Kündigungsfrist bei der Deutschen Post in der Probezeit?
Hallo Leute, ich hab am 22.08.17 bei der Deutschen Post angefangen und morgen am 18.09.17 läuft der Vertrag aus, bleiben möchte ich nicht, muss ich kündigen ? Da ich morgen Schulung Dort habe werde die mich bestimmt ansprechen wegen Einer Verlängerung.
4 Antworten
Wurdest Du denn nur für etwa 4 Wochen eingestellt? Das ist bei der Post nicht üblich, denn Du bist ja grad mal einigermaßen eingearbeitet.
Was für mich unlogisch klingt, ist, dass Du morgen eine Schulung haben sollst. Die hättest Du nicht, wenn Dein Vertrag auslaufen würde.
Sieh mal genau in Deinen Vertrag, was da steht.
Ein befristeter Vertrag wird nicht gekündigt, der läuft zu einem bestimmten Zeitpunkt aus.
ein anderes Stellenangebot hat sich noch gemeldet, das möchte ich wahrnehmen
Wenn Du gefragt wirst, dann sagst Du, dass Du nicht mehr weiterarbeiten willst.
Darf ich mal fragen, warum Du nicht mehr möchtest?
ALso in meinem Vertrag steht bis zum 18.09. darunter verstehe ich das er dann ausläuft ? Oder verstehe ich da was falsch ? Es hieß auch am Anfang erst für ein Monat und danach sollte er um drei Monate verlängert werden
Wenn der Vertrag bis zum 18.9. befristet ist, wirst Du wahrscheinlich morgen eine Verlängerung bekommen. Die Schulung wäre ja sonst morgen unsinnig.
Hallo Leute, ich hab am 22.08.17 bei der Deutschen Post angefangen und morgen am 18.09.17 läuft der Vertrag aus, bleiben möchte ich nicht, muss ich kündigen ?
Ein Vertrag läuft aus, wenn es ein befristeter Vertrag ist. Hast Du einen befristeten Vertrag, dann muss dieser nicht extra gekündigt werden.
Nur 4 Wochen Probezeit?
Probezeit bedeutet nicht, dass ein Vertrag endet; falls Du dass noch nicht wissen solltest,
Da ich morgen Schulung Dort habe werde die mich bestimmt ansprechen wegen Einer Verlängerung.
Ist auch untypisch, wenn wirklich Dein Vertrag morgen auslaufen sollte.
Fall Du wirklich einen befristeten Vertrag hast, so musst Du Dich rechtzeitig arbeit suchend melden.
Normalerweise spätestens 3 Monate vor Ende der Befristung; zumindest aber dann sobald man weiß, wann der Vertrag ausläuft, wenn die Befristung weniger als drei Monate sein sollte.
Verspätete Meldungen führen zu einer Sperre bei ALG.
Hast Du das alles berücksichtigt?
Ich würde mir also gut überlegen ob man die Verlängerung ablehnt!
Bitte um Rückmeldung bezüglich meiner Gegenfragen.
Kündigen brauchst Du nicht, das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen des Befristungsdatums (18. September).
Solltest Du allerdings morgen zur Arbeit gehen und keine Verlängerung der Befristung unterschrieben haben (die Du ja nicht möchtest), hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn Dein Arbeitgeber Dich morgen arbeiten lässt.
Dann musst Du schriftlich unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist kündigen.
Wenn der Vertrag ausläuft musst du nicht kündigen. Solange du nichts anderes unterschreibst endet der Vertrag dann einfach.
Ja das die Schulung morgen ist, ist Zufall da sie jeden Montag stattfindet, also muss ich keine Kündigung einreichen sondern nur sagen das ich nicht verlängern möchte ?