was bedeutet widerruflich freigestellt?

6 Antworten

Das bedeutet einfach, dass du bis zum Ende des Arbeitsvertrages (offenbar einer vorliegenden Kündigung) aufgrund deiner offen stehenden Urlaubstage von deiner Arbeit freigestellt bist - du musst/sollst bis zu deiner Entlassung nicht mehr zur Arbeit erscheinen.

Wiesel  30.09.2020, 01:51

Fast richtig ;)

Leandro007  30.09.2020, 02:00
@Wiesel

Thema „widerruflich“ müsste sich von selbst erklären, deshalb habe ich es auch nicht angesprochen ;)

RhinO1991 
Beitragsersteller
 30.09.2020, 02:04
@Wiesel

Ok also die Urlaubstage stehen mir am Ende zu richtig

Wiesel  30.09.2020, 02:05
@RhinO1991

Ist bereits bei anderen Antworten geschehen.

Leandro007  30.09.2020, 02:14
@RhinO1991

Es heiß einfach, dass deine offenen Urlaubstage dir nicht anzurechnen sind also du keinen Anspruch darauf hast, weiter zu arbeiten um dir deine übrigen Urlaubstage anrechnen zu lassen - dein Unternehmen will dich ab sofort nicht weiter beschäftigen und dir keinen Urlaubstag auszahlen lassen. (Es sei denn du hast darüber hinaus weitere Urlaubstage offen) - ich hoffe das war verständlich erklärt.

DerCaveman  30.09.2020, 04:04
@Leandro007
und dir keinen Urlaubstag auszahlen lassen

Was bei einer widerruflichen Freistellung allerdings nicht zulaessig ist. Der Urlaubsanspruch bleibt also erhalten und muss bei der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses ausgezahlt werden (weil mit einer widerruflichen Freistellung eben keine Urlaubsverrechnung erfolgen darf, nur mit einer unwiderruflichen)

RhinO1991 
Beitragsersteller
 30.09.2020, 01:51

ok und was passiert mit den restlichen urlaubstage?

Leandro007  30.09.2020, 01:58
@RhinO1991

Die müssen ausgezahlt werden, wenn deine Urlaubstage über die Frist zur Kündigung hinausgehen.

DerCaveman  30.09.2020, 02:07
@Leandro007

Nicht nur die sondern alle. Waehrend einer widerruflichen Freistellung kann kein Urlaub "verbraucht" werden. Eine Verrechnung von Urlaubsanspruechen mit einer widerruflichen Freistellung ist nicht zulaessig. Das geht nur bei einer unwiderruflichen Freistellung.

RhinO1991 
Beitragsersteller
 30.09.2020, 02:23
@DerCaveman

Ich habe noch 5 alte Urlaubstage die ich nicht nehmen konnte die mir aber zustehen. Kriege ich die nicht?

DerCaveman  30.09.2020, 02:31
@RhinO1991

Resturlaub aus dem Vorjahr? Auch der steht dir weiterhin zu.

Grundsaetzlich kann der zwar am 31.3. des Folgejahres verfallen, dies aber nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hingewiesen und ihm eine Moeglichkeit gegeben hat, den Urlaub noch rechtzeitig zu nehmen. Nur wenn der Arbeitnehmer den Urlaub dann trotzdem nicht genommen hat, verfaellt er am 31.3. des Folgejahres, sonst nicht.

Familiengerd  30.09.2020, 10:40
@DerCaveman
Eine Verrechnung von Urlaubsanspruechen mit einer widerruflichen Freistellung ist nicht zulaessig.

Mit einer Ausnahme aber doch:

Der Arbeitgeber kann den Zeitraum für einen noch bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Zeit der widerruflichen Freistellung festlegen; selbstverständlich kann der Arbeitnehmer dann - während des "verordneten" Urlaubs - nicht zu Arbeit abgerufen werden.

RhinO1991 
Beitragsersteller
 30.09.2020, 10:47
@Familiengerd

Danke familiengerd. Der AG muss aber den AN informieren von wann der Urlaub anfängt und wann der endet oder darf der einfach ohne den AN mitzuteilen das machen?

Familiengerd  30.09.2020, 11:06
@RhinO1991

Bei einer widerruflichen Freistellung darf der Arbeitgeber den noch bestehenden Urlaub nur dann anrechnen, wenn er den Urlaubszeitraum festlegt.

Dazu ist er - in diesem Fall - einseitig berechtigt.

Selbstverständlich muss er den Arbeitnehmer darüber informieren, sonst könnte der seinen Urlaubsanspruch ja überhaupt nicht tatsächlich wahrnehmen (z.B. verreisen). Und selbstverständlich sollte er sich - als "verständigen Arbeitgeber" - mit dem Arbeitnehmer auch über die zeitliche Lage dieses Urlaubs während der widerruflichen Freistellung abstimmen (auch wenn er es nicht "muss").

Du brauchst nicht mehr zur Arbeit zu kommen und bekommst bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist dennoch dein Geld. Allerdings kann der Arbeitgeber seine Meinung auch wieder aendern und dich vorher doch wieder zur Arbeit einbestellen ("widerruflich").

Eine Urlaubsverrechnung ist bei einer widerruflichen Freistellung allerdings nicht zulaessig. Schliesslich kann der Arbeitgeber hierbei die Freistellung jederzeit widerrufen und der beim Urlaub gewuenschte Erholungszweck nicht erreicht werden.

Familiengerd  30.09.2020, 10:39
Eine Urlaubsverrechnung ist bei einer widerruflichen Freistellung allerdings nicht zulaessig.

Mit einer Ausnahme aber doch:

Der Arbeitgeber kann den Zeitraum für einen noch bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Zeit der widerruflichen Freistellung festlegen; selbstverständlich kann der Arbeitnehmer dann - während des "verordneten" Urlaubs - nicht zu Arbeit abgerufen werden.

Troublesh00ter  30.09.2020, 01:49

Da hast es wieder! Der Teufel steckt im Detail! Also ab zum Anwalt!

DerCaveman  30.09.2020, 02:40
@Troublesh00ter

Na ja, das sollte eigentlich auch ohne Anwalt gehen (den man in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht ja auch immer selbst bezahlen muss).

Na ganz logisch. Er hat dich von der Firma verbannt. Sollte er dich aber wieder brauchen, weil er anders nicht klar kommt, kannst du wieder in der Firma andackeln, wenn er sich bei dir meldet.

Ganz einfach.

Dein Chef kann dich zu jeder Zeit und Stunde wieder zur Arbeit zitieren und du musst erscheinen, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Das bedeutet, dass du bis zum Ablauf deiner Kündigungsfrist auf Abruf stehen musst.

Keine Ahnung, warum dir gekündigt wurde!

RhinO1991 
Beitragsersteller
 30.09.2020, 01:58

Ok und was passiert mit den restlichen Urlaubstagen?

Beispiele für eine widerrufliche Freistellung sind Urlaube oder die Suspendierung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Bei einer unwiderruflichen Freistellung ist dies nicht möglich. Obwohl das Arbeitsverhältnis in diesem Fall rechtlich noch besteht, wird der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt.

Leandro007  30.09.2020, 02:19

👍