Kündigungsgrund? Habe in meine Wand ein Durchgang gemacht von Küche zu Schlafzimmer?

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob es ein Kündigungsgrund ist, weiß ich nicht. Vermute ja, da man bauliche Veränderungen absprechen muss. Auf jeden Fall kannst du die Kaution vergessen und solltest schon mal für die Reperatur sparen, die wirst du irgendwann auf jeden Fall zahlen müssen.

Deckel92 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 01:12

Ich kläre es morgen. 🙄

Das größte Problem, das ich mit der Grundidee habe, sind die Kochgerüche, die jetzt bei jeder Mahlzeit ins Schlafzimmer fluten, ohne dass man dagegen was machen kann.

Dazu kommt natürlich das Fett. Wenn du schon mal nach einigen Jahren Küchenbenutzung oben auf den Schränken sauber gemacht hast, wirst du festgestellt haben, dass sich da im Laufe der Zeit eine klebrige Ekelschicht absetzt. Auch mit Abzugshaube. Genau das gleiche passiert jetzt auch in deinem Schlafzimmer, weil das Fett einfach weiter zieht. Nur vielleicht etwas langsamer.

Deckel92 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 01:05

Ja das stimmt der Vorteil ist aber ich mache mir nachts oft Pizza oder eine Dose Gulaschsuppe. Muss so nicht übers Wohnzimmer und Flur. So war die Idee habe Fernsehen im Schlafzimmer verpasse nichts vom Film.

dancefloor55  07.11.2021, 09:53
@Deckel92

tja nur DU willst das so. der nächste Mieter wahrscheinlich aber nicht. die wenigsten wollen im Sclafimmer Essens Gerüche haben.

Deckel92 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 11:22
@dancefloor55

Das mag sein ja. Das ist nicht so breit wie du dir das vorstellst. Ist auch schnell wieder zu.

dancefloor55  07.11.2021, 12:58
@Deckel92

na dann lass das auf eigene Kosten professionell richten

Die bauliche Veränderung ohne Zustimmung des Vermieters ist eine Mietvertragsverletzung.

Haben Sie als Mieter den Wanddurchbruch vorgenommen, ohne dass der Vermieter seine Zustimmung erteilt hat, verletzen Sie Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag. Geschieht dies schuldhaft und entsteht dem Vermieter ein Schaden, ist er dem Vermieter gegenüber gem. § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet.

Sofern dies möglich ist, haben Sie gem. § 249 Abs.1 BGB als sog. Naturalrestitution denjenigen den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Sie bzw. Ihr Vateer als Mieter sind also zum Rückbau verpflichtet, und zwar nicht erst zum Ende des Mietverhältnisses, sondern sofort während des laufenden Mietverhältnisses.

Der Anspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ergibt sich außerdem aus § 541 BGB, der bestimmt, dass der Vermieter dann, wenn der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fortsetzt, auf Unterlassung klagen kann. Dieser Anspruch besteht zwar unabhängig von einem eingetretenen Schaden und einem Verschulden des Mieters, setzt aber eine vorherige erfolglose Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus.

Wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen ist der Vermieter mit der Geltendmachung der auf Rückbau während der Mietzeit gerichteten Ansprüche und auch mit der Ausübung des Kündigungsrechts allerdings dann, wenn er ohnehin z.B. gem. § 554a BGB zur Zustimmung verpflichtet gewesen wäre.

Nicht bewusst ist vielen Mietern außerdem, dass der ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommene Wanddurchbruch eine Sachbeschädigung darstellt, die gem. § 303 StGB strafbar ist.

Mehr dazu finden Sie unter der Quellenangbe :

Mietrecht.org

Ja das ist ein Kündigungsgrund.

Du hast ohne deinen Vermieter zu fragen einfach Bauliche veränderungen vorgenommen. Wahrscheinlich auch gefährliche, wenn es tragende Wände sind.

Bevorn überhaupt etwas in einer Mietwohnung/Mietshaus macht, muss man vorher mit dem Vermieter reden.

Du hast ganz klar gegen den Vertrag verstossen.

Deckel92 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 11:45

Nein nichts tragendes. Auf keinen Fall.

iEdik  07.11.2021, 11:49
@Deckel92

nunja..trotzdem hast du was an der grundsubstanz verändert..schieb einen schrank davor oderso..und was machst du bei auszug?

Deckel92 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 11:50
@iEdik

Nichts da ich es offen gemacht habe per Mail. Bringt nichts.

Ähmm jaa das ist ein sofortiger und fristloser Kündigungsgrund.

  1. Darfst du keine solchen Veränderungen an der Grundsubstanz vornehmen, ohne es mit dem Vermieter zu klären.
  2. muss es mit einem Statiker abgeklärt werden. Ja, ne dünne Wand sollte nichttragend sein, aber wer weiß...
  3. Muss es bei auszug komplett wieder zurück gebaut werden.
  4. ist das ohne Erlaubnis des Vermieters Sachbeschädigung und damit sogar eine Straftat.

Ich würde das reumütig dem Vermieter gestehen und zusagen, die Kosten der Beseitigung durch einen professionellen Handwerker zu übernehmen. Musst du eh, aber zeig reue...

Deckel92 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 22:12

🙄😣 Ja. Bin dabei.

Hoffe ich darf es lassen. tragen ist die Mauer nicht.

Freestila  12.11.2021, 13:22
@Deckel92

Ob die Mauer tragend ist muss jemand feststellen und bescheinigen, der das auch genau erkennt (außer es ist ne Rigipswand). Der Hausbesitzer haftet schließlich für alle Schäden und Unfälle.