Putzfrau mit sofortiger Wirkung entlassen (450 euro Basis)?

7 Antworten

Du hättest sie, als sie nicht zur Arbeit erschienen ist, sofort abmahnen müssen. Dann könntest du sie jetzt ruhigen Gewissens fristlos kündigen. Wenn sie aber mehrfach nicht zur Arbeit erschienen ist und auch niemals eine Krankmeldung vorgelegt hat, dann ist das durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung.

appletreeerykah 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 12:21

Na ja, sie kam zwei Mal die Woche und jetzt wurde sie immer öfter ganz kurzfristig krank und als ich das mit dem attest schrieb kam überhaupt keine antwort mehr...

supersuni96  20.11.2016, 12:23
@appletreeerykah

Schick ihr schriftlich die fristlose Kündigung mit der Begründung, dass sie mehrfach ohne AU nicht zur Arbeit erschienen ist. Bei fristlosen Kündigungen muss man den Grund nennen. Ich vermute mal, die hatte sowieso nicht vor, weiter bei euch zu arbeiten.

appletreeerykah 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 12:25
@supersuni96

Ja, ich überlege gerade wie ich das formulieren kann. geht dann morgen per einschreiben raus.

Klar kann man das, am besten erst die Abmahnung schreiben, und die Aufforderung nach dem Ärztlichen Attest, dann eine zweite Abmahnung wenn nichts kommt und dann kündigen.

Wenn sie keine Krankmeldung hat, und sie nicht arbeitet, musst du auch kein Gehalt zahlen.

hat sich doch erledigt, sie kommt doch nicht mehr, sollte sie trotzdem noch mal kommen, schmeiss sie raus.


supersuni96  20.11.2016, 12:19

Das glaub ich auch.

Schreib ihr eine Abmahnung und kündige darin an, dass sie, sollte sie sich nicht mehr melden und ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen, fristlos gekündigt wird.

Für die Zeit, in der keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorhanden ist, brauchst Du sie auch nicht zu bezahlen wenn vereinbart war, dass sie ab dem ersten Krankheitstag eine AUB braucht.

Ohne vorherige Abmahnung, kannst Du nicht fristlos kündigen. Solltest Du Deiner Haushaltshilfe nur mündlich gesagt haben, dass sie im neuen Jahr nicht mehr kommen braucht, solltest Du sofort eine schriftliche Kündigung ausstellen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Du kannst auch fristgerecht kündigen und die Abmahnung sparen. Wenn sich die Dame sowieso nicht mehr meldet, hat sich das dann erledigt.

appletreeerykah 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 12:32

sie hat 3 oder 4 mal geld bekommen obwohl sie sich krank gemeldet hat. sie kam mo und do und ich hab montags immer das geld hingelegt. donnerstags war sie dann krank ;) also hab ich das sogar gezahlt obwohl es ihr nicht zusteht. denn eine krankmeldung hab ich noch nie bekommen... also meinst du einfach kündigung schicken??? was ist wenn sie dann plätzlich doch noch kommen will? denn das will ich nicht??? ich geh jetzt mal nicht davon aus da sie sich seit donnerstag nicht gemeldet hat aber man weiss ja nie.

Hexle2  20.11.2016, 13:43
@appletreeerykah

Was ist denn bei Krankheit vereinbart? Muss sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bringen? 

Wenn nein, hat sie dann mehr als drei Tage (keine Arbeitstage sondern Wochentage) ohne AUB gefehlt?

Ist dies der Fall, mahne sie schriftlich ab und schreib ihr, dass sie bei erneuter Krankheit sich nicht nur unverzüglich abmelden sondern auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag bringen muss und kündige ihr gleichzeitig an, dass Du im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung aussprechen wirst.

Gleichzeitig schickst Du eine fristgerechte Kündigung zum 31. Dezember.

Sollte die Haushaltshilfe dann weiterhin ohne AU-Bescheinigung fehlen, brauchst Du ihr die ausgefallenen Stunden nicht bezahlen, bis sie diese AUB nachreicht (bringt sie keine, bekommt sie kein Geld) und gleichzeitig kannst Du dann die fristlose Kündigung aussprechen.

Schick die Kündigung per Einwurfeinschreiben, gib sie ihr persönlich und lass den Empfang auf einer Kopie des Schreibens bestätigen oder wirf den Brief mit einem Zeugen selbst in ihren Briefkasten.

Wie lange besteht der Vertag schon? Schriftlicher Vertrag? Wurde evtl. eine Probezeit vereinbart?

appletreeerykah 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 12:33

wir wollten immer einen machen, hab ihr auch so nen vordruck mitgegeben, aber sie hat ihn nie zurück gebracht, daher haben wir keinen vertrag.

wilees  20.11.2016, 12:35
@appletreeerykah

Stand in diesem Vordruck etwas zum Thema Probezeit? Seit wann konkret arbeitet sie schon bei Dir / Euch?

appletreeerykah 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 12:38
@wilees

Nein, keine Probezeit, sie war seit mai bei uns

wilees  20.11.2016, 12:47
@appletreeerykah

Also gilt nach § 622 BGB eine vierwöchige Kündigungsfrist zum 15. oder Ende eines Kalendermonats.

Dies gilt auch für Verträge die weniger als ein Jahr bestehen.


Gesetzliche Kündigungsfristen: Hier gelten diese Regelungen ...

https://www.wirtschaftswissen.de › ... › Arbeitsgesetze › Abmahnung und Kündigung

Wenn ich Deinen Text richtig interpretiere scheint sie einen Schlüssel zu haben?

Um eine fristlose – „außerordentliche“ – Kündigung zu rechtfertigen, bedarf es nach § 626 BGB eines „wichtigen Grundes“. Gemeint ist hiermit ein Grund von derartiger Schwere, dass dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht – und zwar nicht einmal bis zum Ablauf der auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kündigungsfrist – zugemutet werden kann.

Das unentschuldigte Fehlen allein stellt einen solchen Grund nicht dar. Etwas anderes gilt nur in besonderen Ausnahmefällen. Beispielsweise bei mit Nötigungsabsicht angekündigter Krankheit („wenn ich nicht mehr Geld bekomme, bin ich ab Montag krank
...“)

Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Allenfalls kommt daher eine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist in Betracht.

appletreeerykah 
Beitragsersteller
 20.11.2016, 12:54
@wilees

aber wenn sie nicht kommt und sich nicht meldet bin ich auch zu keiner zahlung verplichtet, ne?

wilees  20.11.2016, 13:03
@appletreeerykah

Wenn sie nach erfolgter Kündigung sich nicht mehr meldet, brauchst Du sie auch nicht zu bezahlen. Allerdings ist es zwingend erforderlich ihr schriftlich zu kündigen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten: hat sie keinen Schlüssel würde ich nur "einfach" kündigen. ( Einwurfeinschreiben )

Hat sie allerdings einen Schlüssel würde ich diesen umgehend zurückfordern, um sicherzustellen, dass sie nicht in Eurer Abwesenheit ungewünscht die Wohnung betritt. - Oder Du tauscht das Schloß aus und wartest ob sie sich noch einmal meldet.

Oder Du kündigst und stellst sie von der Arbeit frei - dann müßtest Du allerdings die Stunden bezahlen. Und bedenke sie hat auch noch Ansprüche auf bezahlten Urlaubsanteil.