Wie ist das mit dem Resturlaub bei Kündigung in der Probezeit?
Hey Leute,
ich wurde in der Probezeit von meinem Betrieb freigestellt. Kündigungsfrist ist wie üblich 14 Tage. Aber wie sieht es mit dem Resturlaub aus? Da ich mit Ablauf der Kündigungsfrist mehr als zwei volle Monate im Unternehmen war Anspruch auf 5 Urlaubstage. Von diesen 5 habe ich bereits einen genommen, macht also noch 4 Urlaubstage. Wie sieht das jetzt mit dem Resturlaub aus? Muss mir jetzt die Firma zusätzlich ein Urlaubsentgelt zum letzten Gehalt bezahlen?
Im Kündigungsschreiben steht nämlich:
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Anrechnung etwaiger Resturlaubsansprüche sowie ggf. bestehender Freizeitausgleichsansprüche unter Fortzahlung ihrer Vergütung freigestellt.
3 Antworten
Heißt, dass du nicht arbeiten musst, man die 14 Tage Kündigungsfrist aber zum Teil mit Urlaub und Stunden ausgleicht. Du wirst also nichts davon zusätzlich ausgezahlt bekommen.
Da steht doch, du wirst freigestellt, d.h. du musst nicht mehr arbeiten kommen, allerdings ist dein Urlaub damit abgegolten
die anderen fünf Tage schenken die dir (bei einer 5-Tage Woche) Bzw verrechnen eventuelle Überstunden damit
liest sich so, als ob du damit erst Urlaub nimmst und der Rest wird dann freigestellt.
Also das wars dann wohl.