Kündigungsfrist nach 5 Jahren bei Lidl?

6 Antworten

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Sie hat einen Tarifvertrag wo leider nichts von Kündigung erwähnt wird.

Ich wuerde mal behaupten, dass es solche Tarifvertraege nicht gibt. Hat sie wirklich richtig nachgelesen bzw. unterliegt das Arbeitsverhaeltnis ueberhaupt einem Tarifvertrag? Falls kein Tarifvertrag sondern Arbeitsvertrag, waere dies jedoch moeglich (im Falle des angegebenen Arbeitgebers aber wohl auch ziemlich unwahrscheinlich).

Steht aber tatsaechlich nichts zur Kuendigungsfrist im Arbeitsvertrag und auch nicht in einem anzuwendenden Tarifvertrag, gilt fuer sie die gesetzliche Kuendigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten.

Dies allerdings auch nur, wenn es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis handelt (was bei 5 Jahren zwar anzunehmen aber keineswegs absolut sicher ist). Handelt es sich hingegen um ein befristetes Arbeitsverhaeltnis und es wurde arbeitsvertraglich bzw. - sofern anwendbar - tarifvertraglich keine Kuendigungsmoeglichkeit vereinbart, kann sie ueberhaupt nicht ordentlich kuendigen sondern muss den befristeten Arbeitsvertrag bis zum Fristablauf erfuellen.

Ich wuerde aber empfehlen, noch einmal richtig im Arbeits- bzw. ggf. Tarifvertrag nachzusehen. Wenn es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis handelt, steht da ganz sicher auch was zur Kuendigungsfrist drin. Wahrscheinlich hat sie das nur uebersehen.

2 Wochen sind nicht drin, denke ich.

Daß in dem Vertrag nichts steht, ist seltsam, aber wenn das so ist, gelten die gesetzlichen Kündigungfristen laut §622 BGB von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt nur eine Rolle, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, ist also für deine Freundin irrelevant. Für den AG würde eine Frist von 2 Monaten gelten, weil sie schon 5 Jahre dabei ist.

Gruß S.

Sofern arbeits- oder tarifvertraglich nicht anders bestimmt, worüber man sich nun im Arbeitsvertrag oder bei der Gewerkschaft erkundigen könnte, gilt die gesetzl. Kündigungsfrist n. § 620 Abs. 1 BGB und das Arbeitsverhältnis kann demnach "mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Diese Frist verlängert sich nur für Arbeitgeberkündigungen, nicht für deine Frreundin :-)

G imager761

Sirius66  28.04.2014, 08:14

n. § 620 Abs. 1 BGB

Nee, 622

Da gilt die Frist welche im AV steht. Und sollte sich diese mit der Beschäftigungszeit ändern steht das auch im AV.

Sirius66  28.04.2014, 08:06

Das steht nichts - hat sie auch so erwähnt. Das ist nicht gut, hätte ich nicht unterschrieben, aber es ist nunmal so.

Gruß S.

imager761  28.04.2014, 08:09
@Sirius66

Lidl zahlt nach Tarif, und da gelten tarifliche Kündigungsbedingungen.

Sirius66  28.04.2014, 08:12
@imager761
Sofern arbeits- oder tarifvertraglich nicht anders bestimmt,

Trotzdem leitest du DEINEN Beitrag SO ein ... ? ... Aha ...

jockl  28.04.2014, 08:14
@imager761

Ja und, dann steht das im AV, oder gibt es darüber Zweifel ?

Einen Kollegen fragen oder den Filialleiter. Der müßte es auf jeden Fall wissen.