Kündigungsfrist Bäckereifachverkäuferin Niedersachsen

6 Antworten

Das ist es ja, da steht leider nur "gesetzliche Kündigungsfrist"

SpringBrauner  28.11.2013, 08:23

Das sind 4 Wochen. Also am Montag abgegeben bedeutet zum 29.12.2013

Dea2010  28.11.2013, 08:30
@SpringBrauner

Falsch, das bedeutet zum 31.12.2013. Gesetz genauer lesen, da steht "zum Monatsende"

SpringBrauner  28.11.2013, 08:44
@Dea2010

ach, stimmt, kommt davon, wenn man 3 Sachen gleichzeitig macht. Danke

Schau in deinem Vertrag nach

Für dich gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach dem BGB. Da steht: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Wenn du also bis spätestens Montag, 02.12.2013, SCHRIFTLICH kündigst, bist du zum 31.12.2013 raus aus dem alten Job.

Früher ginge nur, wenn die alte Firma mit dir einen Aufhebungsvertrag schliesst... was im Weihnachtsgeschäft eher unwahrscheinlich ist.

DerCAM  28.11.2013, 09:14

Wenn du also bis spätestens Montag, 02.12.2013, SCHRIFTLICH kündigst, bist du zum 31.12.2013 raus

Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber am Dienstag, (3.12.) wuerde fuer eine Kuendigung mit Vierwochenfrist zum 31.12. auch noch ausreichen. 3 plus 28 ergibt 31.

Samstag ist der 30. 11. Da kannst du natürlich noch die Kündigung abgeben. Entscheidend ist das Eintreffen beim Arbeitgeber. Also persönlich in den Briefkasten werfen - mit einem Zeugen zusammen möglichst nicht aus der Familie. Besser: Abgeben und quittieren lassen.