Arbeitsrecht - Eigentum des AG?
Folgende Situation. Der Arbeitnehmer wird nach 1 Monat aus dubiosen Gründen gekündigt - 2 Wochen Kündigungsfrist. Sein Gehalt für diesen Monat erhält er erst mit 1,5 Wochen Verspätung und nachdem dem Arbeitnehmer eine Frist gesetzt wurde. Der AN befürchtet nach dieser Erfahrung nun, dass das Gehalt, das Ihm für die 2 Wochen in denen er frei gestellt wurde nicht oder ebenfalls erst nach Androhung einer Klage beim Arbeitsgericht erhält. Der AN hat noch Firmeneigentum bei sich, das ihm überlassen wurde, da er im Homeoffice tätig war. Dies wurde zunächst durch dem AG zum Monatsende, nach Erhalt der anteiligen Zahlung zurück gefordert. Einige Tage später ändert der AG seine Meinung und möchte das Arbeitsgerät sofort zurück haben.
Welche Möglichkeiten hat der AN in anbetracht der Vorgeschichte/Situation?
Danke!
5 Antworten
Wie verhält es sich, wenn der AN keinen Zugriff auf das Arbeitsgerät hat, da er aufgrund der Freistellung keine Verpflichtung hat seine Arbeitsleitung zu erbringen und in Urlaub gefahren ist?
Teil doch dem AG mit, dass das mit der früheren Rückgabe kein Problem ist, wenn Du dafür im Gegenzug früher Deinen Lohn bekommst.
Leider kann man das Arbeitsgerät nicht als Druckmitel/ Pfand für den ausstehenden Lohn zurückhalten. Das Arbeitsmittel muss sofort zurückgegeben werden.
Der Lohn muss notfals eingeklagt werden
Der Arbeitgeber darf sein Eigentum selbstverständlich jederzeit herausverlangen. Die bloße Befürchtung, dass der Arbeitnehmer sein künftig fällig werdendes Entgelt nicht oder nur verspätet erhält, verschafft ihm kein Zurückbehaltungsrecht. Falls das Geld bei Fälligkeit tatsächlich nicht kommt, kann er immer noch Klage erheben.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Gerät hast Du ausgeliehen bekommen, daher solltest Du es so schnell wie möglich zurück geben. Ansonsten kann der AG Dich des Diebstahls bezichtigen und Dich anzeigen. Daher das Gerät heute noch abgeben und es Dir quittieren lassen.