Wie kriege ich eine Kündigungsbestätigung für das Kündigen der BahnCard?

4 Antworten

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Soweit mir bekannt, wird keine Kündigungsbestätigung geschickt. Wenn du ganz sicher gehen willst, rufe beim BahnCardService an, aber ich glaube nicht, das es nötig ist. Ignoriert wird die Kündigung nicht, aber der Aufwand wäre auch unnötig groß, wenn die jedem zurückschreiben müssten. Übrigens muss man 6 Wochen vorher kündigen, reicht hoffentlich trotzdem noch.

Das ist natürlich nicht normal.Aber die Kündigung für die BahnCard muss man am besten per Post mit Einschreiben verschicken,dann ist egal ob die Kündigunsbestätigung kommt Hauptsache dass man die Bestätigung von der Post hat,das die Kündigung wirklich verschickt wurde.

Kristi1120
Suserl123 
Beitragsersteller
 07.01.2013, 15:30

Okay, dann mache ich das eben mit dem Einschreiben. Aber sauer bin ich schon dass meine Kündigung einfach so "ignoriert" wird. Es ist doch normal, dass der Erhalt eines solchen schreibens bestätigt wird...

Eigentlich hatte ich ja einen positiven Eindruck von der Bahn und der BahnCard (bin normalerweise keine Zugfahrerin), aber jetzt würde ich es mir 3mal überlegen ob ich wirklich wieder mal eine BahnCard beantrage oder nicht...

DerCAM  07.01.2013, 15:27

Hauptsache dass man die Bestätigung von der Post hat,das die Kündigung wirklich verschickt wurde

Noe, aufs Verschicken kommt es ja auch gar nicht an. Ausschlaggebend ist allein der Zugang. Kriegt man aber normalerweise mit nem Einschreiben ganz gut hin (ob nun per Einwurfeinschreiben oder - wenn der Empfaenger Unternehmer ist - auch mit Rueckschein) .

Wenn die Bahn AG sich in ihren Vertragsbedingungen bzw. den dazugehoerigen AGB nicht freiwillig zur Zusendung von Kuendigungsbestaetigungen verpflichtet hat, braucht sie dir auch keine zu schicken. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hast du nicht.

Es ist grundsaetzlich allein dein Problem, im Bestreitensfall den Zugang einer Kuendigung zu beweisen. Wie du das machst, ist deine Sache. Moeglichkeiten gibt es da jedenfalls genug.

Wenn du deine (rechtzeitige) Kündigung nachweisen kannst, reicht das völlig aus. Eine Bestätigung brauchst du dafür nicht.