Kündigung zwecks Eigenbedarf trotz Prüfungsphase?
Ihr Lieben,
Vorab: Ich weiss natürlich, dass das hier kein offizielles Forum für Rechtsfragen ist, vielleicht kennst sich ja dennoch jemand aus oder war schon mal in einer ähnlichen Situation.
Die Tochter unseres Vermieters lässt sich scheiden und möchte nun in unsere Wohnung einziehen. Sie hat anscheinend nach anderen Wohnungen geschaut - allerdings ist sie, laut ihrer Aussage, nicht fündig geworden. Sie hat zwei Kinder, die bei ihr bleiben werden.
Zu unserer Situation: Wir sind beide Studenten, allerdings fängt mein Mann im Juli an zu arbeiten. Ich befinde mich mitten in meinem Examenssemester und lege meine Prüfung im Oktober ab. Wir wohnen in einem Drei-Parteien-Haus in dem sich eine weiter Wohnung befindet, die mit unserer identisch ist.
Meine Frage ist nun, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat eine Kündigung auf Grundlage eines Eigenbedarfs aufgrund einer Prüfungssituation abzuwehren. Hat die Tochter unseres Vermieters Anspruch auf eine bestimmte Wohnung (in diesem Fall unsere) oder darf sie sich nicht festlegen? Hat sie nicht eigentlich Anspruch auf die gemeinsame Wohnung, die sie mit ihrem Ex-Mann bewohnt hat, da die Kinder bei ihr bleiben werden?
Vielen Dank für eure Antworten!
Kleiner Edit:
Alle Wohnungen gehören unserem Vermieter. Die OG kommt nicht in Frage, da diese zum einen nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung ist und zum anderen von einer älteren Dame mit bekannter Erkrankung bewohnt wird.
Die Wohnung über uns also im EG ist mit unserer identisch und wird von einer einzelnen Dame mittleren Alters mit Festanstellung bewohnt.
Der Vermieter hat keinerlei Pflicht den Mieter zu wählen, der am wenigsten von einer Kündigung betroffen wäre?
Soweit ich weiss, ist eine Prüfung sehr wohl eine besondere Härte und muss berücksichtigt werden.
Wir werden über Anwalt/Mieterbund versuchen, die EBK wenigstens bis November rauszuzögern.
Außerdem ist eine Wohnungssuche für Studenten nie einfach! Nebenher geht zum einen garnicht, da die Uni ihre Zeit deutlich einfordert und zum anderen ist ein Umzug innerhalb meiner Lernphase für mich praktisch unmöglich.
8 Antworten
Wenn ein naher Angehöriger des Vermieters Anspruch auf die Mietwohnung stellt, ist der Eigenbedarf gegeben.
Welche Wohnung dann betroffen ist, ist eigentlich egal.
Dass du im Moment in einer besonderen Situation bist, hat ja nicht der Vermieter zu vertreten.
Er könnte ja auch argumentieren, dass du sowieso ausziehen wirst, wenn du deine berufliche Karriere beginnst.
Missbräuchlich würde der Eigenbedarf nur angemeldet, wenn dann anschließend ein Dritter dort einziehen würde.
Das was Du heir als Argumente vorbringst ( Prüfung; ehemalige Wohnung der Tochter würde ich mal in Ruhe mit dem Vermieter besprechen.
Vielleicht kann man so eine Einigung finden ohne Anwalt und Mieterbund.
Würde in diesem Fall einen Mieterschutzverein o.ä unter Vorlage des Mietvertrages involvieren/besuchen!
Der Eigenbedarf ist gerechtfertigt. Die gleiche Wohnung im selben Haus, gehört diese denn auch eurem Vermieter und ist leerstehend? Oder gehört sie jemand anderem.
Es gibt schlimmeres. Wohnungssuche nebenher ist nicht so viel Arbeit, ein Umzug ist in 1-2 Tagen größtenteils durch.
Außerdem kann die Wohnungssuche vom Ehemann bewältigt werden, der ja mit seinem Studium fertig ist
die Begründung zur Eigenbedarfskündigung ist rechtmäßig. Eure Wohnung ist die Untere!
Wir wohnen in einem Drei-Parteien-Haus in dem sich eine weiter Wohnung befindet, die mit unserer identisch ist.
leider völlig unerheblich