MPU in 2 Monaten möglich?
Hallo,
mein Name ist Luis, ich bin 21 Jahre alt. Am 20.04.2016 wurde ich mit einer geringen Menge THC im Blut erwischt. (1,8 ng / ml Tetrahydrocannabinol ; 17,0 ng/ml THC -Carbonsäure ; 1,0 ng/ml 11-Hydroxy_THC ) nach einiger Zeit bekam ich einen Brief in dem ich aufgefordert wurde, ein ärztliches Gutachten bezüglich meines Konsumverhaltens vorzulegen. Also ging ich Mitte September 2016 zur ABV-Berlin gab eine Urinprobe ab und führte ein Gespräch mit der Ärztin. Ich erzählte ihr es wäre nur ein Probekonsum und eine einmalige Sache gewesen, was natürlich gelogen war. Da ich nach nachdem ich erwischt wurde tätsächlich aufgehört habe zu kiffen und es auch schon vorher stark reduziert hatte, fiel die Urinprobe negativ auf THC und alle anderen Drogen aus. Im dem fertigen Gutachten wird jedoch trotz meines Abstinenznachweises anhand der Urinprobe auf eine MPU verwiesen, da "die gegebenen Mittel eines ärztliches Gutachtens nicht ausreichen um eine genaues Konsumverhalten zu bestimmen; es liege ein gelegentlicher oder einmaliger Konsum vor.". Also bekam ich heute Post von der Sachbearbeiterin, in der sie mir eine MPU anordnet. Ich muss die MPU allerdings innerhalb von zwei Monaten vorlegen, was meinen Recherchen zufolge eigentlich nicht möglich ist, da man ja einen längeren Abstinenznachweis braucht.
Zu erwähnen ist, dass ich noch im Besitz meiner Fahrerlaubnis bin.
Wie kann ich weiter vorgehen? Ist es möglich innerhalb von 2 Monaten eine postive MPU zu erhalten? Gibt es Wege oder Tricks, die Frist zu verlängern oder durch z.B. Widersprüche hinauszuzögern?
Über eure Einschätzungen oder Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Luis
3 Antworten
Nein leider gibt es keine Tipps & Tricks du musst mit der Mpu innerhalb von 2 Monaten beginnen sprich Abstinenz anfangen nachzuweisen , Verkehrspsychologen besuchen für Mpu Vorbereitung außerdem weiß der am besten wie der Hase läuft mach einen Termin oder Ruf an und verzähl deine Situation
da "die gegebenen Mittel eines ärztliches Gutachtens nicht ausreichen um
eine genaues Konsumverhalten zu bestimmen; es liege ein gelegentlicher
oder einmaliger Konsum vor."
Und was soll da bitteschön jetzt eine MPU bringen? In einer MPU kann dein Konsumverhalten auch nicht festgestellt werden...
Das Ergebnis des FÄG ist aus meiner Sicht fehlerhaft!
Du solltest dich unbedingt im Forum "Verkehrsportal" anmelden und dort deine Frage stellen, dort kann man dir bestimmt weiterhelfen....
Ja das ist die deutsche Behördenwillkür in diesem Falle. Da bekommt man schon Lust auszuwandern.
In der Schweiz wärst nicht mal über Grenzwert gewesen. Da hättest selbst als Busfahrer keine Probleme bekommen.
Nun zu frage...musst du sie innhalb der Frist beginnen oder beenden? Vlt. ist in deinem Falle auch kein Abstinenznachweis nötig, da das Gutachten ja negativ war... ;-)