Kündigungsfrist eingehalten wenn der Brief im Postfach angekommen ist?
Hallöchen ihr lieben Fragler!
Ich habe mal eine kurze Frage betreffend Kündigungsfristen von Wohnungen. Meine Immobiliengesellschaft handhabt es (wie viele auch) so, dass Kündigungen bis zum dritten Werktag eines Monats ankommen müssen. In diesem Fall war das der 04.02. ...oder auch genannt gestern.
Ich habe meine Kündigung per Einschreiben verschickt, damit ich auf Nummer sicher gehen kann. Nun ist die Immobiliengesellschaft Großkunde bei der Post und hat dahingehend auch ein eigenes Postfach da von wo aus sie immer die Post abholen.
NUN die Frage: Es wurde Protokolliert, dass der Brief gestern, aka AM dritten Werktag, angekommen ist. Bin ich nun im sicheren Bereich? Wer weiß wann die Gesellschaft da ihre Briefchen abholen. Nicht, dass die noch ankommen und behaupten, dass Ding sei nicht rechtzeitig angekommen : o
mfg <3
6 Antworten
Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben?
Wenn mit Rückschein ist bestenfalls die Benachrichtigung im Postfach, aber nicht das Schreiben selbst. Folglich noch nicht zugegangen.
Wenn Einwurfeinschreiben. Gilt es mit Einwurf, also Gestern, als zugegangen. Wann es da abgeholt und zur Kenntnis genommen wird ist egal.
Besser wäre es allerdings gewesen die Kündigung an die Postanschrift zu schicken, sofern bekannt.
Wenn der Brief im Postfach des Empfängers fristgerecht eingegangen ist, wurde die Frist gewahrt. Das ist nichts anderes, als wäre das Einschreiben in den Briefkasten geworfen worden. Da nutzt es ihm auch nichts zu sagen, er würde den nur einmal in der Woche leeren. Das Schreiben ist im Machtbereich des Empfängers und damit ist die Kündigung fristgerecht zugegangen und wirksam.
Sobald der Brief zugestellt ist, bist du im grünen Bereich! Manche sind sogar noch so kulant, dass ein Tag Verspätung nichts ausmacht. Aber wie gesagt, durch die dokumentierte Zustellung zum Stichtag hast du alles richtig gemacht. Wann die ihre Post holen, ist deren Sache, es gilt der Poststempel.
es gilt der Poststempel.
nee, aber der hat ja auch mit der Zustellung nix zu tun.
es gilt der Poststempel.
Falsch
Du hast es protokolliert bekommen und kannst es demnach nachweisen. Wenn die Gesellschaft erst nach Tagen ins Postfach schaut, dann haben sie selber Schuld.
Bist auf der sicheren Seite.
Wenn es ein Einwurf-Einschreiben war, gilt die Einlegung des Briefes ins Postfach als zugestellt.