Kündigungsfrist bei einer Abrufkraft?
Die Arbeitszeiten sind auf maximal 3 Tagen in der Woche beschränkt. Gibts es eine Gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Abrufkraft oder ist sie bei solch einem Vertrag individuell im Arbeitsvertrag geregelt?
2 Antworten
Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt nach Ablauf einer vereinbarten hoechstens sechsmonatigen Probezeit 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende.
Waehrend der ersten 2 Jahre gilt diese Frist auch fuer den Arbeitgeber. Danach verlaengern sich die Fisten fuer den Arbeitgeber (nicht aber auch fuer den Arbeitnehmer!). Ab dem 3. Jahr betraegt die Frist fuer den Arbeitgeber 1 Monat zum Monatsende, ab dem 6. Jahr 2 Monate zum Monatsende, ab dem 9. Jahr 3 Monate zum Monatsende, ab dem 11. Jahr 4 Monate zum Monatsenden, ab dem 13. Jahr 5 Monate zum Monatsende, ab dem 16. Jahr 6 Monate zum Monatsende und ab dem 21. Jahr 7 Monate zum Monatsende.
Arbeitsvertraglich koennen auch laengere Fristen wirksam vereinbart werden, tarifvertraglich sowohl laengere wie auch kuerzere. Ausserdem kann vertraglich wirksam vereinbart werden, dass die im 2. Absatz genannten und eigentlich nur fuer den Arbeitgeber geltenden Fristen auch fuer den Arbeitnehmer gelten sollen. Dann gelten die vereinbarten.
Es gibt IMMER gesetzliche Fristen, wenn im Vertrag nichts geregelt ist.
Da musst du ins Gesetz gucken, dafür gibt es die...
Steht im Gesetz. Einfach Mal nach gesetzlicher Kündigungsfrist googlen
und wie lang sind diese? gelten sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?