Kündigungsfrist bis 15.11?Darf ich schon am 15.11 in der neuer Firma anfangen?

5 Antworten

Wäre es möglich bis 15. 11 zu kündigen ?

Wenn Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats nach § 622 Abs. 1 BGB hast, ist das möglich.

Ich kann Dir aber nicht mit Ja oder Nein antworten, da ich nicht weiß, was zur Kündigungsfrist in Deinem Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag steht.

Wenn Du mit der Frist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende kündigen kannst, muss der AG die schriftliche Kündigung spätestens am 18. Oktober erhalten.

BalZakBarsoom  05.10.2018, 11:05
Fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

Ergo: Es ist NICHT möglich, da der Frager 5,5 Jahr im Unternehmen ist.

https://www.juraforum.de/gesetze/bgb/622-kuendigungsfristen-bei-arbeitsverhaeltnissen

Maximilian112  05.10.2018, 11:55
@BalZakBarsoom

Der ArbeitNEHMER will kündigen. Ergo: Es ist möglich.

Falls nix anderes im Vertrag steht.

Hexle2  05.10.2018, 11:58
@BalZakBarsoom
Es ist NICHT möglich, da der Frager 5,5 Jahr im Unternehmen ist.

Steht hier irgendwo, dass § 622 Abs. 2 BGB für den AN auch gilt?

Bei meiner Antwort setze ich voraus, dass § 622 Abs. 1 BGB gilt, ansonsten habe ich auf die Vereinbarung im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag hingewiesen.

DerCaveman  05.10.2018, 12:55
Wenn Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats nach § 622 Abs. 1 BGB hast, ist das möglich.

Er will bereits am 15.11. beim neuen AG anfangen. Das geht aber nicht, wenn er beim alten zum 15.11. kuendigt, also am 15.11. noch dort beschaeftigt ist.

Da eine Kuendigung zum 14.11. mit der Frist nach BGB 622 Abs. 1 nicht moeglich ist, bleibt ihm nur, entweder erst am 16.11. beim neuen AG anzufangen oder zu versuchen, mit dem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu einem Termin vor dem 15.11. auszuhandeln.

Agnieszka10 
Beitragsersteller
 05.10.2018, 10:37

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort

wenn wäre der 15. dein letzter Arbeitstag - wie willst da schon beim neuen AG anfangen? Es überschneidet sich

hallo,ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist. Ich sollte am 15.11. in einer neuen Firma anfangen . Wann soll ich am besten kündigen? wann wäre mein letzter Arbeitstag. vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe

Dazu musst du in deinen Vertrag schauen.

Gibt es eine Fristen dort, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Und die besagen, das die bei einer Betriebszugehörigkeit ( Wochen (2 Monate) zum 15. oder Monatsende gehen.

Dann wäre dein frühest möglicher Termin, zu dem du kündigen kannst, nicht der 15. 11. sondern der 15.12. Den Erster möglicher Arbeitstag wäre dann der 16.12.!

https://www.juraforum.de/gesetze/bgb/622-kuendigungsfristen-bei-arbeitsverhaeltnissen

Willst du am 15.11. in der neuen Firma arbeiten, kommt nur ein Aufhebungsvertrag in Frage. ODer es steht halt anders im Vertrag. In den allermeisten Fällen richtet man sich aber nach den gesetzlichen Vorgaben.

Familiengerd  05.10.2018, 13:49

Etwas wirr ... und offensichtlich bist Du nicht richtig informiert (trotz Link auf das entsprechende Gesetz)!

Wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen nach dem BGB § 622 gelten, kannn der Arbeitnehmer immer mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen!

In den ersten 2 Jahren des Arbeitsverhältnisses gilt diese Frist auch für den Arbeitgeber.

Danach verlängern sich für ihn die Fristen (zum Ende eines Kalendermonats) gestaffelt je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Bitte lies deinen Vertrag nochmal. Wenn du deine Kündigung am 15.11. einreichst, dann musst du noch bis xx (Vertragsabhängig) in der alten Firma arbeiten.

Hexle2  05.10.2018, 10:39
Bitte lies deinen Vertrag nochmal

Bitte, lies die Frage noch mal.

Warum soll am 15. November gekündigt werden? Ist doch zu spät!

MaryLynn87  05.10.2018, 10:40
@Hexle2

Ja, das weiß ich. Aber ich kann nicht riechen, was im Vertrag steht und wozu sich dieser Arbeitnehmer verpflichtet hat.

Hexle2  05.10.2018, 10:44
@MaryLynn87
Aber ich kann nicht riechen, was im Vertrag steht und wozu sich dieser Arbeitnehmer verpflichtet hat.

Das hat von Dir keiner verlangt.

Die Antwort macht doch deshalb keinen Sinn, weil zum 15. November gekündigt werden soll und nicht am 15. November.