Kündigungsfrist bei einer Abrufkraft?

2 Antworten

Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt nach Ablauf einer vereinbarten hoechstens sechsmonatigen Probezeit 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende.

Waehrend der ersten 2 Jahre gilt diese Frist auch fuer den Arbeitgeber. Danach verlaengern sich die Fisten fuer den Arbeitgeber (nicht aber auch fuer den Arbeitnehmer!). Ab dem 3. Jahr betraegt die Frist fuer den Arbeitgeber 1 Monat zum Monatsende, ab dem 6. Jahr 2 Monate zum Monatsende, ab dem 9. Jahr 3 Monate zum Monatsende, ab dem 11. Jahr 4 Monate zum Monatsenden, ab dem 13. Jahr 5 Monate zum Monatsende, ab dem 16. Jahr 6 Monate zum Monatsende und ab dem 21. Jahr 7 Monate zum Monatsende.

Arbeitsvertraglich koennen auch laengere Fristen wirksam vereinbart werden, tarifvertraglich sowohl laengere wie auch kuerzere. Ausserdem kann vertraglich wirksam vereinbart werden, dass die im 2. Absatz genannten und eigentlich nur fuer den Arbeitgeber geltenden Fristen auch fuer den Arbeitnehmer gelten sollen. Dann gelten die vereinbarten.

Es gibt IMMER gesetzliche Fristen, wenn im Vertrag nichts geregelt ist.

verreisterNutzer  17.04.2021, 11:59

und wie lang sind diese? gelten sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

ErsterSchnee  17.04.2021, 11:59
@verreisterNutzer

Da musst du ins Gesetz gucken, dafür gibt es die...

DerBayer80  17.04.2021, 12:00
@verreisterNutzer

Steht im Gesetz. Einfach Mal nach gesetzlicher Kündigungsfrist googlen