Kündigungsfrist für gewerblichen Hausmeister?
Wir haben einen gewerblichen Hausmeister, der in seinem Vertrag keine Kündigungsfrist angegeben hat. Kann ich den Vertrag zum Jahreswechsel kündigen? Oder gibt es da eine gesetzliche Frist von 3 Monaten?
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Da es sich hier wohl um einen Dienstvertrag handelt, orientiert sich die Kündigungszeit (sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist) an § 621 BGB.
Dort einfach mal nachsehen. Es kommt darauf an, in welchem regelmäßigen Zeitraum der Mann entlohnt wird.
Wenn der Gewerbebertieb "Hausmeister" seine Rechnungen monatlich vorlegt, kann ich zu jedem Monatsende auf seine Dienste verzichten.