Kündigungsfrist Rechtens?

4 Antworten

Wann hast Du die Kündigung erhalten, wie lange ist die Kündigungsfrist?

Wenn Du eine Frist von vier Wochen zum Monatsende hast und den Brief erst diese Woche bekommen hast, ist sie nicht korrekt.

Allerdings ist die Kündigung wirksam, wenn Du nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Klage beim Arbeitsgericht einreichst.

HQxy10 
Beitragsersteller
 07.07.2021, 09:38

Also, ich hab in dieser Firma 1 Jahr und 5 Monate gearbeitet, und wurde auf Grund von " angeblicher Arbeitsverweigerung " gekündigt. Also gestern um ganz genau zu sein, habe ich die Kündigung mit dem Datum vom 01.07 bekommen. Der Arbeitgeber hat in der Kündigung eine Frist von 4 Wochen mit der Begründung: Dies sei ihr rechtlicher Anspruch " begründet.

Hexle2  07.07.2021, 09:40
@HQxy10

Welches Datum auf der Kündigung steht, spielt keine Rolle, sie ist nicht fristgerecht. Es zählt das Datum, wann Du den Brief erhalten hast (auf eine Kündigung kann man jedes Datum schreiben, das zählt nicht)

Was meint der AG mit "rechtlicher Anspruch"? Was steht im Arbeitsvertrag? Wenn die Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 1 BGB gelten, hast Du eine Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Wie viele MA hat denn die Firma?

HQxy10 
Beitragsersteller
 08.07.2021, 01:41
@Hexle2

Die Firma hat über 30 Mitarbeiter locker

Hexle2  08.07.2021, 08:55
@HQxy10

Dann handelt es sich nicht um einen Kleinbetrieb und Du kannst sowohl gegen das Kündigungsdatum als auch gegen die Kündigung selbst klagen.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast oder Gewerkschaftsmitglied bist, macht das ein Rechtsanwalt für Dich.

Ansonsten kannst Du auch selbst Klage einreichen. Geh zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts. Man hilft Dir dort bei der Klageerhebung und das ist kostenlos (keine Rechtsberatung).

In der ersten Instanz musst Du sonst Deinen Anwalt selbst bezahlen, auch wenn Du "gewinnst".

betrifft das deine Arbeit?

die Kündigung wurde NICHT fristgemäß zugestellt - wenn man von 4 Wochen ausgeht.

du bist noch in der Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen, so geht das voll in Ordnung

Tenerazia  07.07.2021, 09:40

"Also, ich hab in dieser Firma 1 Jahr und 5 Monate gearbeitet"

Eher nicht

peterobm  07.07.2021, 09:43
@Tenerazia

lässt du es auf sich beruhen, wird die Kündigung zum Datum wirksam

du must innerhalb 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage erheben.

es müssen Überstunden und etwaige Urlaubsansprüche berücksichtig werden.

"Will der Arbeitgeber also zum 30. September kündigen, muss die Kündigung dem Arbeitnehmer spätestens zum Ende des Vormonats – also am 31. August – zugehen. Geht die Kündigung erst am 1. September zu, wird sie erst zum 31. Oktober wirksam."

Vorausgesetzt es wird kein Tarifvertrag angewendet und es wurde nichts anderes in dein Vertrag geschrieben.

Sprich sollst du am 31.07.2021 ausscheiden so muss die Kündigung spätestens am 30.06.2021 bei dir eintreffen, kommt die am 01.07 an so gilt der nächste Stichtag , daher wird sie erst am 31.08.2021 gültig.

Ich rate dir einen Anwalt einzuschalten, auch im Bezug auf ALG 1

Familiengerd  07.07.2021, 15:30

Da hast Du beim Abschreiben/Kopieren aus dem Internet (da ist im Übrigen dann auch die Quelle zu nennen: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2020/zugang-einer-kuendigung-arbeitsrecht/12/ ) wohl etwas falsch verstanden!

Das Beispiel betrifft die Kündigung eines Arbeitnehmers, der länger als 2, aber weniger als 5 Jahre beschäftigt ist.

In den ersten beiden Jahren gilt auch für den Arbeitgeber die Frist von 28 Kalendertagen/4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist).

wenn es zugestellt wurde