BahnCard 50: Kündigung nach Fristablauf

5 Antworten

Theoretisch müssten die dich gar nicht informieren, nur mal so nebenbei, immerhin stand das im Vertrag schon mit drinnen. Wenn die Bahn nicht so kulant ist und dich aus dem Vertrag lässt hast du da keine Chance. Also musst du nachfragen, aber erhoffe dir nichts daraus, denn die Änderung der finanziellen Umstände ist ja dein "Pech" und die Bahncard kannst du trotz Umzug weiter benutzen (auch wenn du sie eventuell nicht mehr brauchst)

heute erhielt ich per Post eine neue BahnCard, wo drauf stand, dass man 6 Wochen vor Ende der alten BahnCard kündigen müsse.

Der Hinweis ist als Erinnerung für das Ende der neuen Vertragslaufzeit gedacht. Logiscfherweise sendet niemand eine Erinnerung an einen noch offenen Kündigungstermin im selben Schreiben, in welchem die neue Karte bereits mitversandt wird. Also Kündigung schreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt und per Fax / Einschreiben versenden.

Da ich nun umziehe und Student bin, brauche ich weder die BahnCard noch kann ich sie finanzieren.

Dann hättest Du eben rechtzeitig kündigen sollen.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, trotz Ablauf der Frist die BahnCard noch rechtzeitig zu kündigen?

Rechtlich nicht, allenfalls auf Kulanz (hüstel) der Deutschen Bahn.

Das du vorher kündigen musst, wurde dir bereits beim 1. Mal gesagt wo du die Bahncard überhaupt mal beantragt hast. Die Bahn hat sie dir jetzt nur 3 Wochen vorher geschickt weil du nicht vor 6 Wochen bereits gekündigt hast. Deine einzige Möglichkeit ist wirklich nur da anzufragen ob man dies nicht doch stornieren könnte. Vielleicht hast du Glück aber letztendlich hat die Bahn (ausnahmsweise mal) nichts falsch gemacht.

MatheProf 
Beitragsersteller
 23.09.2014, 17:01

Nein, mir ist das beim Kauf am Schalter nicht gesagt worden. Ich habe dort angerufen, da hieß es, es könnte sein, dass es nicht stornierbar ist, aber der Kundenberater wollte für nicht garantieren.

Wäre es mir beim Kauf gesagt worden, hätte ich unmittelbar nach Abschluss eine Kündigung abgeschickt, damit der Vetrag nicht verlängert wird.

Übrigens, nach Umfragen wird nur einer von neun Käufern von der Abofalle in Kenntnis gesetzt. Da ich die Karte nicht allein geholt habe, habe ich sogar einen, der dies bezeugen könnte.

DerCAM  24.09.2014, 02:00
@MatheProf

Am Schalter muss man dir das auch nicht sagen. In deinen Vertragsunterlagen steht es aber ganz sicher drin.

Praxston  24.09.2014, 08:30
@DerCAM

exakt so ist es. Es gibt schon einen Grund warum man sich Verträge immer trotz Aussagen der Verkäufer durchlesen sollte.

Trudyn  19.04.2017, 20:05
@DerCAM

Das stimmt nicht! Man muss dir sehr wohl sagen, dass sich das Abo automatisch verlängert! Die DB darf nicht davon ausgehen, dass das Kleingedruckte gesehen wird. Und! -> Es hat ja wohl auch System, das genauso und nicht anders zu betreiben!

Das stand mit ziemlicher Sicherheit auch bei der vorigen BahnCard dabei.

Ob du bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht hast, steht in den AGB's. Falls du die nicht mehr hast, hilft ein Anruf...

Die Frist stand doch auch schon auf den Unterlagen für die "alte" Bahncard drauf.