Vertragsänderung im selben Betrieb - erneute Probezeit?

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Es kann eine neue Probezeit vereinbart werden. Die nützt dem ArbG aber nichts! Ab dem 7. Beschäftigungsmonat darf die verkürzte Kündigungsfrist nicht mehr angewendet werden und es besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des KSchG auch Kündigungsschutz. Die Verlängerung eines Vertrags beim gleichen Arbeitgeber gilt auch dann nicht als neues Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 Abs. 3 BGB, wenn noch Änderungen am Vertrag vorgenommen werden.

Du kannst das also eigentlich unterschreiben. Es ist nämlich unwirksam.

Wenn es dieselbe Tätigkeit ist, dann wird normalerweise keine neue Probezeit vereinbart. Wozu auch? Man weiss ja, ob und wie es läuft.

destilliert 
Beitragsersteller
 23.01.2013, 21:50

sehe ich auch so...du weißt nicht zufällig wo man das so gesetzmäßig nachlesen kann?

ErsterSchnee  23.01.2013, 21:54
@destilliert

Da eine Probezeit ja nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und auch keinen Rechtsanspruch darstellt, wird es vermutlich auch kein Gesetz geben, was die Probezeit bei Vertragsverlängerung untersagt.

Das ist jetzt aber meine ganz persönliche Ansicht und kein fundiertes Wissen.