdefuß wird es noch geben, die hinterlegte Mietsicherheit...
Das ist richtig. Es sollte jedoch nicht schwer sein, dem Vermieter die Rechtslage verständlich zu machen.
Und zunächst würde ich dann davon ausgehen, daß der Vermieter nicht scharf auf eine rechtliche Auseinandersetzung ist, deren Kosten schnell die Höhe der Kaution erreichen kann.
der wiederholte Hinweis auf die 3 Monatsfrist kann auch unterbleiben, er muss seinem Vermieter keine Rechtsberatung geben, macht aber Sinn, wenn er vorher die Wohnung übergeben möchte. Anwalt ist wahrscheinlich eher für die Übergabe der Wohnung und dessen Folgen erforderlich als für die Kündigungsfrist und die Beendigung des Mietverhältnisses.