Probezeit ab welchem Datum?
Und zwar fange ich bald eine Ausbildung (ab August) an, weshalb ich meinen Minijob kündigen möchte. Diesen habe ich am 01. Februar angefangen, befinde mich also noch in der Probezeit. Aber ab wann gilt die Probezeit? Ab dem Tag an dem man den Arbeitsvertrag unterschrieben hat oder ab dem Tag wo man wirklich angefangen hat zu arbeiten? Unterschrieben war der Vertrag nämlich Mitte Januar und angefangen habe ich am 01. Februar.
Danke im Vorraus!
5 Antworten
das ist häufig im Arbeitsvertrag selbst geregelt. Bei Minijob-Basis, sprich 450-Euro_Basis, ist häufig keine Kündigungsfrist innbegriffen. Bei mir war es jedenfalls nie so. Ansonsten geregelte 4 Wochen. Ich würde tatsächlich davon ausgehen, dass die Kündigungsfrist ab dem unterzeichnen des Arbeitsvertrags beginnt, da man ja unregelmäßig arbieten könnte und quasi ab dem abschließen des Vertrags einsatzfähig für das Unternehmen ist.
Bei Minijob-Basis, sprich 450-Euro_Basis, ist häufig keine Kündigungsfrist innbegriffen.
Dann gilt automatisch die gesetzliche von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Die Probezeit beginnt mit dem Gültigkeitsbeginn des Arbeitsvertrages. In Deinem Fall der 1.Februar, jedenfalls wenn dieses Datum auch im Vertrag steht. Dass dieser schon vorher geschlossen worden ist, spielt keine Rolle.
Das wär ja dämlich, wenn ein Zeitraum als "Probezeit" gelten würde, in dem Du da gar nicht arbeitest und Deine Leistung daher auch nicht beurteilt werden kann.
Die Probezeit beginnt mit Vertragbeginn - Vertragsbeginn i.d.R. Datum der Arbeitsaufnahme.
Allerdings gilt eine Probezeit nur, wenn sie auch explizit vertraglich vereinbart wurde.
Ab dem 1. Februar. Allerdings nur, wenn auch tasaechlich eine Probezeit vereinbart wurde. Ohne entsprechende Vereinbarung gibt es hingegen gar keine Probezeit.
Hier geht es aber doch wohl nicht um die zukuenftige Ausbildung, sondern um den aktuellen Minijob.
Laut dem Vertrag bist du wahrscheinlich zum 1.2. angestellt worden oder?
Dementsprechend gilt die Probezeit auch ab dem 1.2.
Da steht um genau zu sein: "Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom 01.02.19 als Mitarbeiter eingestellt" und drunter: "Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit", deswegen habe ich mich gefragt ob das Arbeitsverhältnis nun am 01. 02 gilt oder eben das Datum der Vertragsunterzeichnung
Nee. Erste Februar.
Dann ist es der 1. Februar
Ausbildung hat immer eine probezeit