Kündigungsfrist im BAT - wie zu verstehen?
Hallo zusammen,
ich bin aktuell gut zwei Jahre bei meiner aktuellen Firma (BAT-KF) und habe Interesse zu wechseln. Wie genau ist dieser Abschnitt im Tarifwerk zu verstehen, wenn ich am 01.01.2018 woanders beginnen möchte?
Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr - 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Muss ich also 6 Wochen vor quartalsabschluss kündigen oder zum quartalsabschluss (30.09.?) und kann dann nach 6 Wochen oder zu einem von mir bestimmten Zeitpunkt gehen!? Ich würde gerne am 01.01.18 woanders anfangen und bis zum 31.12.17 bleiben.
Danke vorab.
2 Antworten
Du kannst zum Ende eines Quartals kündigen und zwar mit einer Mindestfrist von 6 Wochen - d.h. dass der Arbeitgeber die Kündigung spätestens 6 Wochen vor dem Quartalsende erhalten muss.
Das nächste Quartalsende ist der 30.09.2017, zu dem Du selbstverständlich aber nicht mehr kündigen kannst, weil es nur noch gut 2 Wochen bis dahin sind.
Du kannst also frühestens zum darauf folgenden Quartalsende kündigen, also zum 31.12.2017. Der Arbeitgeber muss die Kündigung 6 Wochen vorher erhalten, also spätestens am 19.11.2017; da das aber ein Sonntag ist und wenn an diesem Sonntag nicht gearbeitet wird, muss die Kündigung vorher abgegeben werden, also am 18.11.; hier gilt ebenfalls wieder: da das ein Samstag ist und wenn an diesem Samstag im Betrieb nicht regulär gearbeitet wird, ist der späteste Abgabetag Freitag, der 17.11.2017. Die Frist beginnt dann am Tag nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitgeber.
Du kannst nur zum Quartalsende kündigen, 31.12.2017 und dann am 1.1.2018 woanders anfangen. Kündigung 6 Wochen vorm 31.12.2017 also ca. am 15.11.2017.