Wie viele Heizungen müssen in einer 2 Zimmer Wohnung vorhanden sein?
Hallo zusammen,
Mein Problem ist folgendes: Ich lebe seit bald einem Jahr in einer 2 Zimmer wohnung. Diese wird mit Gas geheizt. Ich zahle selbst an den Energieträger (Also nicht in der Miete vorhanden).
Ich habe jedoch nur im Bad und im Wohnzimmer eine Gasheizung vorhanden.
Muss im Schlafzimmer nun wirklich auch eine Heizung vorhanden sein? Meine Vermieterin sagt nein. Ich müsse selbst die Kostenaufwändige Firma beauftragen, welche mir an das in der Wand liegende Heizrohr mit einer Gasheizung ausstattet.
Ich habe jedoch nur die alten Holzfenster und es geht wirklich kalt rein. Wohnzimmer ist relativ warm also bei etwa 20°. Schlafzimmer jedoch wirklich nur maximal 15-18 Grad. Küche kalt wie draußen und Bad wenn überhaupt auch nur 18-20°.
Wie sind hier die Regelungen und wie kann ich dagegen vorgehen das die Vermieterin nun doch auf ihre Kosten im Schlafzimmer eine Heizung einbauen lässt?
3 Antworten
Habe dir mal nenn Text kopiert
ZITAT:
"Ist die Heizanlage des Hauses unterdimensioniert oder wird sie nicht voll gefahren und frieren deshalb bei Kälte die Mieter des Hauses, können die Mieter die Miete mindern, da ein Mangel der Mietsache vorliegt. Die Minderungsquote liegt zwischen 10% bei ungenügender Beheizungsmöglichkeit und 100% bei Totalausfall der Heizung in den Wintermonaten.
Ist die Anzahl der Heizkörper in der Wohnung nicht ausreichend, oder sind diese unterdimensioniert, ist zu fragen, ob dies der Mieter bei Vertragsabschluß erkennen konnte.
nach oben
Gerade bei fehlenden Heizkörpern ist regelmäßig eine Kenntnis des Mieters von Anzahl und Art der Heizkörper bei Mietvertragsabschluß gegeben. Schliesslich besichtigt die Mehrzahl der Mieter die Wohnung vorher. Leistet der Mieter in dieser Kenntnis die Unterschrift unter den Mietvertrag, ist die Anzahl der Heizkörper vertragsgemäß, ein zur Minderung berechtigender Mangel also nicht gegeben.
Unterdimensionierte Heizkörper sind eher selten und für den technischen Laien im Regelfall kaum zu erkennen. Die Heizleistung der einzelnen Heizkörper kann beim Vermieter oder bei einem Handwerker-Fachbetrieb erfragt werden. Diese können sehr schnell eine Wärmebedarfsberechnung für die betroffenen Räume erstellen und feststellen,ob der Heizkörper zu wenig Leistung bringt oder nicht. Liegt eine Unterdimensionierung vor, kann die Miete gemindert werden."
Wie ich es aus dem Text verstehe hast du die Wohnung vorher besichtigt, hast den fehlenden Heizkörper bemerkt oder auch nicht. Aber den Vertrag nach der Besichtigung auch so unterschrieben. Du hast praktisch das unterschrieben das es für dich in Ordnung ist, das der Heizkörper fehlt.
Hier ist mal eine Übersicht welche Temperaturen in welchen Räumen herrschen sollten.
http://www.raumtemperatur.info/raumtemperatur-mietwohnung-winter/
Problematisch ist jedoch, dass du vermutlich schon vorher wusstest, dass in diesem Raum keine Heizung ist.
Wie es juristisch festgelegt ist weiß ich nicht aber bei mir ist in jedem Raum eine Heizung vorhanden.