Einkommensnachweis als Studentin?
Mein Freund (Informatiker in Festanstellung) und ich (Masterstudentin in der Masterarbeitsphase, aktuell ohne Nebenjob bekomme Unterhalt von meinen Eltern) wollen uns auf eine Wohnung bewerben und ich bin mir unsicher ob:
1.beide Parteien im Mietvertrag stehen müssen, wenn wir beide in der Wohnung leben wollen
2.ob ich ebenfalls einen Nachweis über mein Einkommen einreichen sollte oder ob das Gehalt meines Freundes reicht und wir meinen Unterhalt quasi dann beim Haushaltsbrutto Einkommen mitangeben können
Ich hoffe jemand hat einen guten Tipp wie es mit der Bewerbung am besten klappt!
LIebe Grüße
4 Antworten
1.beide Parteien im Mietvertrag stehen müssen, wenn wir beide in der Wohnung leben wollen
Den Mietvertrag sollte nach Möglichkeit nur einer abschließen. Man sollte sie als Mitbewohner aber mit angegeben.
2.ob ich ebenfalls einen Nachweis über mein Einkommen einreichen sollte oder ob das Gehalt meines Freundes reicht und wir meinen Unterhalt quasi dann beim Haushaltsbrutto Einkommen mitangeben können
Wenn sein Einkommen von der Höhe reicht ist es egal. Der Vermieter will nur wissen, das die Miete gezahlt werden kann und er nicht ständig seiner Miete hinterherlaufen muss. Bleiben ihm nach der Miete weniger als 900€ netto, würde ich beide Einkommen nachweisen.
Danke, das ist sehr beruhigend in unserem Fall :)
Das wird euch der Vermieter schon sagen. Für dich wird er mit einer Bürgschaft deiner Eltern zufrieden sein.
Wir müssen uns nur leider per Mail bewerben und da so Einiges mitschicken an Unterlagen. :D
Ich will natürlich unsere Chancen wenn möglich erhöhen.
Zunächst entscheidet doch der VM, ob er lieber an ein zwei vollhaftenden Parteien vermieten möchte und hier zählt dein Unterhalt doch als Einkunftsart, die anzugeben wäre.
Und auch du hättest mehr Wohnsicherheit, wenn du als gemeinsamer Mieter eingetragen wärst, denn ohne deine Zustimmung kann er dich nicht rauswerfen.
Drittens zeigt gemeinsame Mietvertragsansicht eurem zukünftigen VM, das ihr eine auf Dauer angelegte Haushaltsgemeinschaft plant und das bringt euch auf der Interessentenliste weit nach oben :-O
Danke! Guter Hinweis :-)
Du musst nicht zwingend im Mietvertrag stehen. aber der vermieter muss bescheid wissen das du eben mit einziehst. wie er das dann handhabt ist seine Sache, er wird aber mit hoher wahrscheinlichkeit wollen das du ebenso im vertrag stehst.
Wenn du ein Einkommensnachweis hast reiche das natürlich ein. wenn du keines hast wie ich das verstanden habe ist die frage unsinn weil du dann eh nichts einreichen kannst.
Wenn es ein gewiefter Vermieter ist, wird er darauf bestehen, daß alle Bewohner Vertragspartner sind. Hat für ihn auch jur. Vorteile.
Dann reiche das mit ein. je mehr Einkommen ihr habt desto besser.
Kannst du auch nachweisen, daß dein Unterhalt gesichert ist. Unterhalt von deinen Eltern wird da nicht reichen.
Also dass meine Eltern quasi sicher Unterhalt zahlen können? Könnte ich aber mein Partner verdient gut, vielleicht ist es gar nicht so notwendig.
Es geht nicht ums können, sondern ums wollen. Aus irgend welchen Gründen könnten dir deine Eltern ja den Unterhalt streichen. Deshalb macht eine Bürgschaft den besseren Eindruck.
Aber eine Bürgschaft heißt ja im Zweifelsfall rechtlich dass sie die komplette Miete zahlen, nicht nur meinen Unterhalt. Natürlich macht eine Bürgschaft den besseren Eindruck aber das sind ja zwei ganz Unterschiedliche Zugeständnisse
Naja ich könnte nachweisen, dass ich Unterhalt bekomme. Aber ich weiß eben nicht ob das Sinn macht.
Danke trotzdem für die Antwort