was bedeutet widerruflich freigestellt?
Hallo. Was bedeutet dieser Satz:
Daher sind Sie ab sofort bis zur Beendigung am xx unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen widerruflich freigestellt.
6 Antworten
Das bedeutet einfach, dass du bis zum Ende des Arbeitsvertrages (offenbar einer vorliegenden Kündigung) aufgrund deiner offen stehenden Urlaubstage von deiner Arbeit freigestellt bist - du musst/sollst bis zu deiner Entlassung nicht mehr zur Arbeit erscheinen.
Thema „widerruflich“ müsste sich von selbst erklären, deshalb habe ich es auch nicht angesprochen ;)
Ok also die Urlaubstage stehen mir am Ende zu richtig
Nicht für alle;)
Ist bereits bei anderen Antworten geschehen.
Es heiß einfach, dass deine offenen Urlaubstage dir nicht anzurechnen sind also du keinen Anspruch darauf hast, weiter zu arbeiten um dir deine übrigen Urlaubstage anrechnen zu lassen - dein Unternehmen will dich ab sofort nicht weiter beschäftigen und dir keinen Urlaubstag auszahlen lassen. (Es sei denn du hast darüber hinaus weitere Urlaubstage offen) - ich hoffe das war verständlich erklärt.
und dir keinen Urlaubstag auszahlen lassen
Was bei einer widerruflichen Freistellung allerdings nicht zulaessig ist. Der Urlaubsanspruch bleibt also erhalten und muss bei der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses ausgezahlt werden (weil mit einer widerruflichen Freistellung eben keine Urlaubsverrechnung erfolgen darf, nur mit einer unwiderruflichen)
ok und was passiert mit den restlichen urlaubstage?
Die müssen ausgezahlt werden, wenn deine Urlaubstage über die Frist zur Kündigung hinausgehen.
Nicht nur die sondern alle. Waehrend einer widerruflichen Freistellung kann kein Urlaub "verbraucht" werden. Eine Verrechnung von Urlaubsanspruechen mit einer widerruflichen Freistellung ist nicht zulaessig. Das geht nur bei einer unwiderruflichen Freistellung.
Ich habe noch 5 alte Urlaubstage die ich nicht nehmen konnte die mir aber zustehen. Kriege ich die nicht?
Resturlaub aus dem Vorjahr? Auch der steht dir weiterhin zu.
Grundsaetzlich kann der zwar am 31.3. des Folgejahres verfallen, dies aber nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hingewiesen und ihm eine Moeglichkeit gegeben hat, den Urlaub noch rechtzeitig zu nehmen. Nur wenn der Arbeitnehmer den Urlaub dann trotzdem nicht genommen hat, verfaellt er am 31.3. des Folgejahres, sonst nicht.
Eine Verrechnung von Urlaubsanspruechen mit einer widerruflichen Freistellung ist nicht zulaessig.
Mit einer Ausnahme aber doch:
Der Arbeitgeber kann den Zeitraum für einen noch bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Zeit der widerruflichen Freistellung festlegen; selbstverständlich kann der Arbeitnehmer dann - während des "verordneten" Urlaubs - nicht zu Arbeit abgerufen werden.
Danke familiengerd. Der AG muss aber den AN informieren von wann der Urlaub anfängt und wann der endet oder darf der einfach ohne den AN mitzuteilen das machen?
Bei einer widerruflichen Freistellung darf der Arbeitgeber den noch bestehenden Urlaub nur dann anrechnen, wenn er den Urlaubszeitraum festlegt.
Dazu ist er - in diesem Fall - einseitig berechtigt.
Selbstverständlich muss er den Arbeitnehmer darüber informieren, sonst könnte der seinen Urlaubsanspruch ja überhaupt nicht tatsächlich wahrnehmen (z.B. verreisen). Und selbstverständlich sollte er sich - als "verständigen Arbeitgeber" - mit dem Arbeitnehmer auch über die zeitliche Lage dieses Urlaubs während der widerruflichen Freistellung abstimmen (auch wenn er es nicht "muss").
Du brauchst nicht mehr zur Arbeit zu kommen und bekommst bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist dennoch dein Geld. Allerdings kann der Arbeitgeber seine Meinung auch wieder aendern und dich vorher doch wieder zur Arbeit einbestellen ("widerruflich").
Eine Urlaubsverrechnung ist bei einer widerruflichen Freistellung allerdings nicht zulaessig. Schliesslich kann der Arbeitgeber hierbei die Freistellung jederzeit widerrufen und der beim Urlaub gewuenschte Erholungszweck nicht erreicht werden.
Eine Urlaubsverrechnung ist bei einer widerruflichen Freistellung allerdings nicht zulaessig.
Mit einer Ausnahme aber doch:
Der Arbeitgeber kann den Zeitraum für einen noch bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Zeit der widerruflichen Freistellung festlegen; selbstverständlich kann der Arbeitnehmer dann - während des "verordneten" Urlaubs - nicht zu Arbeit abgerufen werden.
Da hast es wieder! Der Teufel steckt im Detail! Also ab zum Anwalt!
Na ja, das sollte eigentlich auch ohne Anwalt gehen (den man in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht ja auch immer selbst bezahlen muss).
Na ganz logisch. Er hat dich von der Firma verbannt. Sollte er dich aber wieder brauchen, weil er anders nicht klar kommt, kannst du wieder in der Firma andackeln, wenn er sich bei dir meldet.
Ganz einfach.
Dein Chef kann dich zu jeder Zeit und Stunde wieder zur Arbeit zitieren und du musst erscheinen, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Das bedeutet, dass du bis zum Ablauf deiner Kündigungsfrist auf Abruf stehen musst.
Keine Ahnung, warum dir gekündigt wurde!
Ok und was passiert mit den restlichen Urlaubstagen?
Beispiele für eine widerrufliche Freistellung sind Urlaube oder die Suspendierung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Bei einer unwiderruflichen Freistellung ist dies nicht möglich. Obwohl das Arbeitsverhältnis in diesem Fall rechtlich noch besteht, wird der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt.
👍
Fast richtig ;)