Lügen bei der Selbstauskunft?

9 Antworten

Dazu müsst Ihr wissen, dass ein Vermieter theoretisch auch auf eine schriftliche Selbstauskunft verzichten könnte, wenn er einfach fragt und man ihm mündlich gute Antworten gibt.

Die schriftliche Selbstauskunft braucht man gerade deswegen, um im Fall des Falles beweisen zu können, dass man angelogen wurde und sich der Mieter damit die Wohnung praktisch erschlichen hat. Der Mietvertrag könnte im Nachhinein als nichtig gewertet werden, wenn plötzlich die Mietzahlungen ausbleiben und sich heraus stellt, dass Pfändungen durch Gläubiger dafür sorgen, dass die Miete nicht mehr bezahlt werden kann.

Während bei einer fristlosen Kündigung deswegen, diese in der Regel nur dann möglich ist, wenn zwei Monatsmieten ausgeblieben sind, wäre das Mietverhältnis in so einem Fall sofort beendet und kann rein rechtlich auch nicht durch schnelles Nachzahlen des Rückstands geheilt werden.

Übrigens: Schulden müssen nicht unbedingt ein Problem sein, wenn man nachweisen kann, wie man seine regelmäßigen Verpflichtungen erfüllen und trotzdem noch ausreichend übriges Einkommen für Miete und sonstige Lebensführung hat.

Schulden sind auch relativ normal, wenn man sich darüber bspw. das Auto finanziert, mit dem man zur Arbeitsstelle kommt oder die Wohnungseinrichtung oder andere sinnvolle Dinge. Wenn Schulden aber aufgrund von Handyverträgen und Ratenkrediten für sonstigen Konsumkram entstanden sind, sieht es nicht so gut aus.

Wir vermieteten mal eine große Wohnung an eine junge Familie, von denen sowohl der Mann, wie auch die Frau seitenweise Schufa-Einträge hatten. Den Auflistungen war zu entnehmen, dass man wirklich mal in tiefer Schuldennot steckte, aber diese durch regelmäßige Zahlungen über einen größeren Zeitraum zuverlässig auf 0 bzw. nahe 0 zurück geführt wurden. Daraus war für uns erkennbar, dass man sich verlassen kann, was die Zuverlässigkeit anbelangt. Dazu beigetragen hat auch ihr damaliger Vermieter, der bestätigt hat, dass es nie Probleme mit den Mietzahlungen gab. Die Zuverlässigkeit hat sich dann auch bestätigt.

Dagegen schied eine andere Familie, die uns empfohlen wurde, deswegen aus, weil sich die Frau um die Wohnung beworben hatte und der Mann sich dabei mit Angaben sehr zurück hielt. Seine Schufa "wollte er noch nachreichen", aber sie kam einfach nicht. Auf den Gehaltsnachweisen konnte man aber erkennen, dass ein großer Teil regelmäßig gepfändet wurde und eine kurze Recherche bei den Gerichtsveröffentlichungen hat dann ergeben, dass der Mann Privatinsolvenz angemeldet hatte. Auf die direkte Nachfrage diesbezüglich rückte er dann raus, dass er bis zur Halskrause in Schulden steckte und es möglichst vermeiden wollte, dass wir davon erfahren. Damit war er raus, denn wer bewusst versucht, uns anzuschwindeln, und wir kommen drauf, hat keine Chance.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine falsche Selbstauskunft rechtfertigt eine fristlose Kündigung, falls man die Wohnung bekommt, und es dann hinterher raus kommt.

Strafrechtlich kann nichts passieren, da man nur Gegenüber Ämtern und Behörden wahrheitsgemäße Angaben machen muss.

Hugito  03.09.2020, 20:31

Unsinn. Falschangaben in finanziellen Dingen gegenüber Privaten kann den Straftatbestand des Betrugs erfüllen.

Lorgar  03.09.2020, 20:33
@Hugito

Deine Mudda ist Unsinn!

Hugito  03.09.2020, 20:34
@Lorgar

Danke. Ich finde Dich auch sympathisch.

Lorgar  03.09.2020, 20:35
@Hugito
Unsinn (von mittelhochdeutsch/althochdeutsch unsinnig/unsinnec: nicht bei Verstand, nicht bei Sinnen, ohnmächtig, bewusstlos, wahnsinnig, geisteskrank, verrückt, wütend, verblendet, töricht, delirant) ist ein von Substanz, Sinn und Logik gelöster Satz, Ausdruck oder Begriff zu einem Sachverhalt oder einer Meinung – ...

Was bildest du dir ein, mich zu unterstellen, ich sei wahnsinnig oder andere Sachen? Man kann auch Dinge korrigieren, ohne derlei Worte am Anfang zu schreiben!

Hugito  03.09.2020, 20:36
@Lorgar

O.K. Ich sehe ein, dass ich das hätte anders formulieren sollen. Ich wollte Dich nicht verletzen. Echt.

Sonntagskinder  03.09.2020, 20:41

hahaha .... der letzte Satz ist wirklich *%XY&/"() ... pieeppp pieep ...

entschuldige, dass ich so direkt war

Die Frage nach den Schulden wird als "berechtigt" angesehen, weil das die Zuverlässigkeit der Mietzahlungen betreffen kann.

Das heißt, Du musst die Frage wahrheitsgemäß beantworten. Falls Du sie nicht wahrheitsgemäß beantwortest und Du später in Zahlungsprobleme kommst, kann sein, dass Du Dich wegen Betrugs strafbar gemacht hast.

Falls Schulden in der Schufa stehen, sollten diese auf jeden Fall angegeben werden.

Dann kommt das natürlich sofort raus, an dem Punkt wo eine Schufaauskunft als Nachweis verlangt wird (und das wird sie eh)

Schulden an sich sind nicht das Problem - nicht bezahlte Schulden sind es (aka ein Kredit, der ordnungsgemäß bezahlt wird zählt hier nicht rein im Gegensatz zu Krediten, die man nicht ordnungsgemäß bezahlt hat)