Kündigung durch AN während Elternzeit wegen Umzug
Fall: Arbeitnehmer ist festangestellt, wird schwanger und will in der Elternzeit zurück in die 250 km entfernte Heimat ziehen. Natürlich muss der AN den Arbeitsvertrag kündigen. Hier findet scheinbar nur Paragraph 19 BEEG Anwendung:
'Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.'
Das bedeutet ja, dass AN nach Elternzeit noch 3 Monate dem alten AG zur Verfügung stehen muss, obwohl schon umgezogen. Gibt es hier Sonderfälle?
Kündigt der AN oder unterzeichnet einen Aufhebungsvertrag und findet nicht sofort eine neue Stelle, sperrt das Arbeitsamt das "zustehende Arbeitslosengeld"?
Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung?
3 Antworten
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.'
Das bedeutet ja, dass AN nach Elternzeit noch 3 Monate dem alten AG zur Verfügung stehen muss, obwohl schon umgezogen.
Nein. Daher ja Kündigung "zum Ende" der Elternzeit, nicht "nach Ende". Allerdings musst Du eben die verlängerte Kündigungsfrist von 3 Monaten beachten.
Ich würde es eher so verstehen, das Du mit Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende Deiner Elternzeit kündigen kannst. Sprich: AN in EZ muss 3 Monate vor Ende der EZ kündigen, um pünktlich aus dem Vertrag zu kommen. Anders macht es keinen Sinn, meiner Meinung nach.
Das Arbeitsamt sperrt auch, wenn Du selbst kündigst, es sein denn, das sie den Umzug als triftigen Grund ansehen und als nötig erachten.
Im Falle der Arbeitslosigkeit sind Du und Dein Kind über das AA abgesichert was die Krankenversicherung betrifft. Sofern Du arbeitslos gemeldet bist. Auch im Falle von gesperrten Leistungen.
sperrt das Arbeitsamt das "zustehende Arbeitslosengeld"?<
Ja.
die Krankenversicherung sollte dann als eine freiwillige weitergeführt werden.