Kündigungsfrist bei Unternehmensberater?
Hallo Ihr!
Wie lang ist die Kündigungsfrist eines Unternehmensberaters, der in einer Firma angestellt ist und seit etwa 12 Jahren dort arbeitet? Ist die Kündigungsfrist von 4 Wochen zu gering angesetzt? Oder gibt es Sonderfälle, z.B. den Vorzeig eines ärztlichen Gutachtens, dass eine (psychische) Krankheit besteht? Danke für eure Antworten! PS.: Die Frage bezieht sich auf Recherchen für ein Buchprojekt.
2 Antworten
Relevant für die Kündigungsfrist ist in 1. Linie der Arbeitsvertrag. Bei Unternehmensberatung wird arbeitsvertraglich in der Regel eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart. Gerade bei Führungskräften finden sich hier in der Regel Kündigungsfristen von 3 oder 6 Monaten zum Quartal. Auch Kündigungsfristen von 12 Monaten habe ich gelegentlich.
Die gesetzliche Regelung ergibt sich aus § 622 BGB. Die Kündigungsfrist beträgt demnach, wenn das Arbeitsverhältnis 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Gerade in Unternehmensberatung wird in der Regel jedoch die Kündigungsfrist einzelvertraglich geregelt.
Diese Kündigungsfrist gilt meist auch für beide Seiten. Auch der Arbeitnehmer muss sich an die verlängerte Kündigungsfrist halten. Dies ergibt sich allerdings nicht aus dem Gesetz sondern hierzu muss es zwingend eine Regelung in dem Arbeitsvertrag geben, die sinngemäß festhält, dass verlängerte Kündigungsfristen für beide Seitengeltung haben.
Möglicherweise könnte sich aus einer schwerwiegenden gesundheitlichen Störung ein Recht des Arbeitnehmers zur außerordentlichen Eigenkündigung ergeben.
Aus meiner Sicht ist jedoch die Kündigungsfrist zu kurz angesetzt und sollte ich hier unter praxisrealistischen Gesichtspunkten bei mindestens 6 Monaten liegen. Eine Krankheit führt gegebenenfalls zu einem Sonderkündigungsrecht durch den Arbeitnehmer. Theoretisch kann auch der Arbeitgeber aufgrund einer Erkrankung kündigen, dies ist jedoch ein echter Ausnahmefall. Falls die Frage nicht wirklich beantwortet ist bitte kurzer Kommentar.
Vielen Dank, das hat mir schon sehr weitergeholfen!
Was hat seine (evtl.) Erkrankung mit der Kündigungsfrist zu tun? Das sind doch zwei vollkommen unterschiedliche Tatbestände.
Na ja, ich kenne es so, dass z.B. ein Schwerbehindertenausweis einen erlaubt, mehr Urlaubstage zu haben. Daher der Bezug.